von Thomas Rünker

Ruhrbistum plädiert bei Organspende für Ausbau des bestehenden Systems

Bischof Overbeck, Rat für Medizin und Gesundheitsethik und Bistums-Akademie „Die Wolfsburg“ veröffentlichen Stellungnahme mit fünf Thesen für erweitertes Entscheidungsverfahren.

In der Diskussion um die Organspende in Deutschland sprechen sich Bischof Franz-Josef Overbeck und die medizin-ethischen Fachleute im Ruhrbistum gegen die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vorgeschlagene Neuregelung aus. In einer gemeinsamen Stellungnahme plädieren Bischof, der Rat für Gesundheit und Medizinethik und die Bistums-Akademie „Die Wolfsburg“ stattdessen für einen Ausbau des bestehenden Entscheidungsverfahrens.

Angesichts historisch niedriger Organspenderzahlen schlägt Spahn vor, das jetzige System durch das Widerspruchsverfahren abzulösen. Muss aktuell jeder Organspender zu Lebzeiten seine Bereitschaft dazu erklären, sich also aktiv dafür entscheiden, wäre dann jeder Bürger ein potenzieller Organspender, der nicht dagegen widerspricht.

Fünf Thesen für ein erweitertes Entscheidungsverfahren

In ihrer Stellungnahme, die in diesen Tagen unter anderem den Bundestagsabgeordneten aus dem Bereich des Ruhrbistums zugeht, argumentieren Bischof, Rat und Akademie in fünf Thesen für ein erweitertes Entscheidungsverfahren. So soll mit deutlich erweiterten Informationskampagnen das Vertrauen in das deutsche Transplantationswesen wieder hergestellt und so die Spenderbereitschaft gesteigert werden. Zudem solle „im Transplantationswesen für klare Regeln und Verantwortlichkeiten, effektive Prozesse und sinnvolle Strukturen gesorgt werden“, heißt es in dem Papier. Ganz grundsätzlich betonen die Unterzeichner, dass die Organspende aus christlicher Perspektive ein Akt der Nächstenliebe und der Solidarität ist, der viel Anerkennung verdiene. Die Stellungnahme verweist zudem auf das Recht zur Selbstbestimmung jedes einzelnen Menschen und auf die Freiheit, die Entscheidung zur Organspende nicht treffen zu müssen. Die Organspende müsse ihren Spendencharakter behalten, was nur aufgrund einer freiwilligen Entscheidung möglich sei, heißt es. Außerdem hebt die Stellungnahme die Individualität des Sterbeprozesses hervor, der eine individuelle Auseinandersetzung erfordere. Gleichzeitig machen die Verfasser deutlich, dass sich jeder Christ intensiv mit seiner eigenen Bereitschaft zur Organspende auseinandersetzen solle.

Pressestelle Bistum Essen

Zwölfling 16
45127 Essen