von Thomas Rünker

Katholiken feiern Christi Himmelfahrt in Corona-Krise

Trotz der Einschränkungen durch die Corona-Krise feiern die Christen im Ruhrbistum am Donnerstag, 21. Mai, die Himmelfahrt Christi.

40 Tage nach Ostern feiern die Christen im Bistum Essen am Donnerstag, 21. Mai, die Himmelfahrt Christi. Angesichts der Corona-Krise werden sie dieses Fest jedoch – wie schon das Osterfest – anders begehen als üblich. Zwar bieten erste Gemeinden in ihren Kirchen wieder Gottesdienste an, diese finden jedoch unter strengen Hygieneauflagen, Abstandsgeboten und ohne lauten Gemeindegesang statt. Die Teilnahme ist jeweils nur einer begrenzten Zahl von Gläubigen möglich und zum Teil nur nach vorheriger Anmeldung.

Gottesdienste daheim – oder vor Fernseher, Radio oder Computer

Angesichts der Einschränkungen nutzen viele Christen alternative Gottesdienstangebote. So feiern Gläubige daheim im Wohnzimmer. Hierfür bietet das Bistum Essen sowie einzelne Pfarreien ab Montag Vorschläge mit Bibeltexten, Liedern und Gebeten an. Oder die Gläubigen verfolgen Fernseh- oder Radiogottesdienste. Zudem stellen viele Gemeinden ihre Gottesdienste als Video-Livestream ins Internet. Eine aktuelle Übersicht über ausgewählte Gottesdienst-Übertragungen gibt es auf bistum.ruhr/medien.

Autokino-Gottesdienst in Mülheim

Nach den Autokino-Gottesdiensten in Essen und Duisburg Ende April lädt an Christi Himmelfahrt das Mülheimer Stadtdekanat zu einem weiteren Gottesdienst in ungewöhnlichem Ambiente: Um 11 Uhr beginnt die Feier mit Stadtdechant Michael Janßen unter der Überschrift „Geht hinaus in die ganze Welt“ auf dem Gelände des Flughafens an der Stadtgrenze zwischen Essen und Mülheim. Die musikalische Gestaltung übernimmt eine kleine Gruppe unter der Leitung der Kirchenmusiker der Pfarrei St. Mariae Geburt. Für die Teilnahme am Gottesdienst ist ein kostenloses Online-Ticket erforderlich.

Stichwort: Christi Himmelfahrt

40 Tage nach Ostern feiern die Christen die Himmelfahrt des auferstandenen Jesus. Sie gehört zum Urbestand des christlichen Glaubens und wird in der Bibel im Lukasevangelium wie auch in der Apostelgeschichte beschrieben. Im Lukasevangelium heißt es: „Und während er sie (die Jünger) segnete, verließ er sie und wurde zum Himmel emporgehoben“. (Lk 24, 51). Die Apostelgeschichte berichtet, dass der auferstandene Jesus sich 40 Tage wiederholt seinen Jüngern gezeigt und mit ihnen gesprochen habe, bis er schließlich segnend „vor ihren Augen emporgehoben“ wurde. „Eine Wolke nahm ihn auf und entzog ihn ihren Blicken“ (Apg 1, 9). Im Katechismus der katholischen Kirche wird die Himmelfahrt Jesu als der endgültige „Eintritt seiner menschlichen Natur in die göttliche Herrlichkeit“ erklärt. Entsprechend heißt es im Apostolischen Glaubensbekenntnis: „(…) am dritten Tage auferstanden von den Toten, aufgefahren in den Himmel, er sitzt zur Rechten Gottes, des allmächtigen Vaters; von dort wird er kommen, zu richten die Lebenden und die Toten.“

In der frühen Christenheit war das Gedächtnis an die Himmelfahrt Jesu zunächst mit dem Pfingstfest (Pfingsten) verbunden. Seit dem Jahr 370 kann Christi Himmelfahrt als eigenständiges Fest 40 Tage nach Ostern nachgewiesen werden. Christi Himmelfahrt fällt demnach stets auf einen Donnerstag und ist in Deutschland ein gesetzlicher Feiertag. Zehn Tage später folgt Pfingsten, das Fest, an dem Christen den Heiligen Geist feiern und das zugleich als Geburtsfest der Kirche gilt.

Pressestelle Bistum Essen

Zwölfling 16
45127 Essen