von 23-9-2010

Straßburger Urteil - Erklärung des Bistums Essen

zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Fall Schüth gegen Bundesrepublik Deutschland (Nr. 1620/03) vom 23. September 2010

zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Fall Schüth gegen Bundesrepublik Deutschland (Nr. 1620/03) vom 23. September 2010


Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat heute im Fall Schüth entschieden, dass die Bundesrepublik Deutschland in der Konvention garantierte Grundrechte verletzt hat, da staatliche Gerichte die Kündigung einer Person, die als Organist bei der katholischen Kirche angestellt war, wegen Verletzung grundlegender Regeln der katholischen Lebensführung bestätigt haben.

Der Beschwerdeführer des Verfahrens hatte zuvor seinen Fall durch mehrere Instanzen vor deutschen Gerichten überprüfen lassen und dort letztendlich keinen Erfolg gehabt. Das Bundesverfassungsgericht hat seine Sache nicht zur Entscheidung angenommen.

Mit dem heutigen Urteil der Straßburger Richter ist über einen Einzelfall entschieden worden. Das Bistum Essen wird zunächst abwarten, bis die Entscheidungsgründe auch in deutscher Übersetzung vorliegen. Danach sollen die Entscheidungsgründe des Gerichtes und daraus zu ziehende Konsequenzen sorgfältig geprüft und analysiert werden. Erst danach kann entschieden werden, welche möglichen weiteren Schritte unternommen werden sollen. 

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