Der Ablass

Begriffserklärung und Herkunft

Der Ablass (lateinisch: Indulgentia, wörtlich „Nachsicht“ oder „Gnade“) ist ein theologischer Begriff aus dem römisch-katholischen Bußwesen. Er bezeichnet den Erlass zeitlicher Sündenstrafen vor Gott für Sünden, deren Schuld bereits durch das Sakrament der Buße getilgt wurde. Der Ablass ersetzt somit nicht die Sündenvergebung, sondern die Wiedergutmachung der schädlichen Folgen, die eine Sünde nach sich zieht – im Diesseits und im Jenseits (Fegefeuer).

Verankerung im Bistum Essen

Im Bistum Essen ist die Praxis des Ablasses in den letzten Jahrzehnten im allgemeinen Gemeindeleben in den Hintergrund getreten, wird jedoch bei besonderen Anlässen des Kirchenjahres und des diözesanen Lebens explizit angewandt. Ein herausragendes Beispiel ist die Bestimmung von Ablassorten im Zusammenhang mit einem Heiligen Jahr (Jubiläum), wie 2025.

Für das Heilige Jahr werden im Bistum Essen traditionell zwei Orte als sogenannte Heilige Pforten oder Ablassorte ausgewiesen: die Kathedralkirche (Essener Dom) und die Klosterkirche St. Marien in Bochum-Stiepel. Gläubige können an diesen Orten unter Erfüllung der von der Kirche vorgeschriebenen Bedingungen den Jubiläumsablass erlangen.

Rolle in der Liturgie

Der Ablass selbst ist kein liturgischer Ritus, sondern ein Gnadenakt, der an die Erfüllung bestimmter Bedingungen und die Vornahme eines frommen Werkes geknüpft ist.

Für den vollkommenen Ablass – den Erlass aller zeitlichen Sündenstrafen – sind neben dem vorgeschriebenen Werk folgende drei sakramentale Bedingungen zu erfüllen:

  1. Sakramentale Beichte (Beichte kurz vor oder nach dem Werk).

  2. Empfang der Heiligen Kommunion (Eucharistie).

  3. Gebet nach der Meinung des Heiligen Vaters (z. B. Vaterunser und Gegrüßet seist du Maria). 

Essentiell ist zudem die vollständige Abkehr von jeder Anhänglichkeit an die Sünde (auch lässliche Sünde). Wenn diese Bedingung fehlt, wird nur ein Teilablass (Erlass eines Teils der Sündenstrafe) gewährt. Ablässe können sowohl für sich selbst als auch, und dies ist ein wichtiges Brauchtum, für die Verstorbenen im Fegefeuer gewonnen werden.

Spirituelle Dimension und Symbolik

Der Ablass gründet auf der Gemeinschaft der Heiligen (Communio Sanctorum) und dem sogenannten Gnadenschatz der Kirche. Dieser Schatz umfasst die Fülle der göttlichen Gnade, die in Jesus Christus ihren Ursprung hat und im Leben Marias und der Heiligen sichtbar wird. Die Kirche versteht sich als Verwalterin dieser Gnade und kann sie den Gläubigen, die sich in Reue und Umkehr Gott zuwenden, schenken.

Der Ablass steht symbolisch für die gegenseitige Verbundenheit der Gläubigen: Niemand steht im Glauben allein, sondern alle tragen einander im Gebet und in guten Werken. Er erinnert daran, dass das Streben nach Heil nicht nur eine persönliche, sondern auch eine gemeinschaftliche Aufgabe ist. Zugleich lädt der Ablass dazu ein, den Glauben durch Taten der Buße, der Barmherzigkeit und des Gebets zu vertiefen und so die Einheit der Glaubenden im Leben und über den Tod hinaus zu stärken.

Kernaspekte im Überblick

  • Name und Ursprung: Ablass (lat. Indulgentia); Nachlass der zeitlichen Sündenstrafe, entwickelt aus der frühkirchlichen Bußdisziplin.

  • Funktion und Zweck: Beseitigung der Folgen der Sünde (Wiedergutmachung/Strafnachlass) nach erfolgter Sündenvergebung (Beichte).

  • Bedeutung im Bistum Essen: Konkrete Anwendung bei kirchlichen Großereignissen wie dem Heiligen Jahr; der Essener Dom und St. Marien in Bochum-Stiepel dienen als offizielle Ablassorte.

  • Liturgische Präsenz: Keine direkte liturgische Rolle; erfordert die sakramentale Erfüllung als Bedingung für den Gnadenakt.

  • Brauchtum und kulturelle Besonderheiten: Zeichen gelebter Glaubensgemeinschaft; Ausdruck gegenseitiger Fürbitte und Solidarität der Gläubigen; verbunden mit Werken der Buße, Barmherzigkeit und des Gebets.