von Thomas Rünker

Betroffenenbeirat und Bistumsleitung unterzeichnen gemeinsame Vereinbarung

Mit einer neuen Vereinbarung zwischen dem Betroffenenbeirat und der Leitung des Bistums Essen erhält die Arbeit des unabhängigen Gremiums ein stabiles inhaltliches und finanzielles Fundament. Bistum unterstützt dessen Arbeit mit jährlich 105.000 Euro.

Der vor einem Jahr neu gewählte Beirat der Betroffenen von sexualisierter Gewalt im Bistum Essen ‎hat mit Bischof Franz-Josef Overbeck und Generalvikar Klaus Pfeffer eine gemeinsame Vereinbarung unterzeichnet, ‎mit der die Arbeit des Gremiums für die laufende Amtsperiode ein stabiles inhaltliches und ‎finanzielles Fundament erhält. Der Betroffenenbeirat begleitet als Expertengremium die Arbeit des ‎Bistums Essen zur Aufarbeitung, Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt und bringt in ‎allen Fragen die Perspektive der Betroffenen ein. Das Gremium besteht derzeit aus sieben ‎Mitgliedern und arbeitet unabhängig.

Das Bistum Essen stellt dem Beirat in der laufenden ‎Amtsperiode bis einschließlich 2027 jährlich 105.000 Euro für seine Arbeit zur Verfügung. Mit ‎der Vereinbarung tritt zugleich eine Satzung in Kraft, die die konkreten Aufgaben des ‎Betroffenenbeirats beschreibt. Dazu gehören unter anderem der Einsatz für die Interessen aller Betroffener‎, die kritische Auseinandersetzung mit den Konzepten und der ‎konkreten Arbeit des Bistums Essen in Fragen der sexualisierten Gewalt sowie die Mitarbeit in der ‎Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt für Aufarbeitung (UAK).

Die ‎Satzung formuliert zudem die zentralen Ziele der Arbeit des Betroffenenbeirats: Das Gremium soll ‎‎„Licht ins Dunkelfeld der Missbrauchsaufarbeitung“ bringen und Betroffene sexualisierter Gewalt ‎unterstützen und ihnen helfen. Darüber hinaus soll der Betroffenenbeirat dafür Sorge tragen, dass im ‎Bistum Essen eine Erinnerungskultur entwickelt wird, „damit das Unrecht der sexualisierten Gewalt ‎nicht vergessen wird.“ 

Pressestelle Bistum Essen

Zwölfling 16
45127 Essen