von Thomas Rünker

Bischof räumt im Fall des Priesters A. Fehler des Bistums ein

Nach einer gemeinsamen Sonntagsmesse mit der Gemeinde St. Joseph in Bochum-Wattenscheid stand Franz-Josef Overbeck den Gläubigen in einer Gesprächsrunde Rede und Antwort.

Bischof Franz-Josef Overbeck hat im Umgang mit einem wegen sexuellen Missbrauchs verurteilten Ruhestandsgeistlichen in der Bochum-Wattenscheider Gemeinde St. Joseph verheerende Fehler seitens des Bistums Essen eingestanden. „Das war unverantwortlich“, sagte Overbeck am Sonntag zur Frage, wie der Priester A. ab 2002 seinen Ruhestand in Wattenscheid verbringen, gegenüber der St.-Joseph-Kirche wohnen und dort auch seelsorgerisch tätig werden konnte. „Nur zu sagen, ,Ich schäme mich dafür‘ ist noch zu wenig“, so Overbeck.

„Ich bitte Sie um Entschuldigung – gewähren können nur Sie sie“

Vor dem Hintergrund der Diskussionen um A. hatte der Bischof die Gemeinde am Sonntag kurzfristig besucht, um mit den Gläubigen Gottesdienst zu feiern und anschließend zu einer Gesprächsrunde in der Kirche zur Verfügung zu stehen. „Ich bitte Sie um Entschuldigung – gewähren können nur Sie sie“, sagte der Bischof im Gottesdienst. In der anschließenden Fragerunde wurde die große Verunsicherung vieler Gemeindemitglieder deutlich, die erst vor zwei Wochen durch die gemeinsame Veröffentlichung der Bistümer Essen, Münster und Köln, in denen A. tätig war, von der Vergangenheit des bei vielen Gläubigen beliebten Seelsorgers erfahren haben. „2002 hat das Bistum eine Entscheidung getroffen – und die war falsch“, betonte Overbeck. „Ein mehrfach verurteilter Missbrauchstäter darf nicht mehr in der Seelsorge tätig werden.“

Overbeck schilderte den Gläubigen in St. Joseph, wie A. in den 1970er und 1980er Jahren zweimal wegen sexueller Straftaten an Minderjährigen verurteilt worden war. Zunächst wurde A. mehrfach im Erzbistum Köln, später ins Bistum Münster versetzt und bat als 65-Jähriger darum, den Ruhestand in Bochum-Wattenscheid verbringen zu dürfen. Gemeindemitglieder, denen A. bekannt war und die von den Missbrauchsverurteilungen wussten, hätten damals das Bistum Essen informiert. Daraufhin hat das Bistum Essen eine fachärztliche Einschätzung des Geistlichen eingeholt, nach der keinerlei Gefahr mehr von ihm ausgehe. Die Personalverantwortlichen hätten damals die Gemeindeleitung in Wattenscheid informiert, eine Beauftragung zur Mithilfe als Ruhestandsgeistlicher in der Seelsorge erhielt A. nicht. Aufgrund des ärztlichen Gutachtens wurde ihm die Ausübung priesterlicher Dienste jedoch auch nicht generell verboten. Bis zu seinem Umzug in ein Seniorenheim im Jahr 2015 hat A. deshalb als Ruhestandsgeistlicher priesterliche Dienste in Wattenscheid übernommen.

Weiterer Gesprächsbedarf in St. Joseph

Overbeck betonte, dass bislang kein Grund zur Annahme besteht, dass A. auch in Wattenscheid Missbrauchs-Taten begangen habe. Dennoch gibt es in der Gemeinde auch nach dem Besuch des Bischofs weiteren Gesprächsbedarf, das wurde bei der Fragerunde in St. Joseph deutlich. Wer erklärt etwa den Messdienern, die jahrelang mit A. gemeinsam am Altar gestanden haben, warum es nun so viele Diskussionen über den Priester gibt – und wie kann die Kirche den Vertrauensbruch bei den Gläubigen heilen, die in A. jahrelang einen vertrauensvollen Seelsorger gesehen haben? Diese und weitere Fragen sollen unter anderem bei einem weiteren Treffen der Gemeinde am kommenden Mittwoch besprochen werden.

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