von Lisa Mathofer

Vorlesen am Esstisch: „Lauschgericht“ im Bistum Essen

Zum bundesweiten Vorlesetag am Freitag, 16. November, lesen Überraschungsgäste ihre Lieblingsliteratur am Esstisch einer Tischgemeinschaft. Zuhörer und Vorleser können sich jetzt anmelden.

Schon der Heilige Benedikt (480 bis 547) beschreibt in seiner Ordensregel den „Dienst des Tischlesers“ – eine klösterliche Tradition, auf der das „Lauschgericht“ des Medienforums im Bistum Essen basiert.

Überall da, wo sich Menschen mittags zwischen 12 und 14 Uhr oder abends zwischen 18 und 20 Uhr zu einer gemeinsamen Mahlzeit treffen, können Überraschungsgäste am Freitag, 16. November, aus ihrer Lieblingsliteratur lesen. Als Zuhörer kann sich jede Gruppe ab vier Personen melden, das können etwa Familien, WGs, Firmen, Schulen, Kindergärten, Gefängnisse oder Altenheime aus dem Ruhrbistum sein.

Vorleser suchen Literatur selbst aus

Als Vorleser kann sich jeder bewerben, Personen unter 18 Jahren müssen von einem Erwachsenen begleitet werden. Was sie vorlesen, dürfen die Vorleser selbst entscheiden. Das Medienforum kümmert sich um das jeweilige Buch, als Erinnerung lassen die Vorleser die Literatur dann an ihrem Gastort.

Vorleser und Zuhörer können sich bis Freitag, 12. Oktober, unter www.LauschGericht.de für die Aktion anmelden. Das „Lauschgericht“ des Medienforums findet in diesem Jahr bereits zum fünften Mal statt.

Pressestelle Bistum Essen

Zwölfling 16
45127 Essen