Kirchenvorstandswahlen: Jede Stimme zählt

Eine Notiz im Terminkalender sollten sich alle Katholiken zwischen Rhein und Lenne für Samstag oder Sonntag, 17. oder 18. November, machen. Dann finden überall im Ruhrbistum Kirchenvorstandswahlen statt. Eine gute Gelegenheit, über die Entscheidungsträger in den Pfarreien mit zu bestimmen.



Eine gute Chance, mit zu bestimmen

Im Ruhrbistum läuft der „Wahlkampf“ auf Hochtouren. Die Vorschlagslisten sind geschlossen und vielerorts haben sich die Kandidaten bereits in ihren Gemeinden vorgestellt. Zwischen Rhein und Lenne stehen die Kirchenvorstandswahlen unmittelbar vor der Tür. Was jetzt nur noch fehlt, sind die Kreuze auf den Stimmzetteln. Ihre Stimme abgeben, können Katholiken im ganzen Bistum Essen am Samstag und Sonntag, 17. und 18. November.

Der Kirchenvorstand ist das gesetzliche Vertretungsorgan der Kirchengemeinde und verwaltet das Kirchenvermögen. In dieser Funktion trifft er zum Beispiel Personalentscheidungen und befindet über bauliche Maßnahmen. Außerdem wählt er die Mitglieder des Kirchensteuerrates des Bistums Essen, der unter anderem über den Haushalt der Diözese entscheidet. Es gibt viele Gründe, zur Wahl zu gehen, betont Raimund Evers, Ansprechpartner für Fragen rund um das Thema „Kirchenwahlen“ im Bischöflichen Generalvikariat. „Es ist eine gute Möglichkeit, um zu darüber mit zu entscheiden, wie mit dem Kirchenvermögen in der Pfarrei umgegangen wird. Und in Zeiten rückläufiger Mittel ist es besonders wichtig, dass ordentlich gewirtschaftet wird.“ Die Gemeindemitglieder können so die wichtigen Entscheidungsgremien mit kompetenten Leuten besetzten oder die eigenen Fachkenntnisse mit einzubringen.

Die Kirchenvorstände werden in geheimer und unmittelbarer Wahl für jeweils sechs Jahre gewählt. „Um eine kontinuierliche Arbeit zu gewährleisten, scheidet im Turnus von drei Jahren jeweils die Hälfte der Gewählten aus, wobei eine Wiederwahl möglich ist“, weiß Evers. Das aktive Wahlrecht hat jedes Gemeindemitglied, das am Wahltag 18 Jahre alt ist und seit einem Jahr am Ort der Gemeinde wohnt. In den Kirchenvorstand gewählt werden kann jeder wahlberechtigte Katholik, der am Wahltag 21 Jahre alt ist. Wer zur Wahl steht, in welcher Gemeinde und in welchem Wahllokal man wählen darf und wann diese geöffnet haben – darüber geben die Pfarrbüros in den Gemeinden Auskunft. „Außerdem hängen Hinweise in den Schaukästen beziehungsweise an Informationsflächen in den Kirchen aus und werden in den Gottesdiensten verkündet“, so Raimund Evers. (ms)

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