von Thomas Rünker

Bischof wirbt für Verbesserungen bei Organspenden

Vor der Bundestagsentscheidung Mitte Januar spricht sich Bischof Overbeck für deutliche strukturelle Verbesserungen rund um die Organspende aus. Die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vorgeschlagene Widerspruchslösung drohe die Freiwilligkeit der Organspende-Entscheidung zu relativieren.

Am 16. Januar will der Bundestag über eine Neuregelung der Organspende in Deutschland entscheiden

Gemeinsam mit dem Bischöflichen Rat für Gesundheit und Medizinethik plädiert Bischof Overbeck für deutliche strukturelle Verbesserung rund um die Organspende

Die von Bundesgesundheitsminister Spahn und dem SPD-Politiker Lauterbach eingebrauchte Widerspruchslösung schränke die Freiheit ein, kritisiert Overbeck

Vor der Bundestagsentscheidung um eine Neuregelung der Organspende hat sich Ruhrbischof Franz-Josef Overbeck für deutliche Verbesserungen der Organspende-Strukturen und gegen die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vorgeschlagene Widerspruchslösung ausgesprochen. Die Widerspruchslösung stehe dem Freiheitsverständnis entgegen, zudem drohe durch sie die Kernbedeutung der Organspende als freiwillige Entscheidung des Spenders oder der Spenderin „grundlegend relativiert zu werden“, schrieb Overbeck jetzt in einem Brief an die Bundestagsabgeordneten aus den Städten und Kreisen des Ruhrbistums. Bei der Organspende handele es sich „um einen Akt der Nächstenliebe und Solidarität“, der hohe Anerkennung verdiene. Dabei stelle die Organspende „als freiwillige Gabe eben keine Selbstverständlichkeit dar“, so der Bischof. Ausdrücklich bezieht sich Overbeck in seinem Schreiben auf die Stellungnahme des Bischöflichen Rats für Gesundheit und Medizinethik, der sich im vergangenen April ebenfalls für einen Ausbau der bestehenden Strukturen und gegen eine Widerspruchslösung ausgesprochen hatte.

Bundestag entscheidet am 16. Januar

Am Donnerstag, 16. Januar, will der Bundestag abschließend über die Neuregelung der Organspende in Deutschland beraten und über verschiedene, fraktionsübergreifende Gesetzesentwürfe abstimmen. Bei der von Bundesgesundheitsminister Spahn und dem SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach eingebrachten sogenannten doppelten Widerspruchslösung würde demnach jeder Bürger als potentieller Organspender gelten, der nicht zu Lebzeiten seinen Widerspruch dagegen erklärt hat.

Bereitschaft zur Auseinandersetzung fördern, aber nicht erzwingen

Die geplante Widerspruchslösung steht aus Overbecks Sicht dem Freiheitsverständnis entgegen, weil sie den Menschen die Möglichkeit nehme „ihre Entscheidung bewusst offen zu halten“. Zudem schränke sie „die Bedeutung der persönlichen Bereitschaft zur freien und qualifizierten Auseinandersetzung“ mit dem Thema Organspende ein. Diese Bereitschaft zur Auseinandersetzung zu wecken zu und zu stärken, sei durchaus geboten. „Sie ist aber von gänzlich anderer Qualität als ein Zwang zur Auseinandersetzung.“

Große Hilfsbereitschaft in Bereitschaft zur Organspende umsetzen

Overbeck sieht in dem alternativen Gesetzentwurf zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft („Zustimmungslösung“) „sehr pragmatische Maßnahmen, die das Potenzial haben, die vorhandene große Hilfsbereitschaft der meisten Menschen auch in tatsächliche Organspendebereitschaft umzusetzen, ohne Vertrauen zu verspielen“. Dieser von einer Gruppe um die Grünen-Vorsitzende Annalena Baerbock erarbeitete Vorschlag sieht vor, dass die Bürger künftig über ein Register im Internet die Möglichkeit haben, ihre Entscheidung zur Organspende einfach zu dokumentieren, zu ändern oder zu widerrufen. Auch an Ausweisstellen soll künftig eine Erklärung zur Organspende möglich sein. Zudem sollen Hausärzte ihre Patienten regelmäßig auf dieses Thema ansprechen.

Die Stellungnahme des Bischöflichen Rates für Gesundheit und Medizinethik

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