Der Advocatus Dei
Begriffserklärung und Herkunft
Advocatus Dei ist ein lateinischer Ausdruck und bedeutet wörtlich „Anwalt Gottes“ (von advocatus = Anwalt, Fürsprecher und Dei = Gottes).
Der Begriff bezeichnete in der katholischen Kirche traditionell die kirchenrechtliche Figur im Verfahren der Selig- und Heiligsprechung (Kanonisation). Der Advocatus Dei war der Fürsprecher des Kandidaten und hatte die Aufgabe, sämtliche Argumente, Zeugnisse und Beweise zu sammeln und vorzutragen, die für die herausragende Heiligkeit, die Tugenden und die Wundertätigkeit des Verstorbenen sprachen. Er stand im direkten Gegensatz zum besser bekannten Advocatus Diaboli („Anwalt des Teufels“), der die kritische Gegenposition einnahm, um eine unkritische oder voreilige Kanonisation zu verhindern. Das Amt wurde im 16. Jahrhundert unter Papst Sixtus V. eingerichtet, um ein ausgewogenes Verfahren sicherzustellen.
Verankerung im Bistum Essen
Der Begriff Advocatus Dei ist im Bistum Essen primär historisch und prozessbezogen verankert, insbesondere in Bezug auf den bislang einzigen Seligen der Diözese, den christlichen Arbeiterführer und Widerstandskämpfer Nikolaus Groß (1898–1945).
Da der Seligsprechungsprozess für Nikolaus Groß im Jahr 2001 abgeschlossen wurde, spielte die Rolle des Advocatus Dei (bzw. dessen moderne Entsprechung) in der diözesanen Phase des Verfahrens eine zentrale Rolle. Die diözesane Ebene des Seligsprechungsprozesses, welche die lokalen Untersuchungen und das Sammeln von Beweismaterial umfasst, wird von einer speziellen Abteilung im Bistum (der Abteilung für Selig- und Heiligsprechungsprozesse) betreut.
Rolle in der Liturgie
Die Funktion des Advocatus Dei war rein kirchenrechtlicher und administrativ-theologischer Natur im Rahmen des Kanonisationsverfahrens.
Als Advocatus Dei trat er nicht direkt in der Liturgie auf. Seine Arbeit beschränkte sich auf die Dokumentation und die Präsentation des Beweismaterials vor den zuständigen kirchlichen Gerichten, zunächst auf diözesaner Ebene und später vor der zuständigen römischen Kongregation. Die liturgische Umsetzung der erfolgreichen Arbeit des Advocatus Dei erfolgt erst am Ende des Prozesses: mit der feierlichen Selig- oder Heiligsprechung, die in der Regel durch den Papst erfolgt und die offizielle kultische Verehrung der Person in der Kirche, oft mit einer eigenen liturgischen Feier oder einem Gedenktag, erlaubt.
Spirituelle Dimension und Symbolik
Spirituell verkörpert der Advocatus Dei das Prinzip der Fürsprache und der göttlichen Gnade.
Er symbolisiert die Überzeugung der Kirche, dass Gott durch das Leben herausragender Gläubiger Heiligkeit manifestiert. Seine Rolle als Anwalt betonte, dass die Berufung zur Heiligkeit beweisbar und die Gnade Gottes im menschlichen Handeln sichtbar ist.
Im Gegensatz zum kritisch-zweifelnden Advocatus Diaboli (heute promotor iustitiae), repräsentiert der Advocatus Dei die positive Affirmation der christlichen Tugenden und der Möglichkeit, ein vorbildliches Leben zu führen.
Kernaspekte im Überblick
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Name und Ursprung: Advocatus Dei (lat.: „Anwalt Gottes“); Funktion im Selig- und Heiligsprechungsprozess seit dem 16. Jahrhundert.
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Funktion und Zweck: Fürsprache für den Kandidaten; Sammlung und Präsentation aller Beweise und Zeugnisse für dessen Heiligkeit.
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Bedeutung im Bistum Essen: Historische Relevanz in Prozessen wie dem von Nikolaus Groß; Symbol für das Engagement für die diözesane Heiligkeitszeugenschaft.
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Liturgische Präsenz: Keine direkte liturgische Rolle; seine erfolgreiche Arbeit mündet in die feierliche Seligsprechung (liturgische Verehrung).
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Brauchtum und kulturelle Besonderheiten: Der Name drückt das Prinzip der positiven Affirmation des Glaubens und der Fürsprache aus, im Gegensatz zum kritischen Advocatus Diaboli.