UAK Essen veröffentlicht ersten Jahresbericht

Foto: Jens Albers | Bistum Essen
Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt im Bistum Essen (UAK Essen) legt mit ihrem heute veröffentlichten Jahresbericht 2024 erstmals eine umfassende Darstellung ihrer bisherigen Arbeit zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt vor. Der Bericht dokumentiert Aktivitäten und Erkenntnisse, formuliert erste Empfehlungen und benennt strukturelle Herausforderungen.
Seit ihrer Konstituierung im Oktober 2023 engagieren sich die acht ehrenamtlichen Mitglieder der Kommission unabhängig und mit ihrer fachlichen Expertise für Transparenz, Anerkennung und Reform. Im Zentrum stehen die Unterstützung der Betroffenen bei der Anerkennung ihres Leids sowie die Analyse der Strukturen und Verfahren im Bistum Essen, die sexualisierte Gewalt in der Vergangenheit ermöglicht oder begünstigt haben.
„Unsere Arbeit versteht sich als Beitrag zu einer glaubwürdigen und unabhängigen Aufarbeitung – im Interesse der Betroffenen und als Anstoß zu nachhaltiger Veränderung“, so der Vorsitzende der Kommission, Dr. Ludger Schrapper.
Zu den zentralen Themen des Berichts zählen:
- eine kritische Würdigung der bisherigen Strukturen im Bereich Prävention, Intervention und Aufarbeitung;
- die Bewertung und Weiterentwicklung des kirchlichen Verfahrens zur Entschädigung der Opfer von sexuellem Missbrauch;
- eine erste Auseinandersetzung mit dem „Fall Hengsbach“;
- Vorschläge für alternative und ergänzende Fürsorgeleistungen.
Der Bericht betont zudem die Bedeutung unabhängiger Beratungsmöglichkeiten und eines würdigen Umgangs mit Erinnerung und Verantwortung. Er steht unter dem Leitgedanken, Betroffene zu stärken und institutionelle Lernprozesse zu fördern.
Kontakt zur UAK Essen:
Geschäftsstelle der UAK Essen
Andrea Forst
kontakt@uak-essen.de
Die Kommission begrüßt die Aufgeschlossenheit der Bistumsleitung für die Aufarbeitung von Fällen sexualisierter Gewalt. Sie sieht Fortschritte wie die Neuorganisation der Ansprechstelle für von Missbrauch Betroffene (sog. der Beauftragten Ansprechpersonen - BAP). Sie stellt aber auch Verbesserungsbedarf fest, etwa bei der Transparenz gegenüber Betroffenen. „Wir erleben eine konstruktive Bistumsleitung und engagierte Mitarbeitende, wir sehen aber in Einzelfällen auch Überforderung und Ratlosigkeit“, so der Vorsitzende der UAK Essen; „auf den Beitrag einer unabhängigen Aufarbeitung kann noch nicht verzichtet werden“.
Die UAK Essen wird ihre Arbeit zunächst bis Ende 2026 fortsetzen und dabei unter anderem die Umsetzung der Empfehlungen der sog. IPP-Studie nachverfolgen. Darüber hinaus wird sie, wie schon bisher, konkrete Einzelfälle durch Sichtung von Akten überprüfen.