Mit neuen Ideen die Pfarreien mitgestalten und Verantwortung übernehmen

Am 8. und 9. November werden neue Pfarrgemeinderäte und Kirchenvorstände gewählt. Symbolfoto: Simon Wiggen | Bistum Essen
Max Hüls aus Essen engagiert sich, „weil es Macher und Gestalter braucht und nicht nur Bedenkenträger und Verhinderer“. Hüls ist eines von hunderten ehrenamtlichen Mitgliedern in den Kirchenvorständen und Pfarrgemeinderäten. Die beiden zentralen Mitbestimmungsgremien der Pfarreien im Bistum Essen werden im Herbst überall neu gewählt – dann stellt sich auch Hüls wieder zur Wahl, „weil man mit ,hätte‘, ,könnte‘, oder ,wenn‘ nichts erreichen kann“.
Unter dem Motto „Kirche neu gestalten“ werben bereits jetzt alle Pfarreien im Bistum Essen für die Wahlen am 8. und 9. November. So wollen sie möglichst viele Menschen finden, die erstmals oder erneut kandidieren. Während die Pfarrgemeinderäte (PGR) Verantwortung für das Leben der Pfarrei tragen und gemeinsam mit den Seelsorgenden die inhaltliche Arbeit gestalten, sind die Kirchenvorstände (KV) die gesetzlichen Vertretungsorgane der Kirchengemeinden, die das jeweilige Kirchenvermögen verwalten und sich um finanzielle, rechtliche, wirtschaftliche und personelle Fragen kümmern. In Oberhausen und Bottrop werden erstmals jeweils stadtweit tätige Gremien gewählt, weil die bisherigen PGR und KV auf Pfarreiebene im Zuge des Programms „Christlich leben. Mittendrin." fusioniert werden.
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Wahl in einer anderen Pfarrei ist möglich – Meldung bis 10. Juni
Wer sich nicht in der Pfarrei am eigenen Wohnsitz engagieren möchte, kann auch anderswo für den Pfarrgemeinderat oder Kirchenvorstand kandidieren – zum Beispiel in einer Kirchengemeinde, in der man früher gewohnt hat oder zu der man einen besonderen Bezug hat. Dies gilt auch, wenn man nicht selbst kandidiert, aber den PGR und/oder den KV dort wählen möchte. Dieser Wechsel kann im Pfarrbüro der Wahl-Pfarrei beantragt werden. Die Frist hierfür endet am Pfingstdienstag, 10. Juni.
Für die beiden Gremien sind Mitglieder mit unterschiedlichen Interessen gefragt. „Im Pfarrgemeinderat kann ich die Dinge vor Ort mitgestalten, neue Ideen ausprobieren und umsetzen und unsere Kirche nach außen hin präsentieren“, sagt Matthias Braun, der in der Propsteipfarrei St. Marien in Schwelm, Ennepetal und Gevelsberg erneut kandidiert. Und Tobias Lechte aus dem PGR der Duisburger Pfarrei St. Johann betonte: „Kirche ist für mich nicht Rom oder Essen, sondern Kirche, das sind wir. Vor Ort geben wir Kirche ein Gesicht und entscheiden, wie Kirche bei uns im Stadtteil aussieht.“ Im KV ist durchaus Fach-Know-how von Vorteil, zum Beispiel bei kaufmännischen und rechtlichen Fragen oder Immobilienthemen. So engagiert sich Julia Wirth in der Essener Pfarrei St. Josef, Ruhrhalbinsel, „weil ich dort meine juristischen Kenntnisse gewinnbringend einsetzen kann.“
Wie die Pfarrgemeinderäte haben ab der Wahl im November auch die Kirchenvorstände nur noch eine maximal vierjährige Amtszeit. In einzelnen Städten kann sich diese Amtszeit in der kommenden Wahlperiode zudem durch die geplanten Veränderungen im Rahmen von „Christlich leben. Mittendrin.“ verkürzen.
Wer sich für ein Ehrenamt in PGR oder KV interessiert, erhält weitere Informationen in der eigenen Pfarrei – oder hier: https://www.kirche-neu-gestalten.de.