von Thomas Rünker

Bistum sorgt mit neuem Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat für mehr Finanztransparenz

Umfangreichere Geschäfte müssen durch einen Vermögensrat genehmigt werden, in dem künftig ausschließlich demokratisch gewählte ehrenamtliche Fachleute das Sagen haben.

Das Bistum Essen hat seine Finanz- und Vermögensverwaltung zum Jahreswechsel neu geordnet und legt damit deutlich mehr Verantwortung in die Hände gewählter ehrenamtlich tätiger Kirchenmitglieder. Zugleich erhöht die neue Regelung die Transparenz, insbesondere bei der Veräußerungen von Immobilien.

Schon bislang wurden die entscheidenden Beschlüsse über das Vermögen des Bistums nicht etwa vom Bischof getroffen, sondern vom Kirchensteuerrat, der größtenteils aus demokratisch gewählten Laien besteht. Dieses Gremium setzt den jährlichen Bistumshaushalt fest und stellt damit die Weichen für die Vermögensverwaltung.

Für die Neuordnung des nunmehr „Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat“ genannten Gremiums waren für das Bistum die verantwortliche Beteiligung von Laien, die Erhöhung von Transparenz und die Vereinfachung von Verwaltungsvorgängen unter Einbeziehung aller Beteiligten entscheidend. Die Beteiligung und Verantwortung der demokratisch gewählten Laien betrifft damit nicht mehr nur die Grundsatzfragen des Bistumshaushaltes, sondern auch Einzelfallentscheidungen der Vermögensverwaltung, die zuvor ausschließlich in der Verantwortung hauptamtlicher Fachleute des Bistums lagen. Dies betrifft vor allem Immobiliengeschäfte mit einem Volumen von mehr als 250.000 Euro sowie alle Veräußerungen von Kirchen oder anderen für die Seelsorge genutzten Gebäuden.

Diese Entscheidungen werden im Vermögensrat getroffen, der mehrheitlich aus gewählten Mitgliedern des Kirchensteuer- und Wirtschaftsrates besteht. An den Beratungen nehmen der Generalvikar, der Dompropst und hauptamtliche Mitarbeiter des Generalvikariates teil, haben aber kein Stimmrecht. Das Know-how der Bistumsverwaltung steht dem Gremium voll zur Verfügung, die Entscheidungen treffen jedoch allein die gewählten Mitglieder.

Neben den Laien im Vermögensrat bilden die Priester im Domkapitel ein weiteres Gremium, das bei umfangreicheren Geschäften teils angehört werden, teils zustimmen muss. Die Beratungs- und Beschlussgegenstände sowie die Wertgrenzen dieses Konsultorenkollegium genannten Gremiums wurden im Rahmen der Neuordnung mit denen des Vermögensrates gleichgestellt.

Die Neuordnung der Finanz- und Vermögensverwaltung des Bistums steht im Zusammenhang eines langfristigen Prozesses hin zu mehr Transparenz und einfacheren Strukturen im Bistum Essen. So überwacht der Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat bereits seit 2013 neben dem Bistumsvermögen auch das Vermögen des Bischöflichen Stuhles und seit 2014 zudem das Vermögen des Domkapitels. Diese Regelungen wurden auch im Rahmen der Neuordnung ausdrücklich für angemessen erachtet und beibehalten.

Das Bistumsvermögen – und das des Bischöflichen Stuhls – wird auch künftig durch Daniel Beckmann, den Hauptabteilungsleiter Finanzen und Bischöfliche Immobilien, verwaltet. Beckmann wurde zudem zum 1. Januar das kirchenrechtliche Amt des Ökonomen der Diözese übertragen. Die Aufsicht über die Kirchengemeinden wird weiterhin vom Dezernat Kirchengemeinden im Generalvikariat wahrgenommen, dem Marcus Klefken vorsteht. Klefken und Beckmann werden jeweils mit dem Vermögensrat und dem Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat zusammenarbeiten, um den ehrenamtlich tätigen Gremienmitgliedern alle Informationen und Unterstützung für ihre Aufgaben zur Verfügung zu stellen.

Alle Details zur neugeordneten Finanz- und Vermögensverwaltung sind im Amtsblatt des Bistums Essen veröffentlicht.


Stichwort: Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat

Der neue Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat hat wie der bisherige Kirchensteuerrat unter dem Vorsitz des vom Bischof beauftragten Generalvikars 25 Mitglieder. Diese müssen nicht nur katholisch sein und im Ruhrbistum wohnen, sondern sich auch durch „Finanzkompetenz und anerkannte Professionalität“ auszeichnen. 17 Frauen und Männer werden von den Kirchenvorständen der 42 Pfarreien im Ruhrbistum gewählt. Zwei weitere Mitglieder sind Priester, die der Priesterrat des Bistums Essen wählt. Die Laien im Rat dürfen ausdrücklich nicht im Dienst des Bistums stehen. Hinzu kommen drei Mitglieder, die der Bischof frei ernennt. Diese 22 Mitglieder haben Stimmrecht im Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat. Sie entscheiden zum Beispiel über den jährlichen Bistumshaushalt.

Der Ökonom, der Dompropst – oder ein Stellvertreter – sowie ein Mitarbeiter des Generalvikariats mit der Befähigung zum Richteramt sowie der Generalvikar sind beratende Mitglieder des Rates ohne Stimmrecht. Weitere hauptamtlich für das Bistum tätige Mitglieder nehmen ebenfalls nur beratend an den Sitzungen teil.

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