von Thomas Rünker

Bistum Essen reformiert Ordnung für kirchliche Lehrerlaubnis

Religions-Lehrkräfte werden künftig nicht mehr nach ihrer persönlichen Lebensführung gefragt und geben für die „Missio Canonica“ genannte Lehrerlaubnis ein „zeitgemäß formuliertes“ Versprechen ab. Bischof Overbeck ermuntert die Lehrkräfte dazu „in kritischer Loyalität zu einer lebendigen Kirche beizutragen“.

Wer als Lehrkraft katholische Religion unterrichten möchte, braucht dafür nicht nur ein Hochschulstudium, einen Masterabschluss und das Zeugnis der Zweiten Staatsprüfung, sondern auch eine kirchliche Lehrerlaubnis. Die Ordnung für diese Lehrerlaubnisse hat das Bistum nun reformiert und damit vor allem Fragen nach der persönlichen Lebensführung gestrichen – ähnlich wie dies die deutschen Bischöfe im vergangenen Herbst bereits im Arbeitsrecht für die Beschäftigten in katholischen Organisationen verändert hatten. Und während die bisherige Ordnung für die „Missio Canonica“ genannte Lehr-Berechtigung unter anderem die Teilnahme der Lehrkräfte „am Leben einer Gemeinde, besonders am Sonntagsgottesdienst“ betonte, verweist die Neufassung auf „die Teilnahme am vielfältigen Leben der Kirche im Bistum Essen“.

„Die Lehre der katholischen Kirche (…) glaubhaft und wertschätzend abbilden.“

Vor allem bei dem Versprechen, dass die jungen Lehrkräfte dem Bischof gegenüber abgeben, sei nun „eine zeitgemäße Formulierung“ gefunden worden, sagt Eberhard Streier, Co-Leiter des Bereichs Schule und Hochschule im Bistum Essen. So erklären die neu ausgebildeten Lehrpersonen künftig: „Ich verspreche, die Lehre der katholischen Kirche im Religionsunterricht und in der Schule glaubhaft und wertschätzend abzubilden und mich mit meiner eigenen Religiosität in der weltanschaulich vielfältigen Gesellschaft bewusst und authentisch zu positionieren und so ein glaubwürdiges Zeugnis christlichen Lebens zu geben.“ Zudem erwarte man von den angehenden Lehrkräften, das sie „in kritischer Loyalität zu einer lebendigen Kirche beitragen, die positiv ausstrahlt und für Menschen in einer pluralen Gesellschaft einladend ist“, zitiert Streier aus der neu formulierten Ordnung. Er betont: „Das sind zentrale Intentionen aus dem Zukunftsbild unseres Bistums.“

Partnerschaft zwischen Bistum und Religions-Lehrkräften

Die neue Missio-Canonica-Ordnung betont zudem die Partnerschaft zwischen Bistum und Religions-Lehrkräften. So heißt es in der Präambel: Mit der Lehrerlaubnis „bringt der Diözesanbischof sein Vertrauen in die Religionslehrkräfte und seine Verbundenheit mit ihnen zum Ausdruck. Die kirchlichen Bevollmächtigungen sind Ermutigung, sich als katholische Personen in der weltanschaulich pluralen Schulgemeinschaft zu positionieren und Brücken zu bauen zwischen Schule und Kirche. Diese Ermutigung ist mit der Zusage verbunden, dass die Kirche die Religionslehrkräfte in ihrer anspruchsvollen und herausfordernden Tätigkeit begleitet und unterstützt.“

Bistums-Lehrerlaubnis gilt landesweit

Auf der Basis einer Muster-Ordnung der Deutschen Bischofskonferenz erlässt jeder Bischof eigene Missio-Canonica-Regeln für sein Bistum. So unterscheiden sich die Ordnungen der fünf NRW-Bistümer teilweise im Wortlaut und geringfügig in den Regularien. Die Lehrerlaubnisse werden aber jeweils in den anderen Diözesen anerkannt. Im kompletten Wortlaut ist die neue Missio-Canonica-Ordnung im aktuellen Amtsblatt des Bistums Essen veröffentlicht.

Diese Unterstützung beginnt bereits im Studium über das sogenannte Mentorat, das Lehramtsstudierenden mit Rat und Tat zur Seite steht. Und wo die bisherige Missio-Canonica-Ordnung ein Referenzschreiben des Heimatpfarrers vorsah, stehen nun alternativ auch die Mitarbeitenden des Schulbereichs im Bistum Essen für ein persönliches Gespräch bereit, in dem die angehenden Lehrkräfte ihre Motivation beschreiben, Religion zu unterrichten. Für ihren Unterricht unterstützt das Bistum Essen die rund 2000 katholischen Religionslehrkräfte zwischen Duisburg und dem Märkischen Sauerland mit verschiedensten Materialien sowie zahlreichen Fortbildungsangeboten. Weitere Informationen zum Religionsunterricht gibt es online: schule.bistum-essen.de.

Referent | Leitung

Eberhard Streier

Zwölfling 16
45127 Essen

Pressestelle Bistum Essen

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