von Cordula Spangenberg

Hilfe zur Selbsttötung im katholischen Pflegeheim?

Wenn alte, kranke oder lebensmüde Menschen um Hilfe bei der Selbsttötung bitten, wo liegt die „rote Linie“ für Fachkräfte und Ehrenamtliche in katholischen Einrichtungen?

Was tun, wenn Menschen im Altenheim, Krankenhaus oder in der Psychiatrie ihr Leben unerträglich finden und dem ein Ende setzen wollen? Derzeit bewegen sich Suizidwillige und ihre Angehörigen, Einrichtungen und ihre Fachkräfte im rechtsfreien Raum. Denn das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2020 entschieden, die Selbsttötung gehöre zum Recht auf Selbstbestimmung; das schließe auch die Hilfe durch Dritte ein. Ein neues Gesetz zum assistierten Suizid ist inzwischen zwar in Vorbereitung, aber noch nicht verabschiedet.

Selbsttötung ist kein Randthema der Gesellschaft: Im Jahr 2020 starben in Deutschland insgesamt 9.206 Personen durch Suizid – das waren über 25 Personen pro Tag. Allerdings nahmen sich 1980 noch doppelt so viele Menschen das Leben.

Darf oder muss sogar künftig in den Räumen katholischer Einrichtungen Suizidbeihilfe gewährt werden? Dass diese Frage auch die Mitarbeitenden dieser Einrichtungen belastet, zeigte sich bei einem Erfahrungsaustausch von rund 50 Haupt- und Ehrenamtlichen der Gesundheitspflege, der Seelsorge und der Trauerbegleitung am Dienstag, 13. September, im Essener Haus der Caritas. Gerhard Dittscheidt, Diözesanbeauftragter für Krankenhaus- und Hospizseelsorge sowie Psychiatrieseelsorger, und der Medizinethiker Florian Jeserich haben den Tag vorbereitet und begleitet.

Herr Jeserich, Sie haben in zwei Studien untersucht, wie verschiedene Berufsgruppen in Einrichtungen im Gebiet des Bistums Essen die Frage des Assistierten Suizids bewerten. Welche Haltungen und Argumente werden am häufigsten vertreten?

Florian Jeserich: Die meisten der über 300 Befragten bekräftigen, dass der Ausbau suizidpräventiver Angebote in erster Linie eine gesellschaftliche und kirchliche Aufgabe sei. Die am häufigsten genannte Befürchtung ist, dass sich Menschen für einen assistierten Suizid entscheiden könnten, die ihren Angehörigen oder der Gesellschaft nicht zur Last fallen wollen. Das stärkste Argument für Suizidassistenz stellt die Auffassung dar, dass selbstbestimmtes Sterben ein zu schützendes Persönlichkeitsrecht ist.

Können sich die Befragten vorstellen, auch in christlichen Einrichtungen Suizidassistenz zu leisten?

Jeserich: Die Mehrheit der Befragten, das sind nahezu 40 %: Ja. Eine kleinere Gruppe (15 %), hält es sogar für christlich geboten, Suizidassistenz in christlichen Einrichtungen zu ermöglichen. Weitere 30 % können sich eine Beihilfe zum Suizid in Ausnahmefällen vorstellen. Nur 10 % der Befragten lehnen Suizidhilfe in christlichen Kontexten prinzipiell ab. Die restlichen 5 % sind unentschlossen. Die hohe Bereitschaft ist dabei nicht nur auf den Respekt gegenüber der Autonomie zurückzuführen, sondern auf das Ideal umfassender Fürsorge.

Welche Haltung wünschen sich die Befragten von den christlichen Kirchen?

Jeserich: Über die Hälfte der Befragten wünscht sich, dass die Kirchen einen ergebnisoffenen ethischen Diskurs führen, der auch die Möglichkeit einer Prüfung oder Veränderung bisheriger Positionen einschließt. Das Ergebnis zeigt: Viele Menschen erwarten, dass kirchliche Akteure Gegenpositionen wahrnehmen, prüfen und sich gegebenenfalls sogar von Argumenten überzeugen lassen. Wenn eine Haltungsänderung auf individueller Ebene prinzipiell ausgeschlossen ist, wird dies als Gesprächsverweigerung erlebt. Die Tradition der Kirche anzuführen, wird als hinreichende Begründung nicht mehr akzeptiert. Die Menschen wollen argumentativ angesprochen werden.

Die Sprachlosigkeit beenden

Zum Umgang mit Suizidalität im Sozial- und Gesundheitswesen findet am Montag, 14. November 2022, in der Katholischen Akademie „Die Wolfsburg“ in Mülheim an der Ruhr eine Fachtagung statt. Der Workshop spricht alle Berufsgruppen in psychosozialen Arbeitsfeldern und im Gesundheitswesen an sowie alle, die sich mit dem Thema Suizid und Suizidalität auseinandersetzen. Informationen und Anmeldungsmöglichkeiten gibt es online auf der Homepage der Wolfsburg.

Herr Dittscheidt, welche Erfahrungen machen Fachkräfte der Pflege und Begleitung derzeit mit Menschen, die in katholischen Einrichtungen den Wunsch nach Suizid äußern? Wird die Bitte nach Beihilfe zur Selbsttötung offen ausgesprochen? Wird sie häufiger gestellt?

Gerhard Dittscheidt: Dass diese Frage anders oder häufiger als früher von Bewohnern oder Kranken gestellt wird, das kann man so ‚noch‘ nicht sagen, denn Suizidalität ist bereits ein Thema in der Pflege und Begleitung von Sterbenden, Kranken oder Älteren. Aber sie stellt sich den Mitarbeitenden im Zusammenhang der gesellschaftlichen Debatte verschärft, auch weil Träger Positionspapiere erarbeitet haben, die durch eine Praxis oder Kultur in Einrichtungen unterfüttert werden müssen.

Wo ziehen Fachkräfte der Pflege und Begleitung ihre persönliche „rote Linie“, wenn es um Duldung oder Mitwirkung beim Suizid geht? 

Dittscheidt: Eine „rote Linie“ ist individuell zunächst schnell beschrieben. Ich habe aus Gesprächen und Begegnungen jedoch mitgenommen, dass Fachkräfte die Frage nach assistiertem Suizid sowohl persönlich, mehr aber noch als Profis in ihrer Einrichtung grundsätzlich stellen und stellen wollen. Professionelle Arbeit geschieht sowohl im Kontakt mit dem Gegenüber wie in einem institutionellen Rahmen, der über die persönliche Einstellung hinaus eine Kompetenz und Haltung unter mancherlei Hinsicht erfordert. Das kann die Person, die begleitet wird, erwarten. Und hier muss die Kultur einer Institution sich belastbar bewähren. Da sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gefordert.

Wie gehen die Teams in den Einrichtungen mit Konflikten in dieser Frage um? Welche Unterstützung können sie erhalten, bis eine verbindliche Klärung erreicht ist?

Dittscheidt: Ich habe den Eindruck, dass sie bzw. wir (in der Seelsorge) diesbezüglich noch am Anfang stehen. Es stellen sich viele Fragen zur Praxis. Hier braucht es einen regelmäßigen Austausch oder spezielle Weiterbildungen über bestimmte Situationen, vielleicht sogar eine externe Begleitung. Dass noch manches entwickelt werden muss, hängt auch am derzeit noch nicht bestimmten rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmen. Es gibt noch nicht die erforderliche intensivierte Suizidprophylaxe oder eine hinlänglich ausgebaute Palliativ-Struktur. Alles das gilt es, seitens der Fachkräfte und der Institutionen und seitens der Kirchen einzufordern und mitzugestalten. Ziel soll sein, eine ‚neue christliche Kunst des Sterbens‘ einzubringen.

Referent im Ressort Kulturentwicklung

Florian Jeserich

Falkenweg 6
45478 Mülheim an der Ruhr

Pressestelle Bistum Essen

Zwölfling 16
45127 Essen