von Simon Wiggen

Interview: Wie wird ein PEP-Votum geprüft?

Rolf Preiss-Kirtz erklärt, was mit den Voten im Pfarreientwicklungsprozess passiert.

In den 42 Pfarreien im Bistum Essen haben über 1200 Haupt- und Ehrenamtliche in den vergangenen zwei Jahren ein Konzept für die Zukunft der Kirche vor Ort erarbeitet. In diesem Pfarreientwicklungsprozess (PEP) wurde ein gemeinsames Votum von den verschiedenen Gremien (Kirchenvorstand und Pfarrgemeinderat) und dem Pastoralteam erstellt. Nun werden sie im Bischöflichen Generalvikariat geprüft und schließlich von Bischof Dr. Franz-Josef Overbeck bestätigt. Rolf Preiss-Kirtz, Leiter der Koordinierungsstelle Pfarreiprozesse, erklärt im Interview, wie diese Prüfung abläuft.

Was passiert mit einem Votum einer Pfarrei, wenn es von Kirchenvorstand und Pfarrgemeinderat verabschiedet worden ist?
Rolf Preiss-Kirtz:
Rund die Hälfte aller Pfarreien nutzt die Möglichkeit, ihr Votum persönlich im Generalvikariat vorzustellen. Die Haupt- und Ehrenamtlichen haben nach intensiven Ringen um zukunftsfähige Konzepte Voten erarbeitet, die bislang immer von fast allen Mandatsträgern mitgetragen wurden.  Im persönlichen Gespräch mit den Verantwortlichen im Generalvikariat können sie ihr Votum viel intensiver vorstellen, erläutern und Zusammenhänge erklären.

Wie wird ein Votum im Generalvikariat bearbeitet?
Rolf Preiss-Kirtz:
Nach der Vorstellung bzw. dem Eingang eines Votums prüft das Dezernat Pastoral mit einheitlichen Kriterien das seelsorgliche Konzept, das die Pfarrei in dem Votum entwickelt hat. Gleichzeitig nimmt das Dezernat Kirchengemeinden das wirtschaftliche Konzept unter die Lupe. Gemeinsam mit dem Personaldezernat werden alle Aspekte des Votums noch einmal besprochen und abgeglichen. Bei diesem Prüftermin entsteht eine Empfehlung, die dann dem Bischof vorgelegt wird – zusammen mit dem Votum, den Personalplanungen und den Berechnungen.

Wann entscheidet der Bischof über ein Votum?
Rolf Preiss-Kirtz:
Zwischen Abgabe eines Votums und der Bestätigung durch den Bischof liegen etwa drei Monate. Der Bischof prüft das Votum und bespricht es auch mit den beiden Weihbischöfen. In seiner Bestätigung kann er noch einmal bestimmte, eigene Akzente setzen, die ihm wichtig sind und im Votum vielleicht nicht genügend bedacht worden sind. Das Bestätigungsschreiben schickt der Bischof dann gleichzeitig an den Pfarrer sowie an den Vorsitzenden des Pfarrgemeinderats und den Kirchenvorstand.

Und dann?
Rolf Preiss-Kirtz:
Dann beginnt in den Pfarreien und Gemeinden die Handlungsphase mit der Konkretisierung und Umsetzung des Votums. Zwei Jahre nach der Bestätigung durch den Bischof sollen die Pfarreien einen Umsetzungsbericht, eine Art Zwischenstand, nach einen festgelegten Fragebogen erstellen.

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