Lat. vacare = »leer stehen«; Bez. für die Abwesenheit bzw. die Zeit, in der ein Amt (z.B. eine Pfarrstelle) zur Neubesetzung ausgeschrieben ist. Die Sedisvakanz meint den unbesetzten (Bischofs-)Stuhl und bezieht sich auf die Zeit zwischen dem Abgang eines Papstes oder Bischofs und der Einsetzung eines Nachfolgers.

14. Februar; Namenstag des hl. Valentin, Bischof von Terni (Italien), der der Überlieferung nach illegalerweise Paare traute, um junge Männer vor dem Kriegsdienst zu bewahren; im Jahr 269 wurde er wegen seines Glaubens hingerichtet; er gilt als Schutzpatron der Verliebten.

Lat. Pater noster, auch: »Gebet des Herrn« (»Herrengebet«); das im Christentum am weitesten verbreitete Gebet, das Jesus Christus seine Jünger selbst gelehrt hat. Im Neuen Testament steht das Vaterunser an zwei Stellen: in einer kürzeren Form bei Lukas (Lk 11, 2–4) und in einer längeren bei Matthäus (Mt 6,9–13).

Die aktuelle deutsche Fassung lautet:
Vater unser im Himmel,
geheiligt werde dein Name.
Dein Reich komme.
Dein Wille geschehe, wie im Himmel so auf
Erden.
Unser tägliches Brot gib uns heute.
Und vergib uns unsere Schuld,
wie auch wir vergeben unsern Schuldigern.
Und führe uns nicht in Versuchung,
sondern erlöse uns von dem Bösen.
Denn dein ist das Reich und die Kraft und
die Herrlichkeit
in Ewigkeit. Amen.

Der lateinische Text in der Übersetzung nach Matthäus:
Pater noster, qui es in caelis:
sanctificetur nomen tuum;
adveniat regnum tuum;
fiat voluntas tua, sicut in caelo, et in terra.
Panem nostrum cotidianum da nobis
hodie,
et dimitte nobis debita nostra,
sicut et nos dimittimus debitoribus nostris,
et ne nos inducas in tentationem;
sed libera nos a malo. Amen.

Siehe: Vatikanische Konzilien.

1. Eigentl. der Vatikanische Hügel (lat. mons vaticanus), Bez. für den im Norden Roms befindlichen 75 Meter hohen Hügel. Unter Kaiser Nero hat der Überlieferung nach dort der Apostel Petrus den Märtyrertod erlitten. Er wurde auf einem nahe gelegenen Gräberfeld begraben. Über dem vermuteten Petrusgrab ließ Kaiser Konstantin der Große von 319 bis 322 eine fünfschiffige Basilika errichten, die Peterskirche. Um diesen zentralen Wallfahrtsort der Petrusverehrung entstanden in den folgenden Jahrhunderten zahlreiche weitere Gebäude;
2. Allg. Bez. für den Sitz des Papstes, der Kurie und der Verwaltung.

Ital. Istituto per le Opere di Religione, Abk. IOR = »Institut für die religiösen Werke«. Die Vatikanbank ist im Besitz des Vatikans, aber nicht Staatsbank des Vatikans. Gegründet wurde sie durch Papst Leo XIII. am 11. Februar 1887 als Amministrazione delle Opere di Religione, Abk. AOR (= »Verwaltung der Religiösen Werke«). Sie war zunächst bloß eine Sammel- und Verwaltungsstelle für das päpstliche Restvermögen und Ausgleichszahlungen, die der ital. Staat dem Heiligen Stuhl für die Enteignung seines Territoriums zahlen musste. Erst Papst Pius XII. wandelte die AOR am 27. Juli 1942 in die IOR um und machte sie zu einer richtigen Bank, die aber lange Zeit nicht mit dem Namen Vatikanbank benannt wurde. Die IOR verfügt heute über eigenes Vermögen, arbeitet auf eigene Rechnung im Auftrag des jeweiligen Papstes, der – zumindest juristisch gesehen – Alleineigentümer ist. Nach einem Skandal in den 1970er Jahren unter dem damaligen IOR-Leiter Erzbischof Paul Casimir Marcinkus untersteht die Bank einem Wächterrat von fünf Kardinälen (Commissione Cardinalizia di Vigilanza).

Konzilien (lat. concilium = »Versammlung«) sind Versammlungen von Bischöfen. Eine Bischofsversammlung unter Vorsitz des Papstes, die Fragen berät, welche die ganze Kirche betreffen, nennt man ein ökumenisches Konzil (griech. oikoumené = »auf den ganzen Erdkreis bezogen«). Die Vatikanischen Konzilien sind nach ihrem Tagungsort, der Peterskirche im Vatikan, benannt. Das von Papst Pius IX. einberufene Erste Vatikanische Konzil (Vaticanum I, 1869–1870) war das 20. Konzil in der röm.-kath. Zählung. Zentraler Inhalt war die Bekräftigung der kath. Lehre gegenüber den von der Kirche abgelehnten Zeitströmungen des 19. Jh.; zudem wurde die Unfehlbarkeit des Papstes zum Dogma erklärt. Das Zweite Vatikanische Konzil (Vaticanum II, 1962–1965, das 21. Konzil der röm.-kath. Zählung) wurde von Papst Johannes XXIII. einberufen und nach dessen Tod von Papst Paul VI. fortgesetzt und beendet. Mit diesem Konzil, das als das wichtigste kirchenpolitische Ereignis des 20. Jh. bezeichnet werden kann, wollte die kath. Kirche einerseits ihr Verhältnis zur Moderne und andererseits ihr Verhältnis zu den anderen christlichen Kirchen und den nichtchristlichen Religionen neu bestimmen. Siehe auch: Ökumene.

Ital. Sala Stampa; offizielle Pressestelle des Heiligen Stuhls mit der Aufgabe, Nachrichten über die Aktivitäten des Papstes und des Heiligen Stuhls öffentlich zu machen und zu verbreiten. Der Pressesaal, bei dem ständig rund 400 Journalisten akkreditiert sind und der täglich ein Bulletin herausgibt, untersteht direkt der Ersten Sektion des Staatssekretariates.

Die offizielle Flagge des Staates der Vatikanstadt (seit 1929) besteht aus zwei vertikal getrennten Feldern: einem gelben nächst der Fahnenstange und einem weißen. Auf dem weißen Feld sind die Tiara und zwei gekreuzte Schlüssel, einer in Gold, der andere in Silber, abgebildet. Die Schlüssel des Petrus, die für die höchste geistliche Verfügungsgewalt stehen, werden von einer roten Kordel zusammengehalten.

Siehe: Vatikanstadt.

Ital. Stato della Città del Vaticano = »Staat der Vatikanstadt«, auch: Vatikanstaat, intern. Abk. SCV. Als Staat der Vatikanstadt wird das in der Stadt Rom gelegene souveräne Staatsgebiet bezeichnet. Staatsoberhaupt ist der Papst als Inhaber der höchsten legislativen, exekutiven und judikativen Gewalt. Er delegiert jedoch die Regierungsgeschäfte an einen Kardinal, der seinen Sitz im vatikanischen Governatoratspalast hat. Die von drei Seiten mit einer drei Kilometer langen Festungsmauer (16./17. Jh.) umgebene Vatikanstadt ist mit 0, 44 Quadratkilometern der kleinste Staat der Welt. Zur Vatikanstadt gehören neben den Gebäuden (3Peterskirche, Vatikanpalast mit Papstwohnung, Vatikanische Museen) sowie Gartenanlagen, Höfen und Plätzen (Petersplatz) auch mehrere extraterritoriale Besitzungen in und bei Rom, darunter die großen Basiliken (Lateranbasilika, S. Maria Maggiore und St. Paul vor den Mauern) und die päpstliche Sommerresidenz Castel Gandolfo. Der Staat der Vatikanstadt wurde 1929 durch die Lateranverträge zwischen dem Heiligen Stuhl und Italien errichtet. Er zählt nur wenige hundert Staatsbürger; i.d.R. ist die Staatsangehörigkeit an den Wohnsitz im Vatikan und eine entsprechende Funktion gekoppelt. Die Vatikanstadt ist eine Wahlmonarchie. In der Sedisvakanz übernimmt das Kardinalskollegium die Regierungsgewalt. Von der Vatikanstadt als weltlichem Herrschaftsgebiet des Papstes ist der Heilige Stuhl als selbständiges Völkerrechtssubjekt zu unterscheiden. Das Wappen der Vatikanstadt zeigt die dreifache Papstkrone (Tiara) mit den zwei gekreuzten Schlüsseln, einem in Gold und einem in Silber. Die Farben symbolisieren die Schlüssel des Apostels Petrus, des ersten Papstes. Petrus hat die »Schlüsselgewalt« von Jesus selbst erhalten: »Ich werde dir die Schlüssel des Himmelreiches geben; was du auf Erden binden wirst, das wird auch im Himmel gebunden sein, und was du auf Erden lösen wirst, das wird auch im Himmel gelöst sein« (Mt 16, 19). Die Schlüssel stehen damit für die höchste geistliche Verfügungsgewalt, einer für das »Binden«, der andere für das »Lösen«. Die Flagge der Vatikanstadt ist gelb-weiß und zeigt das Papst-Wappen mit den gekreuzten Schlüsseln und der Tiara.

Abk. für Verband der Diözesen Deutschlands.

Lat. »Tuch, Decke, Vorhang«; Bez. für:
1. ein Seiden- oder Leinentuch, mit dem liturgische Gefäße, aber auch Ikonen und Reliquien bedeckt oder verhüllt werden;
2. ein Schultertuch, mit dem der Priester die Monstranz ergreift, um den Segen zu spenden;
3. das Fastentuch, das während der Fastenzeit in der Kirche hängen kann, Velum quadragesimale. Siehe auch: Fastenvelum.

Lat.: »Komm Schöpfer Geist«, Pfingsthymnus der Kirche, der aus dem 9. Jh. stammt und Rhabanus Maurus zugeschrieben wird; er ist verbreitet in mehreren vertonten Übertragungen (Angelus Silesius 1668, Martin Luther 1524, Heinrich Bone 1847, Friedrich Dörr 1969, Markus Jenny 1971). Gustav Mahler gestaltete aus dem Veni Creator den ersten Satz seiner achten Sinfonie.

Abk. VDD; zur Wahrnehmung gemeinsamer rechtlicher und finanzieller Angelegenheiten wurde 1968 der Verband der Diözesen Deutschlands gegründet, der zugleich Rechtsträger der Deutschen Bischofskonferenz ist. Aufgabe des Verbands ist u. a. die Aufstellung und Abwicklung des Haushalts des Verbands, der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen, die Aufsicht über die Kirchliche Zusatzversorgungskasse, Statistik sowie Beauftragung und Auswertung von Umfragen, Vorbereitung und Durchführung der interdiözesanen Kirchenlohnsteuerverrechnung (Clearing-Verfahren) sowie die Vorbereitung und Durchführung des Finanzausgleichs zwischen den Bistümern. Sitz des Verbands, der vom Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz geleitet wird, ist Bonn.

Abk. KKV; Katholischer Sozialverband, 1877 als Katholisch Kaufmännische Vereinigung gegründet. Der KKV verstand sich zunächst als Standesorganisation für den kath. Kaufmannsstand in Deutschland. Gründungsinitiator ist der aus Alzey (Bistum Mainz) stammende spätere Domkapitular Dr. Friedrich Elz. Der Verband, der seit 1891 seinen Sitz in Essen hat, baute nach und nach für seine Mitglieder Selbsthilfeeinrichtungen (Stellenvermittlung, Krankenkasse, Angestellten- und Sterbegeldversicherung) sowie Einrichtungen der beruflichen Bildung und der Familienerholung auf. 1938 wurde der KKV wie viele andere kath. Verbände von den Nationalsozialisten verboten und erst 1947 wieder gegründet. Wegen der veränderten beruflichen Struktur der Mitglieder erfolgte 1965 die Umbenennung in »KKV – Verband der Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung«. Gleichzeitig öffnete sich der Verband für Frauen. Zu den Mitgliedern zählen neben selbständigen Kaufleuten v. a. Handwerker, Angehörige freier Berufe und des öffentlichen Dienstes. Der KKV Bundesverband zählt nach eigenen Angaben fast 10.000 Mitglieder in rund 100 Ortsgemeinschaften.

Nach kath. Auffassung haben bestimmte geistliche Übungen, begangen in der Haltung der Reue und des Willens zur Umkehr, im Hinblick auf lässliche Sünden vergebende Wirkung. Das gilt z.B. für das Mitfeiern der Hl. Messe, das Hören des Evangeliums, der Empfang der Hl. Kommunion, die Teilnahme an einer Bußandacht, Beten, Fasten, Almosengeben. Schwere Sünden und Todsünden allerdings bedürfen der Absolution im Bußsakrament.

Auch: Mariä Verkündigung. Neun Monate vor dem Fest der Geburt Christi, am 25. März, erinnert die Kirche an die Verkündigung des Engels an Maria und ihre Antwort: »Ich bin die Magd des Herrn; mir geschehe, wie du es gesagt hast« (Lk 1, 38).

Lat. vespera = »Abend«; Bez. für das Abendgebet der Kirche. Die Vesper ist Teil des Stundengebets und wird zum Abschluss des Arbeitstages gebetet. Sie besteht aus Hymnus, Psalmen, Schriftlesung, Magnificat, Fürbitten, Vaterunser, Tagesgebet und Segen.

Auch: Pietà; eine besondere Form des Andachtsbildes, das Maria darstellt, wie sie den Leichnam ihres vom Kreuz abgenommenen Sohnes in den Armen hält. Seinen Namen hat das Vesperbild von der Karfreitagsvesper. Zwischen dem Gedenken an Kreuzigung und Grablegung wurde zur Zeit des Vespergottesdienstes (Vesper) eine Betrachtung des toten Christus auf dem Schoß seiner Mutter eingefügt, mit besonderer Verehrung seiner heilbringenden Wunden.

Lat. »Weg der Schmerzen«; in Jerusalem Bez. des Weges Jesu vom Ort der Verurteilung zur Kreuzigung (Kreuzweg).

Lat. »Wegzehrung«; konsekrierte Hostie, die dem Sterbenden gereicht wird.

Auch: Kooperator; Titel eines Priesters ohne eigene Pfarrstelle (nach seiner Zeit als Kaplan); häufig ein Geistlicher nach Aufgabe der eigenen Pfarrstelle, der weiterhin als Priester und Seelsorger tätig ist und den amtierenden Pfarrer unterstützt.

Lat. novissima; innerhalb der Eschatologie werden die vier letzten Dinge behandelt: Tod, Jüngstes Gericht, Himmel und Hölle. Siehe auch: Apokalypse.

Bez. für das Gewölbequadrat, in dem sich Mittel- und Querschiff einer Kirche kreuzen.

Dachaufsatz über der Vierung.

Auch Vierzehnheilige genannt; 14 Heilige, die, seit demspätenMittelalter v. a. in Süddeutschlan und Österreich verehrt, in bes. schwierigen Notlagen angerufen werden und als tatkräftige Fürbitter und Helfer gelten. Deutsches Kultzentrum ist die Basilika Vierzehnheiligen in Bad Staffelstein (Süddeutschland). Die 14 Nothelfer, dargestellt meist mit ihren spezifischen Attributen in Verbindung mit der Gottesmutter Maria, sind: Achatius (Anführer der zehntausend Martyrer, wird in Ritterrüstung mit Dornenkrone dargestellt; Helfer bei Todesangst), Ägidius (der einzige Nothelfer, der kein Martyrer ist, Gründer des Benediktinerklosters St. Gilles in Frankreich, wird mit einer Hirschkuh dargestellt; Helfer bei der Beichte und der stillenden Mütter), Barbara (der Legende nach grausam misshandelt und vom eigenen Vater enthauptet, Attribute: Turm und Kelch; Helferin der Sterbenden), Blasius (Helfer bei Halsleiden, sein Attribut sind Kerzen), Christophorus (trägt den Jesusknaben auf seiner Schulter; schützt vor unvorhergesehenem Tod, Patron der Autofahrer), Cyriacus (im Diakonengewand, ein Mädchen zur Seite und einen Drachen zu Füßen, häufig auch mit einem Teufel dargestellt; Helfer in der Todesstunde und bei teuflischen Anfechtungen), Dionysius (Bischof von Paris, wurde enthauptet und trägt deshalb auf Darstellungen seinen Kopf unter dem Arm; Helfer bei Kopfschmerzen), Erasmus (Attribut: ein Engel mit Winde an seiner Seite; Helfer bei Leibschmerzen), Eustachius (dargestellt mit einem Hirsch bzw. Hirschgeweih mit Kreuz; Helfer in schwierigen Lebenslagen), Georg (der Drachentöter; Helfer bei Krankheiten der Haustiere), Katharina (ihr Attribut ist ein gebrochenes Rad; Helferin bei Sprachschwierigkeiten, Kopf- und Zungenleiden), Margareta (führt einen Drachen an der Leine; Helferin bei der Geburt), Pantaleon (Arzt von Kaiser Maximianus, dargestellt mit Salbfläschchen; Helfer der Ärzte) und Vitus (Attribut: Ölkessel; Helfer bei Geisteskrankheiten, Epilepsie und Tollwut).

Eine Andacht des kontinuierlichen Betens über 40 Stunden, die sich aus der eucharistischen Frömmigkeit des 10. Jh. entwickelte. Die Ursprünge dieser Gebetsform liegen in der vierzigstündigen Andacht am Heiligen Grab, die sich an der vierzigstündigen Grabesruhe Christi orientierte. Später stellte man feierlich die Monstranz am Heiligen Grab auf. Dann verschob sich die eucharistische Gebetswache auf das Ende der Gründonnerstagsliturgie. 1527 ist erstmals in Mailand ein vierzigstündiges Gebet vor dem Allerheiligsten im Dom an den Kartagen (Karwoche) bezeugt, das sich dann als Ewiges Gebet in den Kirchen des Bistums fortsetzte: Von der ersten Stunde des Neujahres bis zur letzten Stunde des Jahres gibt es in jeder Diözese eine – nach Möglichkeit – ununterbrochene Gebetskette von Pfarrkirchen, Klöstern, Kapellen, in denen die eucharistische Anbetung vor dem ausgesetzten Allerheiligsten stattfindet.

Lat. vigilia = »das Wachsein, Nachtwache«; Bez. für eine gottesdienstähnliche Versammlung in der Nacht oder auch am Vorabend einiger hoher kath. Feste; seit dem Mittelalter und bis zur Liturgiereform auch für den Vortag solcher Feste.

Lat. vicarius = »Stellvertreter«; der Stellvertreter eines geistlichen Amtsträgers oder Inhaber eines kirchl. Hilfsamtes. Der Pfarrvikar ist Mitarbeiter des Pfarrers einer Pfarrgemeinde (Kaplan). Der Domvikar unterstützt das Domkapitel, der Generalvikar ist Stellvertreter des Bischofs für die Verwaltung des Bistums, der Bischofsvikar ist mit einer besonderen Aufgabe beauftragt. In mittelalterlicher Zeit dagegen war ein Vikar ein Geistlicher, der nicht zur Seelsorge verpflichtet war, sondern aus einem gestifteten Vermögen, der Vikarie, unterhalten wurde. Seine Pflichten waren in der Vermögensstiftung festgeschrieben, z.B. werktäglicher Gottesdienst an einem eigenen Altar und Predigten an den Hochfesten. Seit dem Konzil von Trient (Tridentinum) wurden die Vikare zugunsten der Kapläne verdrängt, weil Kapläne zur Seelsorge verpflichtet waren, vom Bischof ihre Seelsorgestelle zugewiesen bekamen, aber dafür auch von ihm bezahlt werden mussten. Im Süddeutschen werden die Bezeichnungen »Vikar« und »Kaplan« heute synonym gebraucht.

das Amt des Vikars.

Das Haus, in dem ein Vikar wohnt, bzw. das Vermögen, aus dem ein Vikar, sein Haus und alle seine Pflichten finanziert werden.

Abk. CM, lat. Congregatio Missionis, Kongregation der Mission; 1625 vom hl. Vinzenz von Paul in Frankreich gegr. Gemeinschaft, deren vorrangige Aufgabe der Dienst an den Armen und Volksmissionen waren. Der Kongregation, die sich schnell auch außerhalb Frankreichs ausbreitete, gehören heute weltweit über 4.100 Mitglieder (darunter 3.200 Priester) an. Im dt. Sprachraum ist neben der Bez. Vinzentiner auch der Name Lazaristen (benannt nach dem ersten Mutterhaus Saint-Lazare in Paris) geläufig. In weltweit 52 Provinzen und Vizeprovinzen arbeiten die Vinzentiner auch unter den Namen Vincentian Fathers, Paulinos oder Padres Paúles. Neben den urspr. Aufgaben der Volksmission und der Priesterausbildung widmen sie sich heute u. a. der Seelsorge an Kranken, Alten, Behinderten und Gefangenen. Auch die Schul- und Pfarrseelsorge gehören zu ihren Arbeitsfeldern. Die Mitglieder binden sich durch die ewigen Gelübde der Armut, der Ehelosigkeit, des Gehorsams und der Beständigkeit im apostolischen Dienst an die Gemeinschaft. Siehe auch: Vinzentinerinnen.

Abk. FdC; die Genossenschaft der »Töchter der christlichen Liebe« (Filles de la Charité), im dt. Sprachraum zumeist als Vinzentinnerinnen (auch: Barmherzige Schwestern des Vinzenz von Paul, Filles de la Charité de Saint Vincent de Paul) bezeichnet, wurde vom hl. Vinzenz von Paul und der hl. Louise von Marillac 1633 in Paris gegründet. Erstmals in der Kirchengeschichte wurden Schwestern außerhalb von Klostermauern eingesetzt: in den Elendsvierteln der Stadt, in den Dörfern zur Pflege der Kranken, zum Unterricht und für die Katechese bei Kindern und Jugendlichen, in sozial-karitativen Brennpunkten. Die Gemeinschaft breitete sich schnell auch über die Grenzen Frankreichs hinaus aus. Heute leben und arbeiten weltweit mehr als 21.000 Schwestern in über 80 Ländern für notleidende Menschen. Siehe auch: Vinzentiner.

Gilt als Farbe der Buße; ist die Farbe der Gewänder von Domkapitularen, Prälaten und Bischöfen sowie die liturgische Farbe während der Fastenzeit und im Advent.

Lat. »bewährte Männer«; verheiratete Männer mit vorbildlicher Lebensweise, die in der lat. Kirche zu Diakonen, nicht jedoch zu Priestern geweiht werden können. »Die freie und unwiderrufliche Wahl des Zölibats ist und bleibt Voraussetzung für die Zulassung zur Priesterweihe in der Kirche des Westens«, heißt es dazu in einem 1967 veröffentlichten Lehrschreiben (»Sacerdotalis caelibatus«) von Papst Paul VI. Dennoch blieb der Zölibat und die Forderung nach Zulassung von »Viri probati« zur Priesterweihe in der Diskussion. Vor diesem Hintergrund berief der Papst vier Jahre später eine Bischofssynode zum Thema »Priesteramt« ein. Bei der Schlussabstimmung wies die Synode die Forderung nach den »Viri probati« zurück. Dieses Votum ist bis heute für die Kirche maßgebend.

Lat. visitare = »besuchen«. Nach kath. Kirchenrecht ist der Bischof verpflichtet, sein Bistum wenigstens alle fünf Jahre selbst oder durch einen von ihm Beauftragten (Weihbischof, Generalvikar, Bischofsvikar) zu visitieren. Die Visitation einer Pfarrgemeinde dient sowohl der Aufsicht und Kontrolle als auch der Information und Kontaktpflege. Der Visitator prüft die Kirchenbücher der Gemeinde (Tauf-, Ehe-, Toten- und Messstipendienbuch), führt Gespräche mit allen Seelsorgern und Mitarbeitern der Caritas sowie mit den Mitgliedern von Pfarrgemeinderäten, Kirchenvorständen, kirchl. Verbänden und Gemeindemitgliedern. Zum Programm der Visitation, die oftmals mit einer Firmung verbunden wird, gehören auch Besuche von Kindergärten, Schulen und Krankenhäusern sowie Behinderteneinrichtungen, Betrieben und Rathäusern.

Im Bereich der evangelischen Kirche Bez. für die kirchl. Beauftragung zur Erteilung von Religionsunterricht. Im kath. Bereich entspricht dem die Missio canonica, der Sendungsauftrag des Bischofs. Siehe auch: Religionslehrer.

Aktion zur Vertiefung und Erneuerung des Glaubens in Gemeinden, die bereits katholisch sind. Vom 17. Jh. bis zur Mitte des 20. Jh. üblich, konnte sich das Programm aus Predigten, Andachten und Beichten über Wochen erstrecken. Volksmissionen wurden v. a. von Redemptoristen, Vinzentinern und Jesuiten gehalten.

Sonntagsmesse, die am Samstagabend gefeiert wird, der liturgisch zum Sonntag gehört. Siehe auch: Sonnenuntergang.

Obwohl kein Konzil namentlich erwähnt ist, bezieht sich das Wort i.d.R. auf das Zweite Vatikanische Konzil (1962–1965), bezeichnet also Lehren, Zustände und Regeln, die gültig waren, bis sie von diesem Konzil neu bestimmt wurden.

Lat. votum = »Gelübde«, ex voto = »gemäß dem Gelübde«; eine Weihegabe, die jmd. gemäß seinem Gelübde als Zeichen des Danks für die Errettung aus Not, Gefahr oder Krankheit oder mit der Bitte um Erfüllung eines Wunsches darbringt. Votivbilder und Votivgaben finden sich häufig in Wallfahrtskapellen.

Lat. vulgus = »allgemein, gewöhnlich«, i.d.S. »allg. übliche Textfassung«; die zum großen Teil auf den hl. Hieronymus (* 347, † 419) zurückgehende, in der kath. Kirche allein verbindliche lat. Bibelübersetzung. Die Vulgata löste die bis dahin gebräuchliche ältere lat. Übersetzung der Bibel (Vetus Latina) ab. Im Auftrag von Papst Damasus I. (366–384) begann Hieronymus im Jahr 383 mit der Revision des altlat. Textes der Evangelien, ab 390 folgte die Übersetzung der größten Teile des Alten Testaments. Ab dem 8. Jh. löste die Vulgata die Vetus Latina endgültig ab. Das Konzil von Trient (Tridentinum) erklärte die Vulgata 1546 für authentisch. 1907 veranlasste Papst Pius X. die Erarbeitung einer kritischen Textfassung. 1979 erschien eine auf Grundlage der Originaltexte der Bibel revidierte Neuauflage der Vulgata, die Nova Vulgata.

Quelle: Katholisch A bis Z | Manfred Becker-Huberti, Ulrich Lota | Herder Verlag

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