von Jürgen Flatken

Taufe und Trauung bringen die Ökumene voran

Auf dem Katholikentag in Stuttgart ist das Miteinander von Mitgliedern der katholischen und evangelischen Kirche ein großes Thema. Bischof Franz-Josef Overbeck kann sich vorstellen, künftige christliche Großtreffen in Deutschland ökumenisch zu veranstalten.

Der Essener Bischof Franz-Josef Overbeck hat sich auf dem Stuttgarter Katholikentag offen dafür gezeigt, künftige christliche Großtreffen in Deutschland ökumenisch zu veranstalten. „Das könnte ich mir vorstellen“, sagte der Ruhrbischof im Gespräch mit der Katholischen Nachrichtenagentur (KNA) und dem Portal katholisch.de auf die Frage, ob möglicherweise ein gemeinsames Event von evangelischer und katholischer Kirche die Zukunft sei. Auch ohne eine gemeinsame ökumenische Trägerschaft war auf dem Stuttgarter Katholikentag das Miteinander vor allem von katholischen und evangelischen Christen Thema vieler Veranstaltungen, bei denen sich auch Vertreter des Ruhrbistums einbrachten.

Diskussion um Abendmahl und Priesterinnen

Wie komplex manche ökumenische Fragestellung ist, wurde unter anderem auf dem Podium „Gemeinsam am Tisch des Herrn? Abendmahl und Eucharistie ökumenisch sensibel feiern“ deutlich, bei dem Bischof Overbeck die Frage stellte, ob nur ein Mann die Weihe gültig empfangen könne. Die Weihe von Frauen zu Priesterinnen „ist für die meisten von Ihnen eine Frage, die eigentlich keine Frage mehr ist“, wandte er sich direkt an das Auditorium. Diese Frage hänge unter anderem mit der kirchlichen Tradition zusammen: „Wer befindet sich eigentlich in der apostolischen Nachfolge? Sind das männliche Nachfolger der Apostel, wie ich einer bin, oder gibt es eben auch die Möglichkeit, dass Frauen gültig solch eine Weihe empfangen können? Eine schwierige Frage“, gab Overbeck zu.

Unterschiede zwischen katholischer und evangelischer Kirche gebe es auch in der Art, Liturgie zu feiern, fuhr Overbeck in seinem kurzen Statement fort. In 2000 Jahren christlicher Tradition hätten sich zahlreiche unterschiedliche Liturgien entwickelt, in denen Eucharistie gefeiert werde. Gleichzeitig betonte er, „dass wir in Teilen schon auf einem Weg der Einheit sind“. Insbesondere mit dem Blick auf die lutherische Tradition „können wir in der Amtsfrage wesentlich näher zusammenkommen, als wir jetzt von unserer Seite glauben“, blickt er zuversichtlich in die ökumenische Zukunft. Ein ähnliches Amtsverständnis ermögliche eine Annäherung, so Overbeck. Ein Hoffnungsschimmer, dass nach der Taufanerkennung in der „Magdeburger Erklärung“ von 2007 womöglich auch bei der wechselseitigen Teilnahme an Eucharistie und Abendmahl ein weiterer Schritt auf dem langen Weg zur Einheit der Kirche Jesu Christi möglich wird.

Gute Erfahrungen mit ökumenischen Tauf-Feiern

Dass es bei Ökumene-Fragen auch deutlich schneller gehen kann, zeigte neben der Werkstatt „Ökumenisch tun, was schon getan werden kann“ mit Alexander Jaklitsch, bei der die Segensfeiern für Neugeborene im Mittelpunkt standen, auch die Werkstatt „Gemeinsame Feier der Taufe. Die Einheit der Christin liturgisch erfahrbar zu machen“, mit dem Ökumene-Referenten des Ruhbistums, Volker Meißner, und Theresa Kohlmeyer, Leiterin der Abteilung Liturgie und Glaubenskommunikation im Bistum Essen. „Ökumenische Entwicklungen fallen nicht einfach so vom Himmel“, sagte Meißner. „Sie werden irgendwo erdacht, erprobt und dann übernommen.“ Wenn theologische Überlegungen auf der Stelle treten, ist die Zeit der Macher gekommen, so ein Tenor der Werkstatt. Und manchmal auch der Abstimmung mit den Füßen.

So hätten positive Erfahrungen und Rückmeldungen auf konfessionsübergreifende Taufen im Erzbistum Paderborn dazu geführt, dass das Erzbistum schließlich ein Pilotprojekt dazu initierte. Dabei ist die „Gemeinsame Feier der Taufe“ entstanden, eine Handreichung für die Taufe von Kindern in konfessionsverbinden Familien, die 2021 herausgekommen ist. Neben dem Erzbistum, der Evangelischen Kirche in Westfalen und der Lippischen Landeskirche haben sich das Bistum Essen und die Evangelische Kirche im Rheinland der Initiative angeschlossen und die Handreichung eingeführt.

Familien, in denen ein Elternteil katholisch und ein Elternteil evangelisch ist, können nun bei der Taufe ihrer Kinder Elemente aus beiden Konfessionen aufnehmen und die Tauffeier von Seelsorgerinnen oder Seelsorgern beider Konfessionen leiten lassen. Damit ist nun auch bei Taufen möglich, was schon seit vielen Jahren bei kirchlichen Hochzeiten konfessionsverbindender Paare praktiziert wird.

„Die Taufe führt ja als erstes in die Gemeinschaft mit Christus, wir gehören alle zu ihm“, führte Meißner aus. „Die konfessionelle Gemeinschaft ist erst einmal zweitrangig.“ Kirchenrechtlich relevant sei, dass bei dem Ritus die Taufformel gesprochen und das Kind mit Wasser übergossen oder eingetaucht werde. „Ich taufe dich im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. Das ist wichtig. Alles andere erklärt es, macht die Taufe erfahr- und erlebbar“, sei aber nicht kirchenrechtlich nicht relevant. Wie bei der christlichen Eheschließung gibt es jedoch auch bei der Taufe keine echte Ökumene: Denn der oder die Neugetaufte wird am Ende entweder Mitglied der katholischen oder der evangelischen Kirche.

Referent für Ökumene

Christoph Schaten

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