Ruhrbistum verbindet mit dem „Lauschgericht“ am Vorlesetag literarische und kulinarische Genüsse
Beim Lauschgericht gibt es zu kulinarischen auch auch literarische Genüsse. Archivfoto: Nicole Cronauge | Bistum Essen
Wenn am bundesweiten Vorlesetag, Freitag, 21. November, landauf, landab vorgelesen wird, legt das Bistum Essen noch einen drauf: „Lauschgericht“ heißt das Angebot des Medienforums im Bistum Essen, das zwischen Duisburg, Bochum und dem Märkischen Sauerland dazu einlädt, sich während eines Essens etwas vorlesen zu lassen. Das „Lauschgericht“ bringt Vorlesende und Tischgemeinschaften zusammen – entweder zum Mittag- oder zum Abendessen. Bis Freitag, 17. Oktober, können sich auf www.lauschgericht.de sowohl diejenigen kostenlos anmelden, die vorlesen möchten, als auch die, die für ihre Tischrunde am 21. November noch jemanden suchen, der kulinarische mit literarischen Genüssen ergänzt.
„Lauschgericht“ ist von alter Klostertradition inspiriert
Mit der „Lauschgericht“-Idee hat das Bistum Essen seit 2014 die schon vom Heiligen Benedikt (480 bis 547) in seiner Klosterregel eingeführte Tradition des „Tischlesers“ in die Welt außerhalb der Klöster übertragen. 125 Tischgemeinschaften mit rund 2200 Gästen haben im vergangenen Jahr beim „Lauschgericht“ mitgemacht.
Ob im Freundeskreis, am Familientisch, im Architekturbüro, der Druckerei, der Justizvollzugsanstalt oder in der Unternehmensberatung – überall, wo Menschen zusammen essen, können sie sich am Vorlesetag einen Menschen mit einem Buch dazu einladen. Die Lauschgericht-Vorlesenden besuchen sowohl dienstliche Pausen als auch private Essen, zum Beispiel runde Geburtstage, Kegelrunden oder Spieleabende. Der Anlass ist fast egal, die Spielregeln sind immer gleich: Nach der Anmeldung lost das Medienforum den Vorlesenden eine Tischgemeinschaft zu, dabei sollte eine Tischgemeinschaft aus mindestens vier Personen bestehen. Für diese Runde überlegen sich die Vorlesenden die passende Literatur, die jedoch für die Tischgemeinschaft bis zum „Lauschgericht“ eine Überraschung bleibt. Nach dem Lauschgericht bleibt das Buch als Geschenk vor Ort – und die Tischgemeinschaft muss sich nur noch einigen, wer es als erstes lesen darf.
Leitung Medienforum
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