von Thomas Rünker

Neues Antragsverfahren für Zahlungen an Betroffene sexualisierter Gewalt

Bistum Essen beteiligt sich an bundesweitem Verfahren

Neue Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen hat ihre Arbeit aufgenommen.

Betroffene können Zahlung von bis zu 50.000 Euro erhalten.

Bistum nimmt Anträge entgegen und leitet dieses an die Unabhängige Kommission weiter.

Zum Jahresbeginn hat die bundesweite Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) in Bonn ihre Arbeit aufgenommen, die ab sofort die Zahlungen der katholischen Kirche an Opfer sexuellen Missbrauchs veranlasst. Hintergrund sind die von den deutschen Bischöfen im vergangenen Jahr beschlossenen höheren Entschädigungszahlungen von in der Regel bis zu 50.000 Euro, die zudem nicht mehr von jedem Bistum einzeln, sondern zentral von der neuen Kommission ausgezahlt werden: Über die Ansprechpersonen in den Bistümern nimmt die UKA die Anträge der Betroffenen entgegen, legt die Höhe der Zahlungen fest und weist die Auszahlung an die Betroffenen an. Grundlage ist die neu beschlossene Ordnung für das Verfahren zur Anerkennung des Leids.

Alle Betroffenen können Zahlungen beantragen

Einen Antrag können sowohl Betroffene stellen, die sich bislang noch nicht bei einem Bistum gemeldet haben, als auch Betroffene, die bereits nach dem bisherigen Verfahren Geld von einem Bistum oder einer Ordensgemeinschaft erhalten haben. Bisherige Zahlungen werden angerechnet. Alle bereits bekannten Betroffenen von sexualisierter Gewalt wurden angeschrieben und über das neue Verfahren informiert. Wer als Betroffener bislang noch keinen Kontakt zum Bistum Essen hatte, kann sich an die ehrenamtlichen Ansprechpersonen wenden: Mechtild Hohage, Tel.: 0151/571 500 84, E-Mail, und Anke Kipker, Tel.: 0171/3 16 59 28, E-Mail.

Bereits bekannte Betroffene hat das Bistum Essen angeschrieben

Für die Antragsstellung gibt es keinerlei Fristen. Noch ist nicht abzuschätzen, wie viele Betroffene sich nun – womöglich durch die aktuelle Berichterstattung – ermutigt fühlen, gegebenenfalls einen neuen Antrag auf eine Anerkennungszahlung zu stellen. Gemeinsam mit den ehrenamtlichen Ansprechpersonen haben sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Stabsbereich Prävention und Intervention des Bistums Essen darauf eingestellt, eingehende Anträge möglichst schnell an die UKA weiterleiten zu können, um Wartezeiten für die Betroffenen so gering wie möglich zu halten. Unabhängig davon wird erwartet, dass angesichts eines erhöhten Antragsaufkommens mit Start der UKA die Bearbeitung zunächst nur zögerlich anlaufen kann.

Fachleute aus den Bereichen Recht, Medizin und Psychologie

Die Mitglieder der UKA sind Fachleute aus den Bereichen Recht, Medizin und Psychologie. Sie wurden durch ein mehrheitlich nichtkirchliches Fachgremium vorgeschlagen und vom Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, dem Limburger Bischof Georg Bätzing, berufen. Die Kommissionsmitglieder stehen in keinem Anstellungsvertragsverhältnis mit der katholischen Kirche und arbeiten weisungsunabhängig. Der UKA gehören an:

  • Brigitte Bosse, Ärztliche Psychotherapeutin und Leiterin des Trauma Instituts Mainz
  • Ernst Hauck, ehemals Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht
  • Michaela Huber, Psychologische Psychotherapeutin und Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Trauma und Dissoziation
  • Peter Lehndorfer, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut sowie Vizepräsident der Bundespsychotherapeutenkammer bis 2019
  • Muna Nabhan, Rechtspsychologin
  • Margarete Reske, ehemalige Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Köln
  • Ulrich Weber, Rechtsanwalt

Bistum Essen finanziert die Zahlungen nicht aus Kirchensteuermitteln

Im neuen Verfahren entscheidet die Unabhängige Kommission nicht nur über die individuelle Höhe der Anerkennungszahlungen – die Betroffenen erhalten auch ihr Geld direkt von der UKA, und nicht wie bisher durch die Bistümer oder Ordensgemeinschaften. Zuvor zahlen die Bistümer und Orden in einem gemeinsamen Topf ein, bei dem zudem eine solidarische Komponente gewährleistet, dass die Höhe der Zahlung nicht von den finanziellen Möglichkeiten einzelner Diözesen oder Orden abhängt. Das Bistum Essen finanziert die Anerkennungsleistungen nicht aus Kirchensteuermitteln, sondern aus dem Erlös von Immobilienverkäufen. 

Pressestelle Bistum Essen

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