Bistum Essen fördert innovative Projekte in den Gemeinden

Jede Pfarreien kann sich ab sofort um Fördergelder für neue Projekte in der Seelsorge bewerben. Um innovative Ideen zu unterstützen, hat das Bistum sechs Millionen Euro aus Haushaltsüberschüssen in einem speziellen Fonds bereitgestellt. Drei Jahre lang kann jede Pfarrei daraus bis zu 50.000 Euro jährlich beantragen.

Anträge für Mittel aus Sechs-Millionen-Euro-Fonds stehen bereit

Das Bistum Essen hat sechs Millionen Euro bereitgestellt, um in den kommenden drei Jahren innovative Projekte von Kirchengemeinden zu unterstützen. Ab sofort können die Pfarreien des Ruhrbistums Mittel aus diesem Innovationsfonds beantragen, so der Leiter des Pastoraldezernats im Bischöflichen Generalvikariat, Michael Dörnemann. Mit dieser Investition möchte das Bistum Essen zukunftsfähige Ideen für die Kirche vor Ort unterstützen. Der Fonds läuft insgesamt drei Jahre, „pro Jahr kann jede Pfarrei insgesamt maximal 50.000 Euro pro Jahr beantragen“, erläutert Dörnemann.


Interview mit Dr. Dörnemann über Details und Hintergründe des Innovationsfonds:

Herr Dr. Dörnemann, überall heißt es, die Kirche muss sparen und sich kleiner setzen – gleichzeitig stellen Sie einen Fonds über sechs Millionen Euro zur Verfügung. Wie passt das zusammen?
Dörnemann:
In der Tat werden wir uns in den kommenden Jahren angesichts des gesellschaftlichen Wandels und der demographischen Entwicklung als Kirche kleiner setzen müssen. Wir dürfen uns aber nicht kaputt sparen, sondern wollen auch gezielt in neue pastorale Projekte investieren. Die Gelder des Innovationsfonds stammen aus Haushaltsüberschüssen der vergangenen Jahre. Nun geht es darum, mit diesem Geld neue, zukunftsweisende Wege zu finanzieren – zum Beispiel Projekte, die Menschen ansprechen, die bislang nur selten Gast in unseren Gemeinden sind.

Welche Projekte sollen konkret mit Geldern aus dem Innovationsfonds gefördert werden?
Dörnemann:
Projekte, die helfen, unserem Zukunftsbild vor Ort ein Stückchen näher zu kommen. Dieses Zukunftsbild ist das Ergebnis unseres bistumsweiten Dialogprozesses und beschreibt seit gut eineinhalb Jahren, wie wir im Ruhrbistum Kirche sein möchten: Wir möchten in einer Kirche leben, die berührt, wach, vielfältig, lernend, gesendet, wirksam und nah bei den Menschen ist. Alle Vorhaben, die eines oder mehrere dieser Ziele im Blick haben, haben gute Chancen auf Unterstützung von uns. Dabei läuft die Beantragung der Fördergelder zwar über eine Pfarrei, wir suchen aber gezielt Ideen, die sich nicht nur um den eigenen Kirchturm drehen. Wo gibt es Kooperationen mit anderen Partnern aus der Bürgerschaft oder der Ökumene? Wo hilft eine Vernetzung mit neuen Initiativen, um einem gemeinsamen Ziel näher zu kommen?

Wie funktionieren die Beantragung und die Abwicklung konkret?
Dörnemann:
Dreimal im Jahr gibt es künftig einen Stichtag für Anträge zum Innovationsfonds, der erste Stichtag ist der 31. Mai. Für Anträge, die uns bis dahin vorliegen, und die anschließend ein Kuratorium positiv bewertet, beginnt ab dem 1. September die Auszahlung. Jede Pfarrei kann pro Jahr maximal 50.000 Euro aus dem Innovationsfonds erhalten, wobei wir grundsätzlich davon ausgehen, dass jedes Projekt mit einem Eigenanteil von 15 Prozent finanziert wird. Wichtig ist, dass der Innovationsfonds zunächst für die kommenden drei Jahre geplant ist. Das heißt, dass Projekte, die von uns gefördert werden, entweder nach drei Jahren auslaufen – oder dass von Beginn an eine Anschlussfinanzierung geplant wird. Grundsätzlich schließe ich aber auch eine Verlängerung des Innovationsfonds nicht aus, wenn sich unsere Kirchensteuereinnahmen in den kommenden drei Jahren deutlich besser entwickeln sollten als geplant.

Alle Informationen zum Innovationsfonds sind auch in einem Flyer zusammengefasst. So erhalten Pfarreien die Fördermittel:

Für Mittel aus dem Innovationsfonds steht ein Antrag bereit, der ab sofort im

Bischöflichen Generalvikariat
Dezernat 1.1 Pastoral
Stichwort Innovationsfonds
Zwölfling 16, 45127 Essen

eingereicht werden kann.

Dieser Antrag muss folgende Anlagen enthalten:

  • Anlage 2: Finanzierungsplan, der neben den Eigenmitteln und der Förderung aus dem Innovationsfonds auch mögliche weitere öffentliche Finanzierungsmöglichkeiten enthält
  • Anlage 3: konkrete Beschreibung der geplanten Maßnahmen mit Angaben zu Zielgruppe, Zielen, Zeitplan, Wirksamkeit und Kooperationspartnern
  • Anlage 4: positives Votum des Kirchenvorstands und des Pfarrgemeinderats.

Alle Details zum Innovationsfonds sind zudem in der Ordnung festgelegt. (tr)

Pressestelle Bistum Essen

Zwölfling 16
45127 Essen