Weihbischof Schepers auf Firm- und Visitationsreise in Essen

Der Essener Weihbischof Ludger Schepers wird vom 20. Mai bis 8. Juni die Essener Pfarrei St. Lambertus besuchen und Jugendlichen das Sakrament der Firmung spenden.

Der Essener Weihbischof Ludger Schepers wird vom 20. Mai bis 8. Juni die Essener Pfarrei St. Lambertus besuchen und Jugendlichen das Sakrament der Firmung spenden.

Verbunden mit der Firmung ist die alle fünf Jahre stattfindende „Visitation“. Sie dient in erster Linie der Kontaktpflege und der Verbindung zwischen der Bistumsleitung und den Gläubigen in den Gemeinden.

So wird Schepers persönliche Gespräche mit allen Seelsorgerinnen und Seelsorgern sowie mit den Mitarbeitern aller vier Gemeinden führen, sich mit den Mitgliedern des Pfarrgemeinderates, des Kirchenvorstandes und der kirchlichen Verbände treffen sowie Kindergärten, Schulen und Krankenhäuser besuchen. Auf dem Visitationsprogramm stehen außerdem ein Besuch in der Justizvollzugsanstalt (3. Juni) und ein Betriebsbesuch bei der eon-Ruhrgas (5. Juni).

Gemeinsam mit den Katecheten haben sie sich die Jugendlichen auf dieses für einen Katholiken wichtige Ereignis vorbereitet. Im Rahmen festlicher Gottesdienste werden sie ihren Glauben und ihre Zugehörigkeit zur Kirche bestärken und „die Gabe Gottes, den Heiligen Geist“ empfangen.

Hier die Termine:

Mittwoch, 3. Juni, 18.00 Uhr, in der Kirche St. Andreas, Rüttenscheid, Odastraße 16 (für die Gemeinden St. Andreas sowie St. Ludgerus und Martin)

Freitag, 5. Juni, 17.30 Uhr, in der Kirche St. Hubertus, Bergerhausen, Töpferstraße 55 (für die Gemeinden St. Lambertus sowie St. Hubertus und Raphael). (do)


Das Stichwort: Firmung und Visitation

Die Firmung (lat. firmare = "festmachen, "bestärken") ist ein vom Bischof (oder einem von ihm beauftragten Priester) durch Salbung unter Handauflegung gespendetes Sakrament. Mit der Firmspendung bekräftigen die Kinder bzw. Jugendlichen ("Firmlinge") ihren Glauben und ihre Zugehörigkeit zur Gemeinschaft der Kirche und empfangen "die Gabe Gottes, den Heiligen Geist". Die Firmung gehört neben der Taufe und der Erstkommunion (Eucharistie) zu den Initiationssakramenten (Einführungssakramenten).

Die Visitation (lat. visitare = "besuchen"): Nach dem katholischen Kirchenrecht (Codex Iuris Canonici) ist der Bischof verpflichtet, sein Bistum wenigstens alle fünf Jahre selbst oder durch einen von ihm Beauftragten (Weihbischof, Generalvikar, Bischofsvikar) zu visitieren. Die Visitation einer Pfarrei dient sowohl der Aufsicht und Kontrolle, als auch der Information und Kontaktpflege. Der Visitator prüft die Kirchenbücher (Tauf-, Ehe-, Toten- und Messstipendienbuch) der Pfarrei, führt Gespräche mit allen Seelsorgern und Mitarbeitern der Caritas sowie mit den Mitgliedern von Pfarrgemeinderat, Kirchenvorstand, kirchlichen Verbänden und mit Pfarreimitgliedern. Zum Programm der Visitation, die oftmals mit einer Firmung verbunden wird, gehören auch Besuche von Kindergärten, Schulen und Krankenhäusern sowie Behinderteneinrichtungen, Betrieben und Rathäusern. (lou)

Pressestelle Bistum Essen

Zwölfling 16
45127 Essen