von Thomas Rünker

Katholische Kirchenmitglieder wählen neue Pfarrgemeinderäte und Kirchenvorstände

Zum ersten Mal wählen die Katholikinnen und Katholiken im Bistum Essen ihre Pfarrgemeinderäte und Kirchenvorstände zeitgleich. Das neue Wahlrecht bringt kürzere Amtszeiten und soll das Engagement von Ehrenamtlichen erleichtern. Die Abstimmung findet am 8. und 9. November statt.

Die Wahlzettel sind gedruckt, die Wahlurnen stehen bereit – und in vielen Schaukästen hängen die Plakate mit den Kandidierenden: Am kommenden Wochenende, 8. und 9. November, wählen die katholischen Kirchenmitglieder im Bistum Essen und in ganz Nordrhein-Westfalen neue Pfarrgemeinderäte und Kirchenvorstände. Hunderte Ehrenamtliche stehen allein im Ruhrbistum bereit, um in den kommenden Jahren in den beiden zentralen Mitbestimmungsgremien der Pfarreien die Kirche im Bistum Essen aktiv mitzugestalten. Dabei trägt der Pfarrgemeinderat (PGR) Verantwortung für das Leben der Pfarrei und gestaltet gemeinsam mit den Seelsorgenden die inhaltliche Arbeit, während der Kirchenvorstand (KV) das gesetzliche Vertretungsorgan der Kirchengemeinde ist. Er verwaltet das Kirchenvermögen und kümmert sich um finanzielle, rechtliche, wirtschaftliche und personelle Fragen.

Neu ist, dass beide Gremien nun eine vierjährige Amtszeit haben, PGR und KV zeitgleich gewählt und in den Kirchenvorständen zudem alle Mandate erstmals vollständig neu vergeben werden. Bislang wurde bei jeder zweiten Wahl jeweils die Hälfte der Kirchenvorstände für eine sechsjährige Amtszeit gewählt. Hintergrund ist das neue, im vergangenen Jahr landesweit geänderte Kirchenvorstandsrecht, mit dem die Bistümer vor allem mit den kürzeren Amtszeiten auf veränderte Lebensgewohnheiten vieler Ehrenamtlicher reagieren wollen.

Während den Pfarrgemeinderat bereits Jugendliche ab 14 Jahren wählen dürfen und Kandidierende mindestens 16 Jahre alt sein müssen, ist das Kirchenvorstands-Wahlrecht an die Volljährigkeit geknüpft. Wählen darf, wer in der Pfarrei den Hauptwohnsitz hat oder sich bereits im Sommer für die Wahl in einer anderen Pfarrei gemeldet hat, zum Beispiel, weil sich ein Kirchenmitglied dort ehrenamtlich engagiert. Die Standorte der Wahllokale, die jeweiligen Wahlzeiten und die Listen der Kandidierenden veröffentlichen die Pfarreien auf ihren Internetseiten, in Schaukästen, in ihren Pfarrnachrichten oder auf ihren Social-Media-Kanälen.

Sollte es in einer Pfarrei weniger Kandidierende als Pfarrgemeinderats-Mandate geben, werden diese Kandidierenden ohne Wahl ernannt. Kirchenvorstände werden in jedem Fall gewählt – selbst wenn es nicht mehr Kandidierende als Mandate geben sollte. Aus juristischen Gründen ist dann eine formale „Bestätigungswahl“ erforderlich.

In manchen Pfarreien werden die Neugewählten voraussichtlich nicht die vollen vier Jahre im Amt sein. Hintergrund sind die Veränderungen im Rahmen des Bistumsprogramms „Christlich leben. Mittendrin.“, bei dem die Pfarrei-Strukturen in den kommenden Jahren so verändert werden, dass sich alle katholischen Organisationen in einer Kommune – neben den Pfarreien also auch Organisationen wie die Caritas und die Katholische Erwachsenen- und Familienbildung – auf Stadt- und Kreis-Ebene stärker miteinander vernetzen. Bereits jetzt wählen die Kirchenmitglieder in Oberhausen und Bottrop erstmals jeweils stadtweit einen Pfarrgemeinderat und einen Kirchenvorstand, weil die bisherigen Pfarreien in den Städten bald zusammengeführt werden. Nach und nach erfolgt dies in den kommenden Jahren auch in den weiteren Bistums-Kommunen, dann werden auch dort neue Gremien gewählt.

Ansprechpartnerinnen

Juristische Referentin - Stabsbereich Recht

Birgit Andrick


Referentin für pastorale Verantwortungsgremien und Kirche der Beteiligung

Stefanie Alders

Zwölfling 16
45127 Essen

Pressestelle Bistum Essen

Zwölfling 16
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