Der Advocatus Diaboli

Begriffserklärung und Herkunft

Der Begriff Advocatus Diaboli (lateinisch für „Anwalt des Teufels“) war die traditionelle Bezeichnung für einen kirchlichen Rechtsanwalt im Verfahren der Selig- und Heiligsprechung. 

Seine zentrale Aufgabe bestand darin, alle Argumente, Zweifel und Kritikpunkte gegen die Heiligsprechung eines Kandidaten zu sammeln, zu prüfen und vorzutragen. Er sollte die vorgelegten Beweise für das heldenhafte Tugendleben und die Wunder des Kandidaten energisch anfechten, um die Stabilität und Glaubwürdigkeit des Prozesses zu gewährleisten.

Das Amt wurde im 16. Jahrhundert von Papst Sixtus V. offiziell eingerichtet, um ein ausgewogenes Verfahren sicherzustellen. Der Advocatus Diaboli stand dabei dem Advocatus Dei („Anwalt Gottes“) gegenüber, der die Argumente für die Kanonisation vertrat.

Im Zuge der Reform der Heiligsprechungsverfahren durch Papst Johannes Paul II. im Jahr 1983 wurde die Bezeichnung Advocatus Diaboli abgeschafft. Seither trägt die Funktion den offiziellen Titel Promotor Iustitiae („Förderer der Gerechtigkeit“), wobei die kritische Prüfungsfunktion im Kern erhalten blieb.

Verankerung im Bistum Essen

Im Bistum Essen ist der Advocatus Diaboli vor allem als historischer Rechtsbegriff aus dem Kirchenrecht und der römischen Kurie bekannt. Er wird heute vor allem in der Presse- und Bildungsarbeit genutzt, um kirchliche Fachbegriffe zu erläutern und auf seine ursprüngliche Rolle im Kanonisationsprozess hinzuweisen. Ein entsprechendes Amt existiert auf diözesaner Ebene nicht. In der pastoralen Praxis dient der Begriff im übertragenen Sinn als Symbol für institutionalisierte Kritik und die notwendige theologische Auseinandersetzung mit Glaubensfragen.

Rolle in der Liturgie

Die Funktion des Advocatus Diaboli im engeren Sinne des Kanonisationsprozesses ist nicht liturgischer Natur. Es handelt sich um ein Amt des kirchlichen Rechtswesens und des Untersuchungsverfahrens (Kirchenrecht), das der Wahrheitsfindung dient.

Kernaspekte im Überblick

  • Name und Ursprung: Advocatus Diaboli (lat., „Anwalt des Teufels“). Amt im 16. Jahrhundert durch Papst Sixtus V. zur kritischen Prüfung von Heiligsprechungen geschaffen.

  • Funktion und Zweck: Sammlung und Vortrag aller Gegenargumente und Zweifel gegen die Kanonisation eines Kandidaten. Sicherstellung eines objektiven und ausgewogenen Verfahrens.

  • Bedeutung im Bistum Essen: Keine direkte Funktion im Bistum; primär bekannt als historischerkirchenrechtlicher Fachbegriff und als Metapher für institutionalisierte Kritik in Diskussionen.

  • Liturgische Präsenz: Kein liturgisches Amt, sondern eine Rolle im kirchlichen Rechtsprozess; dient der Vorbereitung der anschließenden liturgischen Feier (Selig- oder Heiligsprechung).

  • Brauchtum und kulturelle Besonderheiten: Heute offiziell Promotor Iustitiae („Förderer der Gerechtigkeit“) genannt; im allgemeinen Sprachgebrauch ist Advocatus Diaboli weiterhin gängig als Bezeichnung für einen Kritiker oder Bedenkenträger.