von Thomas Rünker

Pfarreien suchen Kandidaten für Kirchenvorstände und Gemeinderäte

Alle Pfarreien wählen am 17. und 18. November neue Gremien für die Vermögensverwaltung. In mehr als der Hälfte der Pfarreien werden auch Gemeinde- und Pfarrgemeinderäte gewählt. Künftige Mandatsträger können sich jetzt melden.

In diesem Herbst wählen die Katholiken im Bistum Essen neue Kirchenvorstände – und in mehr als der Hälfte der Pfarreien auch neue Gemeinde- oder Pfarrgemeinderäte. Gemeinsam mit den Pastoralteams der hauptamtlichen Seelsorger sind diese Gremien für das katholische Leben vor Ort verantwortlich.

Während Kirchenvorstände die Pfarreien gesetzlich vertreten und die Vermögen verwalten, organisieren und betreuen Gemeinde- und Pfarrgemeinderäte seelsorgerische und katechetische Angebote. Sie gestalten also zum Beispiel besondere Gottesdienste, die Vorbereitungen auf Erstkommunion oder Firmung, ökumenische Kontakte oder Feste im Kirchenjahr und unterstützen die caritativen Initiativen in der Pfarrei.

Alle Katholiken sind am 17. und 18. November zur Wahl aufgerufen. Kirchenvorstände werden in allen Pfarreien gewählt – Gemeinde- und Pfarrgemeinderäte nur in 26 der 42 Pfarreien im Ruhrbistum, in den übrigen Pfarreien wurden die Räte bereits im vergangenen Herbst neu konstituiert. Seit Beginn der Pfarreientwicklungsprozesse, bei denen die Pfarreien ihre künftigen inhaltlichen Angebote und ihre wirtschaftliche Struktur diskutieren, arbeiten Kirchenvorstände, Pfarrgemeinderäte und Pastoralteams deutlich intensiver zusammen als in der Vergangenheit.

Aktuell suchen die Pfarreien Kandidaten für die beiden Gremien – mindestens für die Kirchenvorstände, bei denen im Herbst turnusmäßig die Hälfte der Mandate neu vergeben wird, in vielen Pfarreien aber eben auch für die Gemeinde- und Pfarrgemeinderäte.

Kirchenvorsteher müssen mindestens 21 Jahre alt sein und seit einem Jahr am Ort wohnen. Wählen dürfen nur volljährige Gemeindemitglieder. Mitglieder der Gemeinde- oder Pfarrgemeinderäte müssen indes lediglich 16 Jahre alt sein – und das aktive Wahlrecht gibt es hier bereits ab 14 Jahren.

Zudem dürfen Katholiken die Gemeinde- und Pfarrgemeinderäte auch außerhalb der Gemeinde wählen, in der sie wohnen, und sogar für diese Gremien kandidieren, wenn sie am Leben der anderen Gemeinde aktiv teilnehmen. In diesem Fall müssen Katholiken dem Wahlausschuss der Wahlgemeinde ihren Wunsch bis vier Wochen vor dem Wahltermin mitteilen.

Wer sich für diese Ehrenämter interessiert, wendet sich über das Pfarrbüro an den Wahlausschuss seiner Pfarrei. Aus den eingegangenen Vorschlägen stellen die Wahlausschüsse Wahlvorschläge zusammen, die kurz vor dem Wahltag gegebenenfalls durch sogenannte Ergänzungsvorschläge erweitert werden.

Während die Konstellationen der Kirchenvorstände in allen Pfarreien identisch sind, gibt es bei den Gemeinde- und Pfarrgemeinderäten mittlerweile verschiedene Modelle. Haben ursprünglich alle Gemeinden innerhalb einer Pfarrei einen Gemeinderat gewählt, die dann jeweils Mitglieder in den Pfarrgemeinderat entsandt haben, gibt es zunehmend auch alternative Modelle. So wählen manche Pfarreien den Pfarrgemeinderat direkt, teils mit einer gemeinsamen Wahlliste, teils mit Wahlbezirken auf Ebenen der Gemeinde. Einige Gemeinden wählen gemeinsame Gemeinderäte – und in Einzelfällen wird derzeit auf eine Wahl verzichtet, weil vor Ort neue, ehrenamtliche Leitungsmodelle etabliert werden. Nach welchem Modus jeweils vor Ort gewählt wird, erfahren die Katholiken mit den Wahlbenachrichtigungen im Oktober. Auch die Informationen zum genauen Ablauf der Kirchenvorstandswahl in ihrer Pfarrei erhalten die Katholiken im Oktober.

Informationen zur Arbeit und zur Wahl der Kirchenvorstände und der Gemeinde- und Pfarrgemeinderäte gibt es auf den Internetseiten des Bistums. Spezielle Information zur Wahl der Räte gibt es hier.

Pressestelle Bistum Essen

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