Bistum Essen gibt seinen sieben Schulen eine neue Ordnung
Das Bistum Essen hat für seine sieben Schulen in Duisburg, Essen und Gladbeck eine neue Ordnung veröffentlicht, die die bisherige Rahmenschulordnung aus dem Jahr 2000 ersetzt und aktualisiert. Das neue Regelwerk ist zum 1. August in Kraft getreten und wird den Eltern der rund 4900 Schülerinnen und Schülern zum Start des neuen Schuljahres von den Schulen zugesandt.
„Unsere Schulen sind Orte einer traditionsverbundenen und zugleich auch zeitgemäßen Auslegung des christlichen Glaubens“, schreibt Bischof Franz-Josef Overbeck in einem begleitenden Brief. Er dankt den Eltern für ihr Vertrauen, dass ihre Kinder in den Schulen des Bistums „in Gemeinschaft eine umfassende Bildung erlangen sowie wichtige Fähigkeiten erlernen, um selbstbestimmt ein gutes, tolerantes und gerechtes Leben in Freiheit führen zu können“. Overbeck betont einen zentralen Gedanken der neuen Ordnung und der Schulkultur des Bistums Essen: „Unabhängig von ihrer Herkunft, ihrer geschlechtlichen Identität, ihrer Religion oder ihres sozialen Status sind alle Menschen von Gott geliebt und gewollt.“ Damit sei das Evangelium „ein Aufruf zur Menschlichkeit, den wir selbst in Freiheit bestätigen müssen – im Tun des Gerechten unter den Menschen“, schreibt der Bischof.
Die Schulen des Bistums Essen
Das Bistum Essen ist Träger von sieben Schulen in Duisburg, Essen und Gladbeck:
- Abteigymnasium in Duisburg
- St.-Hildegardis-Gymnasium in Duisburg
- Mariengymnasium in Essen
- Gymnasium am Stoppenberg in Essen
- Sekundarschule am Stoppenberg in Essen
- Jordan-Mai-Schule (Förderschule mit Schwerpunkt Geistige Entwicklung) in Gladbeck
- Nikolaus-Groß-Weiterbildungskolleg in Essen
Zudem gibt es im Bereich des Bistums Essen weitere fünf Schulen, die von anderen katholischen Einrichtungen, zum Beispiel von Ordensgemeinschaften oder der Caritas, getragen werden.
Diesem Aufruf zu folgen, dazu sollen die jungen Menschen an den Bistumsschulen ermutigt und befähigt werden. „Sie sollen freie, selbstbewusste und tolerante Menschen werden, die in dieser Welt für Mitmenschlichkeit, Gerechtigkeit und Frieden eintreten und den christlichen Glauben als Kraftquelle und Inspiration entdecken können“, so Overbeck. Neben einem guten, fundierten und kompetenzorientierten Unterricht bedeute dies auch, „einen lebendigen und religionssensiblen Austausch über das zu ermöglichen, was über das hinausgeht, was messbar und greifbar ist. Unsere Schulen eröffnen einen Raum für die Frage nach Gott und für das, was diese irdische Welt übersteigt.“ Schülerinnen und Schüler sollen einen Zugang zum christlichen Glauben finden können, zugleich aber auch die Toleranz entwickeln, unterschiedliche Religionen und Weltanschauungen zu respektieren, beschreibt der Bischof. „Von zentraler Bedeutung ist dabei, eine grundlegende ethische Kompetenz zu erwerben und zu einer eigenen Selbst- und Weltdeutung zu finden.“
„Nach fast 25 Jahren war eine Überarbeitung der Rahmenschulordnung dringend notwendig, um die rechtlichen Bedingungen für unsere Schulen den tatsächlichen Realitäten im Schulalltag anzupassen“, erläutert Judith Wolf, die als Leiterin des Ressorts Kulturentwicklung im Bischöflichen Generalvikariat für die Bistums-Schulen verantwortlich ist. „So stärkt die neue Rahmenschulordnung die Entscheidungskompetenz der Schulleitungen vor Ort und trägt der Vielfalt der Schülerinnen und Schüler in unseren Bistumsschulen Rechnung, die schon lange zur Realität in unseren Schulen gehört."
Ansprechpersonen
Leitung Ressort Kulturentwicklung
Dr. Judith Wolf
Falkenweg 6
45478 Mülheim an der Ruhr
Bereichsleitung, Leitung der Abteilung Schulverwaltung
Dr. Ralf Vallese
Zwölfling 16
45127 Essen
0201 2204-553