Lat. quadragesimus = »der Vierzigste«; Bez. für die vierzigtägige vorösterliche Bußzeit (Fastenzeit), in der sich die Gläubigen, insbes. die Taufbewerber, auf das Osterfest vorbereiten.

Lat. quattuor tempora = »vier Zeiten«; als Quatembertage bezeichnet man Bitt- und Bußtage, die ungefähr mit dem Beginn der vier Jahreszeiten zusammenfallen und v. a. der geistlichen Erneuerung der Gemeinden dienen sollen. Die Deutsche Bischofskonferenz beschloss 1972, dass die Quatembertage in der ersten Fastenwoche, in der Woche vor Pfingsten, in der ersten Oktoberwoche und der ersten Adventwoche begangen werden sollen.

Lat. quinquennalis = »fünfjährig«; der »Fünfjahresbericht«, den Diözesanbischöfe dem Papst anlässlich ihres Ad-Limina- Besuchs vorzulegen haben. Der Diözesanbischof ist nach dem Kirchenrecht (can. 399) gehalten, dem Papst alle fünf Jahre über den Stand der ihm anvertrauten Diözese einen Bericht zu erstatten, der nach einem ausführlichen Fragekatalog des Vatikans angefertigt wird.

Quelle: Katholisch A bis Z | Manfred Becker-Huberti, Ulrich Lota | Herder Verlag

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