von Thomas Rünker

Gemeinsamkeiten stärken – Unterschieden gerecht werden

Bistum ermöglicht ab dem kommenden Schuljahr konfessionell-kooperativen Religionsunterricht, in dem katholische und evangelische Schüler gemeinsam unterrichtet werden können.

Evangelische und katholische Schülerinnen und Schüler im Bistum Essen können ab dem kommenden Schuljahr gemeinsam im Fach Religion unterrichtet werden. Ruhrbischof Franz-Josef Overbeck, Präses Manfred Rekowski (Evangelische Kirche im Rheinland), Präses Annette Kurschus (Evangelische Kirche von Westfalen), Landessuperintendent Dietmar Arends (Lippische Landeskirche) und die Bischöfe Felix Genn (Münster) und Helmut Dieser (Aachen) sowie Erzbischof Hans-Josef Becker (Paderborn) haben eine entsprechende Vereinbarungen zum konfessionell-kooperativen Religionsunterricht unterzeichnet. Ab dem Schuljahr 2018/19 wird dieses Unterrichtsmodell in Nordrhein-Westfalen an den Grundschulen und in der Sekundarstufe 1 möglich sein. Das Ministerium für Schule und Bildung in Düsseldorf und die Bezirksregierungen begrüßen die Initiative der Kirchen und haben mit einem entsprechenden Erlass bereits die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen. In der gymnasialen Oberstufe ist die Teilnahme am Unterricht der jeweils anderen Konfession schon jetzt möglich. „Dieses neue Modell ist religionspädagogisch sinnvoll und sichert uns langfristig den Erhalt des Religionsunterrichts“, begrüßt Ursula Deggerich das neue Konzept. Die Schul-Referentin im Bistum Essen hat gemeinsam mit ihren Kollegen in den anderen Bistümern und Landeskirchen maßgeblich an der Konzeption des neuen Unterrichtsmodells mitgearbeitet.

Veränderte Schullandschaft: Weniger christliche Schüler

Mit dem konfessionell-kooperativen Religionsunterricht stellen sich die beiden großen Kirchen auf die veränderte Schullandschaft ein, denn die Zahl christlicher Schüler ist rückläufig; Religionsunterricht, den nur Schülerinnen und Schüler einer einzigen Konfession besuchen, findet immer seltener statt. Auch bei den getauften Kindern und Jugendlichen sind christliche Traditionen und biblisches Wissen längst nicht mehr selbstverständlich. Die Verantwortlichen in den Landeskirchen und (Erz-)Bistümern hoffen, dass in der konfessionellen Kooperation die authentische Begegnung mit und das Verständnis der jeweils anderen Konfession nachhaltig möglich werden und man sich zugleich der eigenen Konfession bewusster werden kann. Zudem haben positive Erfahrungen mit dieser Unterrichtsform in anderen Bundesländern und in Projekten an Schulen in NRW die Bistümer und Landeskirchen bestärkt, die konfessionelle Kooperation auch im nordrhein-westfälischen Religionsunterricht zu ermöglichen.

Wechsel zwischen katholischen und evangelischen Lehrern

„Gemeinsamkeiten stärken – Unterschieden gerecht werden“, heißt die leitende Absicht des konfessionell-kooperativen Religionsunterrichts. Dieser Religionsunterricht ist Unterricht für katholische und evangelische Schülerinnen und Schüler, an dem auf Antrag auch Schülerinnen und Schüler anderer Religionen und Glaubensrichtungen teilnehmen können. Ein verpflichtender Wechsel zwischen katholischen und evangelischen Fachlehrern gewährleistet, dass die Schülerinnen und Schüler beide konfessionellen Perspektiven im Laufe des Unterrichts authentisch kennenlernen und sich damit auseinandersetzen können. Dazu sind die weiterhin geltenden evangelischen und katholischen Lehrpläne aufeinander zu beziehen und in entsprechende Unterrichtsplanungen zu übersetzen. Der Religionsunterricht soll die jeweils eigene katholische oder evangelische Identität bewusst machen, zum kritischen Nachdenken anregen und das Gewissen schärfen.

Schon jetzt kommt es nicht selten vor, dass der evangelische oder katholische Religionsunterricht im Klassenverband erteilt wird – aus organisatorisch-praktischen Gründen, wenn etwa nur wenige katholische oder evangelische Kinder vorhanden sind. Diese Praxis ist weder verfassungs- noch schulgesetzkonform. Denn danach ist der Unterricht immer an das jeweilige – katholische oder evangelische – Bekenntnis gebunden. Der konfessionell-kooperative Religionsunterricht will diese Unterschiede keineswegs aufheben. Vielmehr stellen die Kirchen mit diesem Modell ein Konzept vor, dass auf der Basis des verfassungsrechtlich verankerten Religionsunterrichts steht.

Konkret muss eine Grundschule oder eine weiterführende Schule im Sekundarstufe-1-Bereich, die ab dem kommenden Schuljahr in das neue Modell einsteigen will, einen Antrag bei der zuständigen Schulaufsichtsbehörde stellen. An den Berufskollegs soll die Einführung ab dem Schuljahr 2020/21 erfolgen. Eine staatliche Genehmigung setzt voraus, dass zuvor die Kirchen im jeweils konkreten Fall ein Einvernehmen hergestellt haben. Voraussetzungen dafür sind vor allem, dass die Fachkonferenzen den konfessionell-kooperativen Religionsunterricht befürworten, die Schulkonferenz darüber berät und entsprechende Unterrichtspläne vorliegen, die den Wechsel der Fachlehrkräfte berücksichtigen. Die Kirchen werden die antragstellenden Schulen und die beteiligten Religionslehrerinnen und Religionslehrer durch gemeinsame Fortbildungsangebote unterstützen.

Referentin

Ursula Deggerich

Zwölfling 16
45127 Essen

Pressestelle Bistum Essen

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