Der Schutz des Lebens ist für Christen eine Grundsatzfrage

Die Sorge um das ungeborene Leben ist für Bischof Overbeck eine "Grundsatzfrage des Christentums". Im Gottesdienst zur Eröffnung des parlamentarischen Jahres betonte er mit Blick auf die Debatte um den Umgang mit Vergewaltigungsopfern zugleich, dass es eine Frage des Gewissens sei, Menschen in allen Lebenslagen Hilfe zukommen zu lassen.



Bischof Overbeck zum Auftakt des parlamentarischen Jahres 2013

Die Sorge um das ungeborene Leben ist nach Ansicht von Ruhrbischof Dr. Franz-Josef Overbeck eine "Grundsatzfrage des Christentums". Das betonte er am Dienstag im Gottesdienst mit Vertretern von Landtag und Landesregierung in Düsseldorf. Der Kirche gehe es auch um den Schutz des menschlichen Lebens an seinem Ende. Deshalb lehne sie Maßnahmen wie die Beihilfe zum Suizid ab. Mit Blick auf die Debatte um den Umgang mit Vergewaltigungsopfern unterstrich er zugleich, dass es eine Frage des Gewissens sei, Menschen in allen Lebenslagen die notwendige Hilfe zukommen zu lassen.

Auch auf das Thema "Familie" ging der Bischof in der Predigt ein. Familien zu ermöglichen, sich als „Ort von Bindung und der dafür nötigen Bildung“ zu begreifen, ist für Overbeck eine der wichtigsten Aufgaben der Gegenwart. „Heute wird vor allem deutlich, dass individuelles Glück mit Beziehungsfähigkeit, also mit Bindungen zusammenhängt“, betonte er im Pontifikalamt in der Düsseldorfer St. Maximilian-Kirche. Wenn diese Bindungen nicht funktionierten, würden Beziehungen heute oftmals ausgetauscht. Deshalb sei eine Stärkung von Bindungen und Familien notwendig. Dazu gehörten die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Mütter und Väter genauso wie sichere Arbeitsplätze, „gerechte Löhne, die auskömmlich sind und junge Menschen ermuntern, eine Ehe einzugehen und eine Familien zu gründen“,  sowie genügend Ausbildungsplätze und Bildungsangebote.


Primäre Erziehungsverantwortung der Eltern

Nicht nur die Familienbilder hätten sich gewandelt, sondern auch der Bildungsbegriff. Dabei gebe es für Christen jedoch keinen Gegensatz von familiärer Bildung, Erziehung und Betreuung in der Familie auf der einen Seite und institutioneller Bildung, Erziehung und Betreuung in Kindertages- und anderen Bildungseinrichtungen auf der anderen Seite. Es gehe um ein „Höchstmaß an Ergänzung zum Wohle von Kindern und Eltern“. Overbeck wies darauf hin, dass Bildung und das Aufwachsen von Kindern „auch im Raum öffentlicher Verantwortung“ geschehe, aber „zuerst in die innerste Verantwortung der Eltern“ gehöre. Bildung müsse auch der Religion Raum geben. Der konfessionelle Religionsunterricht sei „nicht beliebig“ sondern weiterhin „von großer Bedeutung“ genauso wie die Förderung der Ökumene und des Dialoges der Religionen.


Gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen 

Mit Blick auf das Thema „Inklusion“ wünschte sich der Bischof weitere Schritte zu mehr Bildungsgerechtigkeit für alle. „Die umfassende und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben ist auch für die Kirche ein wichtiges Ziel“, so Overbeck. Bei der Forderung nach inklusiver Bildung gehe es um die Frage, wie in der Schule jedem Menschen die für ihn bestmöglichen Bildungschancen ermöglicht werden können. Das Recht auf die freie Wahl der Schule – das unterstrich der Bischof – liege bei den Eltern, „denn allein ihnen kommt nach unserer Grundüberzeugung die primäre Verantwortung für die Bildung und Erziehung ihrer Kinder zu“.

Bischof Overbeck predigte in einem Gottesdienst, zu dem der Beauftragte der Katholischen Kirche bei Landtag und Landesregierung von NRW, Prälat Martin Hülskamp, im Rahmen eines parlamentarischen Abends eingeladen hatte. Daran nahmen auch Landtagspräsidentin Carina Gödecke und ihr Stellvertreter Eckhard Uhlenberg teil. (do)


Predigt von Bischof Dr. Franz-Josef Overbeck  

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