Abk. für Zentralkomitee der deutschen Katholiken.

Auch: Dekalog, griech. déka = »zehn«, lógos = »Wort«; Bez. für die Gebote, die Moses von Gott auf dem Berg Sinai auf zwei Steintafeln (Gesetzestafeln) empfing. Die Zehn Gebote sind im Alten Testament in zwei weitgehend übereinstimmenden Fassungen (Ex 20, 2–17; Dtn 5, 6–21) überliefert und enthalten eine Liste religiöser und ethischer Regeln, die im Judentum und im Christentum eine grundlegende Bedeutung haben. Die Kurzfassung der Zehn Gebote nach dem Katechismus der Katholischen Kirche lauten:

Ich bin der Herr, dein Gott.
1. Du sollst keine anderen Götter neben mir haben.
2. Du sollst den Namen Gottes nicht verunehren.
3. Du sollst den Tag des Herrn heiligen.
4. Du sollst Vater und Mutter ehren.
5. Du sollst nicht töten.
6. Du sollst nicht ehebrechen.
7. Du sollst nicht stehlen.
8. Du sollst nicht falsch gegen deinen Nächsten aussagen.
9. Du sollst nicht begehren deines Nächsten Frau.
10. Du sollst nicht begehren deines Nächsten Gut.

Lat. celebrare = »festlich begehen, feiern«; Bez. für den Priester, der dem Gottesdienst vorsteht.

Abk. ZdK; die oberste Vertretung der kath.Laien. Das Gremium sieht es als seine Aufgabe an, die gesellschaftliche Entwicklung zu beobachten und die Anliegen der Katholiken öffentlich zu vertreten. Zudem berät das ZdK die Deutsche Bischofskonferenz und vertritt kath. Interessen auf internationaler Ebene. Das ZdK ist aus dem 1868 gebildeten Zentralkomitee zur Vorbereitung der Deutschen Katholikentage hervorgegangen und ist für die Planung und Organisation dieser Veranstaltungen verantwortlich. Organe des ZdK sind neben der Vollversammlung der Präsident, das Präsidium und der Hauptausschuss. Für zehn Sachbereiche gibt es eigene Sprecher. Zur jährlich zweimal tagenden Vollversammlung gehören je drei Laienvertreter der 27 dt. Diözesen und drei Delegierte für die Militärseelsorge. 97 Mitglieder repräsentieren kath. Organisationen, Verbände, Initiativen und geistliche Gemeinschaften. Zudem sind 45 Personen des öffentlichen Lebens, die alle vier Jahre von der Vollversammlung gewählt werden, Mitglied im ZdK.

Siehe: Kulturkampf.

Siehe: Päpstlicher Zeremonienmeister.

Lat. ciborium = »metallener Becher«; seit dem Mittelalter Bez. für den Hostienkelch zur Aufbewahrung der Hostien, sonst Pyxis oder Hostiendose.

Lat. cingulum = »Gürtel«;
1. Gürtel(schnur) bei Ordensgewändern;
2. die (seidene) Gürtelbinde der Soutane, in Schwarz, Lila oder Purpur, je nach Stand des Klerikers;
3. Gürtel(schnur) für die Albe.

Lat. Ordo Cisterciensis, Abk. OCist; kath. Ordensgemeinschaft (Männer- und Frauenorden); der Ordensname leitet sich her von dem 1098 durch Robert von Molesme gegr. Benediktinerkloster Cîteaux (lat. Cistercium). Die 1119 vom Papst anerkannte Gemeinschaft lebte streng nach den Ordensregeln, die Benedikt von Nursia für seine Mönche aufgestellt hatte (Benediktusregel). Unter Bernhard von Clairvaux begann der eigentliche Aufstieg des Ordens, der sich als Reformzweig der Benediktiner versteht. Die Zisterzienser breiteten sich rasch in ganz Europa aus und gewannen in der Folge großen politischen Einfluss. Sie schufen landwirtschaftliche Musterbetriebe, förderten Obst- und Weinbau, Pferde- und Fischzucht, Bergbau und Wollhandel und trugen maßgeblich zur Verbreitung und Blüte hochmittelalterlicher Architektur und Kultur bei. Die Zisterzienser stellten zwei Päpste, 44 Kardinäle und etwa 800 Bischöfe. Die im 17. Jh. einsetzenden Auseinandersetzungen über eine Ordensreform führten im 19. Jh. zur Gründung des zweiten Reformzweigs der Benediktiner, des Ordens der Trappisten (Zisterzienser von der strengen Observanz). Die Ordenskleidung der Zisterzienser besteht aus einem weißen, schwarz gegürteten Ordensgewand mit schwarzem Überwurf (Skapulier).

Siehe: Kulturkampf.

Lat. caelebs = »ehelos«; die aus religiösen Gründen gewählte Ehelosigkeit, in der lat. Kirche für alle Priester verpflichtend. Diese Verpflichtung übernehmen Priester aus freier Entscheidung; sie ist Ausdruck eines ungeteilten Dienstes für Gott und die Menschen. Im kath. Kirchenrecht heißt es dazu: »Die Kleriker sind gehalten, vollkommene und immerwährende Enthaltsamkeit um des Himmelreiches willen zu wahren; deshalb sind sie zum Zölibat verpflichtet, der eine besondere Gabe Gottes ist, durch welche die geistlichen Amtsträger leichter mit ungeteiltem Herzen Christus anhangen und sich freier dem Dienst an Gott und den Menschen widmen können« (can. 277). Aus der 3Bibel lässt sich der Zölibat nicht direkt ableiten. Erst 1139 wurde die Zölibatsverpflichtung zum Kirchengesetz. Ausgenommen von der Zölibatsverpflichtung sind verheiratete Pastoren anderer christlicher Gemeinschaften, die konvertieren. Sie dürfen als Priester ihre Ehe fortsetzen.

Auch: Vaticanum II, Zweites Vatikanum; von Papst Johannes XXIII. (1958–1963) einberufene und nach dessen Tod von Papst Paul VI. (1963–1978) fortgesetzte und beendete Bischofsversammlung in der Peterskirche, die vom 11. Oktober 1962 bis 8. Dezember 1965 stattfand. Dieses Konzil kann als das wichtigste kirchenpolitische Ereignis des 20. Jh. bezeichnet werden. Es steht für die Öffnung der Kirche gegenüber der modernen Welt und eine Neubestimmung ihres Verhältnisses zu den anderen christlichen Kirchen und den nichtchristlichen Religionen (Ökumene). Insgesamt nahmen an den vier Sitzungsperioden 2.850 Konzilsväter teil. Die Versammlung verabschiedete 16 Dokumente (zwei dogmatische und zwei pastorale Konstitutionen, neun Dekrete und drei Erklärungen); zu den wichtigsten gehören die vier Konstitutionen. In der dogmatischen Konstitution »Lumen gentium« wird das Bild der Kirche als pilgerndes Volk Gottes betont, in dem jeder Einzelne Verantwortung trägt. Die Konstitution über die hl. Liturgie (»Sacrosanctum Concilium«) führte zu einer umfassenden Neuordnung der Feier der Gottesdienste (Liturgiereform); u. a. wurde Latein als Liturgiesprache zugunsten der Volkssprache zurückgedrängt. Die dogmatische Konstitution über die göttliche Offenbarung (»Dei Verbum«) erkannte die Ergebnisse und Legitimität der wissenschaftlichen Erforschung der Heiligen Schrift an. Die weiteren Dokumente betonen u. a. die Menschenrechte und die Religionsfreiheit (»Dignitatis Humanae«) sowie den verstärkten Dialog mit Andersgläubigen, beschäftigen sich mit einer Erneuerung des Ordenslebens, beschreiben Leben und Dienst der Priester und unterstreichen die Rolle der Laien in der Kirche. Siehe auch: Vatikanische Konzilien.

Bez. für einen Turm mit Zwiebelhaube oder Zwiebelhelm; es handelt sich meist um Kirchtürme, deren unterer Teil bauchig ist und nach oben spitz zuläuft. Hauptsächlich im Süddeutschen kommen die Zwiebeltürme vor, deren erster 1576 am Kloster Sankt Maria Stern in Augsburg errichtet wurde. Die Zwiebelhaube ist nicht zu verwechseln mit der Schweifhaube.

Lied oder Wechselgesang, oft in Form eines Psalms, zwischen erster und zweiter Lesung im Wortgottesdienst.

Heilige Zahl aus 3 (der Zahl des dreifaltigen Gottes) und 4 (der Zahl der Welt mit vier Himmelsrichtungen, vier Jahreszeiten, vier Elementen usw.). 3x4 = 12 als Zahl der Fülle und Vollkommenheit.

Quelle: Katholisch A bis Z | Manfred Becker-Huberti, Ulrich Lota | Herder Verlag

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