Abk. für Pater.

Lat. »weiter Mantel«; eine schmale weiße Wollstola, bestickt mit sechs schwarzen Seidenkreuzen, die über das Messgewand gelegt wird. Das Pallium ist äußeres Zeichen der Metropolitanwürde (Metropolit, Erzbischof) und symbolisiert das Joch, das der Gute Hirte zu tragen hat. Ein Erzbischof darf es nur für die Dauer seiner Amtszeit und nur innerhalb seiner Metropolie tragen. Es wird aus der Wolle zweier Lämmer hergestellt, die der Papst am Fest der hl. Agnes (21. Januar) segnet. Jeweils am 29. Juni, dem Hochfest Peter und Paul, segnet der Papst die aus der ersten Wolle dieser Lämmer neu gewebten Pallien. Sie gelten als Berührungsreliquien (Reliquie), weil sie bis zur Verleihung in einem Behältnis am Grab des Apostels Petrus aufbewahrt werden. Bei seiner Amtseinführung wurde Papst Benedikt XVI. (2005)erstmals wieder ein mit fünf roten Kreuzen besticktes, langes Pallium (Omophorion) umgelegt. Diese Form war im ersten Jahrtausend üblich, als Ost- und Westkirche noch nicht getrennt waren. Inzwischen trägt der Papst ein neu gestaltetes ringförmiges Pallium mit auf Brust und Rücken herabhängenden Streifen, bestickt mit roten Kreuzen.

Lat. Societas Apostolatus Catholici = »Gesellschaft des Katholischen Apostolates«, Abk. SAC; religiöse Gemeinschaft, kein Orden, 1835 von Vinzenz Pallotti (* 1795, †1850) gegründet. Die Mitglieder leisten kein Gelübde, müssen aber versprechen, in Armut und Ehelosigkeit zu leben, ihre irdischen Güter zu teilen und Gott und den Menschen selbstlos zu dienen. Heute ist die Gemeinschaft auf allen Kontinenten vertreten und zählt rund 2.500 Mitglieder. Zu ihrer Hauptaufgabe gehört die Förderung des Laienengagements in der Kirche. Der weibliche Zweig, die Pallottinerinnen, wurde 1838 gegründet.

Mit dem Palmsonntag beginnt eine Woche vor Ostern die Karwoche. In Erinnerung an den triumphalen Einzug Jesu in Jerusalem unter Hosanna-Rufen treffen sich die Gläubigen zumeist vor der Kirche zur Segnung der Palmen oder Olivenzweige (in Deutschland meist Buchsbaumzweige) und ziehen dann in einer Prozession (Palmprozession) zum Gotteshaus. In der anschließenden Messfeier wird erstmals in der Karwoche die Botschaft vom Leiden und Sterben (Passion) Jesu verkündet.

Ital. »zum Papst wählbar«; Bez. für die als Papstkandidaten in Frage kommenden Kardinäle.

Ital. papa = »Papst« und [auto]mobile = »Auto«: »Auto des Papstes«; Bez. für Kraftfahrzeuge, die Papst Johannes Paul II. (1978–2005) bei öffentlichen Auftritten benutzte bzw. die sein Nachfolger Papst Benedikt XVI. (seit 2005) benutzt.

Schimpfwort gegen Katholiken in ihrer Eigenschaft als Anhänger des Papstes.

Lat. papa = »Vater«; das Oberhaupt der kath. Kirche. Der Ehrentitel wurde bis zum 3. Jh. unterschiedslos für alle Bischöfe verwandt. Bischof Siricius von Rom (384–399) bezeichnete sich erstmals amtl. als »papa«, Gregor I. (590–604) legte schließlich fest, dass dieser Titel ausschließlich dem Bischof von Rom gebührt. Als Bischof von Rom und damit als Nachfolger des Apostels Petrus ist der Papst Träger der obersten Leitungsvollmacht und besitzt »die oberste, volle, unmittelbare und allgemeine ordentliche Gewalt in der Kirche, die er immer frei ausüben kann« (CIC can. 331). Seine besondere Stellung kommt auch durch seine weiteren Titel zum Ausdruck: Bischof von Rom, Stellvertreter Jesu Christi, Nachfolger des Fürsten der Apostel, Höchster Pontifex der Universalkirche, Patriarch des Abendlandes, Primas von Italien, Erzbischof und Metropolit der römischen Kirchenprovinz, Souverän des Staates der Vatikanstadt, Servus Servorum Dei (lat. »Diener der Diener Gottes«). Papst Benedikt XVI. (seit 2005) hat auf den Titel »Patriarch des Abendlandes« freiwillig verzichtet. Damit zeige der Papst »historischen und theologischen Realismus«, begründete der Vatikan diesen Verzicht. Der Titel »Patriarch des Abendlandes« sei von Beginn an nicht sehr klar gewesen und im Laufe der Geschichte obsolet und praktisch nicht mehr benutzbar geworden. Die Päpste unterschreiben nicht wie die übrigen Bischöfe mit einem Kreuz vor ihrem Namen, sondern mit der Hinzufügung der Buchstaben PP. (lat. Pastor Pastorum = »Hirte der Hirten«), z.B. Benedikt PP. XVI. Die Bischofskirche des Papstes ist die Laterankirche (Lateran) in Rom, nicht die Peterskirche. Die protokollarische Anrede des Papstes lautet »Heiliger Vater«, »Heiligkeit« bzw. »Eure Heiligkeit«. (Siehe auch: Amtseinführung eines Papstes)

Besonders verdienten Klerikern kann der Papst folgende Ehrentitel verleihen: Der rangtiefste Ehrentitel ist der Kaplan Seiner Heiligkeit bzw. Päpstlicher Ehrenkaplan. Es folgt der Päpstliche Ehrenprälat (früher: Hausprälat). Die höchste Stufe ist der Apostolische Protonotar, den urspr. die sieben in der Römischen Kurie Dienst tuenden Notare trugen; dieser Ehrentitel wird eher selten verliehen. Die Anrede »Monsignore« ist für alle Geehrten, v. a. in den romanischen Ländern auch für Bischöfe, möglich. Der Päpstliche Hausprälat und der Apostolische Protonotar werden mit »Herr Prälat« angesprochen.

Der Ort der päpstlichen Grabstätte richtet sich grundsätzlich nach der letzten Verfügung des verstorbenen Papstes. In der weiteren Vergangenheit haben sich viele Päpste für ihren Heimatort entschieden. So befindet sich beispielsweise das einzige Papstgrab nördlich der Alpen in Bamberg, wo Clemens II. begraben ist. In der Anfangszeit war es häufig die Calixtus-Katakombe und später die Peterskirche in Rom. Hadrian VI. (1522–1523), der letzte Nichtitaliener vor Johannes Paul II. und der letzte »deutsche« Papst vor Benedikt XVI., ist in der Kirche Santa Maria dell’Anima in Rom beigesetzt.

Insignien (= Auszeichnungen) werden alle Abzeichen genannt, die den liturgischen Stand einer Person kennzeichnen. Die bischöflichen und damit auch die päpstlichen Insignien heißen Pontifikalien (von lat. pontificalis = »oberpriesterlich, bischöflich«). Dem Papst vorbehaltene Insignien sind der gerade Hirtenstab ohne Krümme (Ferula), der Fischerring und früher die Tiara. Die Kleidung des Papstes besteht aus Talar, Schärpe, Brustkreuz und Pileolus (Scheitelkäppchen) in weißer Farbe, sowie rotem Mantel und rotem Hut.

Als Souverän des Vatikanstaates verleiht der Papst für persönliche Verdienste und im Rahmen diplomatischer Gepflogenheiten Verdienstorden und Ehrenzeichen. Unter den fünf Orden, die zurzeit verliehen werden, gilt folgende Rangordnung:
1. Christus-Orden, höchste päpstliche Auszeichnung, die Staatsoberhäuptern und regierenden Fürsten vorbehalten ist;
2. Orden vom Goldenen Sporn, ein auf 1.000 Ritter beschränktes Abzeichen, das nur ausgewählten Persönlichkeiten verliehen wird;
3. Piusorden, das einzige päpstliche Ehrenzeichen ohne Kreuz, so dass der Heilige Stuhl es auch nicht-katholischen oder nichtchristlichen Persönlichkeiten verleihen kann;
4. Gregoriusorden, eine der höchsten Auszeichnungen, die der Papst an Laien verleiht;
5. Silvesterorden für Verdienste um die röm.-kath. Kirche.
Zu den vom Heiligen Stuhl verliehenen Ehrenzeichen zählen das von Papst Leo XIII. (1878–1903) gestiftete Verdienstkreuz Pro Ecclesia et Pontifice (»Für Kirche und Papst«) und die von Papst Pius VII. (1800–1823) gestiftete päpstliche Verdienstmedaille Benemerenti (»Dem, der sich verdient gemacht hat«).

Der Leiter des Amtes für die liturgischen Feiern des Papstes.

Das Päpstliche Haus besteht aus Geistlichen und Laien und wird von der Präfektur des Päpstlichen Hauses geleitet. Es gliedert sich in die Päpstliche Kapelle (Cappella Pontificia) und die Päpstliche Familie (Familia Pontificia). Mitglieder der Päpstlichen Kapelle sind die Bischöfe, Priester und Laien, die dem Papst bei feierlichen Gottesdiensten zur Seite stehen. Der Päpstlichen Familie gehören die Kleriker und Laien an, die den Papst als Staatsoberhaupt in besonderer Weise unterstützen. Mitglieder sind der Substitut des Staatssekretariats, der Sekretär für die Beziehungen zu den Staaten, der für soziale und karitative Fragen zuständige Almosenier Seiner Heiligkeit, der Präsident der Päpstlichen Diplomaten-Akademie, der Theologe des Päpstlichen Hauses, die Protonotare, die Päpstlichen Zeremoniare, die Ehrenprälaten Seiner Heiligkeit, die Kapläne Seiner Heiligkeit (Ehrenkaplan) und der Prediger des Päpstlichen Hauses. Als Laien gehören der Päpstlichen Familie außerdem u. a. die Thronassistenten, der Sonderdelegat der Päpstlichen Kommission für den Staat der Vatikanstadt, der Kommandant der päpstlichen Schweizergarde, der Präsident der Päpstlichen Akademie der Wissenschaften, die päpstlichen Kammerherren und die Mitglieder des päpstlichen Haushalts an. Die Mitglieder des Päpstlichen Hauses werden vom Papst i.d.R. für fünf Jahre ernannt. Mit der Vakanz des Papstamtes enden alle Dienste im Päpstlichen Haus.

1893 von der Lehrerin Katharina Schynse als »Verein katholischer Frauen und Jungfrauen zur Unterstützung der zentralafrikanischen Mission« gegründet, half der Verein der Arbeit der Missionare durch die Gestaltung und Anfertigung liturgischer Gewänder und nahm sich bes. der Not der Frauen und Mädchen in den Missionsgebieten an. Zur internationalen Koordination der bald auch im Ausland (Schweiz, Italien, Frankreich, USA) aktiven »Frauenmissionsvereinigungen« wurde 1922 in Rom ein Zentralkomitee gegründet. 1942 erhob Papst Pius XII. die Vereinigung, die sich bis heute auch als Gebetsgemeinschaft versteht, zum »Päpstlichen Werk«. Ziel des Frauenmissionswerkes ist bis heute die Ausstattung von Missionsstationen und Ortskirchen in allen Kontinenten mit selbstgefertigten Paramenten, die Förderung von Frauenprojekten in der Weltkirche sowie die Feier der Hl. Messe und die Gebetsgemeinschaft für die Anliegen der Mission und der Weltkirche

Siehe: Kindermissionswerk.

Lat. sigillum = »Siegelabdruck« aus lat. signum = »Zeichen, Kennzeichen«; bezeichnet den Siegelring des Papstes. Jeder Papst bestimmt mit Beginn seiner Amtzeit ein eigenes Papstsiegel. Es wird während seiner Amtszeit unter die apostolischen Schreiben gesetzt. Nach dem Tod des amtierenden Papstes wird das Papstsiegel offiziell vor dem Kardinalskollegium zerbrochen, um Missbräuche auszuschließen.

Siehe: Konklave.

1. Persisch für »königlicher Garten«; der Garten Eden des Alten Testaments wird im Griechischen als »Paradies« bezeichnet.
2. Bez. für eine eingeschossige Vorhalle vor einer Basilika, die sich über die Breite aller Schiffe erstreckt (Narthex).

Griech. »der Herbeigerufene«; Bezeichnung für den Heiligen Geist in seiner besonderen Eigenschaft als Tröster und Bestand.

Lat. parare = »bereiten, zurüsten«; Bez. für die liturgischen Gewänder (Albe, Amikt, Chormantel, Humerale, Kasel) und das für Altar, Kanzel und liturgische Geräte und Gefäße (z.B. Kelch, Ziborium) verwendete Tuch.

Bez. für Vereine und Gruppen in Pfarrgemeinden, die sich um die Pflege, Instandhaltung und Neuanfertigung von sämtlichen liturgischen Textilien (Paramente) kümmern.

Griech. Pároxos = »darreichend, gebend«; Der Amtsbezirk eines Pfarrers (parochos) ist die Parochie. Parochial ist alles, was sich auf die Pfarrei bezieht.

[Sprich Pas-cha] Auch: Pessach; hebr. »Vorübergang (des Herrn)«; das jüdische Passahfest, Fest der Befreiung der Israeliten aus ägyptischer Gefangenschaft. Siehe auch: Ostern. Siehe auch: Paschamahl.

[Sprich Pas-chalamm] siehe auch: Lamm Gottes, siehe auch: Paschamahl.

[Sprich Pas-chamahl] Das letzte Abendmahl Jesu, dessen am Gründonnerstag gedacht wird, enthielt die Aufforderung zur Einrichtung der Eucharistie als Gedächtnismahl. Jesus von Nazaret hatte mit seinen Jüngern rituell das für Pascha vorgeschriebene Lamm verzehrt (Paschalamm). Im Christentumwurde die Bez. Paschamahl nach dem Opfertod Jesu auf ihn selbst (»Lamm Gottes«) übertragen.

Siehe: Pascha.

Lat. passio = »Leiden«; Bez. für die Leidensgeschichte Jesu Christi vom Beschluss über seine Gefangennahme bis zum Tod am Kreuz; gemeint ist auch die Darstellung der Leidensgeschichte Jesu in der bildenden Kunst bzw. die Vertonung der Leidensgeschichte als Chorwerk oder Oratorium (z.B. die »Matthäus-Passion« von Johann Sebastian Bach).

Lat. Congregatio Passionis Iesu Christi, Kongregation vom Leiden Jesu Christi, Abk. CP; kath. Männerorden, 1720 vom hl. Paul vom Kreuz (* 1694, †1775) in Italien gegründet. Im Mittelpunkt der Gemeinschaft stehen Gebet und Predigt. Die Passionisten verstehen sich als »aktive Kontemplative«, die auf kreative Weise Kontemplation und apostolisches Leben miteinander verbinden wollen. Die Ordenstracht besteht aus einem schwarzen Habit, dem Passionszeichen (ein herzförmiges Emblem mit den Worten »Jesu Christi Passio«) und einem Gürtel. Weltweit zählt der Orden nach eigenen Angaben mehr als 2.000 Passionisten mit über 400 Niederlassungen in über 50 Ländern. In Deutschland hat er Niederlassungen in München, Schwarzenfeld (Oberpfalz) und Marienmünster (bei Paderborn).

Frühere Bez. für den vorletzten Sonntag vor Ostern, mit dem die Passionszeit begann; die heutige Bez. ist Fünfter Fastensonntag, auch Sonntag Judica, nach dem ersten Wort des Eröffnungsgesangs der Hl. Messe (lat. Judica me, Deus = »Schaff’ Recht mir, Gott«). Der Sonntag vor Ostern, Palmsonntag, hieß früher auch Zweiter Passionssonntag.

Als Passion wird das Leiden und Sterben Jesu Christi bezeichnet. Passionsspiele sind theatralische Darstellungen seines Leidens und Sterbens. Der wohl bekannteste Aufführungsort ist in Deutschland Oberammergau, wo die Spiele, wie andernorts auch, auf Gelübde zurückgehen. Die Passionsspiele gehören zu den geistlichen Spielen, die im Laufe des Mittelalters entstanden sind, um einer leseunkundigen Bevölkerung den Inhalt der Feste zu vermitteln. Nachweisbar sind die Passionsspiele bis in das 13. Jh. Möglicherweise sind sie aber älter. Kennzeichnend für sie ist die Aufführung durch Laien. Die nachreformatorische Kritik und die Aufklärung haben viele Aufführungen zum Erliegen gebracht. Gegenwärtig stehen vor allem die realistischen Darstellungen auf den Philippinen in der Kritik.

Lat. »Hirte«; in der kath. Kirche häufig gebrauchte Bez. für den Leiter einer Pfarrgemeinde (Pfarrer). Die Bezeichnung selbst ist konfessionell nicht zugeordnet, so dass der Titel auch in evangelischen Kirchen üblich ist. In evangelischen Kreisen betont man das Wort meist auf der ersten Silbe, in katholischen auf der letzten. In einigen Bistümern wird zwischen dem Titel »Pastor« und der Dienstfunktion »Pfarrer« unterschieden, d.h. ein Geistliche, der keine Pfarrgemeinde leitet, erhält den Titel »Pastor«.

Lat. pastoralis = »zu den Hirten gehörig«; andere Bez. für Seelsorge; z.B. bedeutet Gemeindepastoral »Seelsorge in der Gemeinde«.

Bez. für angehende Pastoralreferent(inn)en bis zur Ablegung der zweiten Dienstprüfung.

Pastoralreferent(inn)en sind hauptberuflich in der Seelsorge tätige Theologen mit Universitätsabschluss (Diplom-Theologen). Als Laien dürfen sie keine Sakramente spenden. Der Beruf entstand in der Folge des Zweiten Vatikanischen Konzils; heute gibt es bundesweit rund 2.900 Pastoralreferent(inn)en. Die Einsatzfelder sind in den Diözesen sehr unterschiedlich. Nach dem von der Deutschen Bischofskonferenz verabschiedeten Statut für Pastoralreferenten werden sie v. a. in der Sonderseelsorge (kategoriale Seelsorge: Krankenhaus-, Hochschul-, Militärseelsorge) oder in der Jugendarbeit in einem Dekanat oder einer Region eingesetzt.

Dienstsitz des Pfarrers, Pfarrhaus.

Besetzung einer Seelsorgestelle.

Bürge oder Zeuge bei der Taufe (bzw. Firmung). Der Pate (die Patin) verpflichtet sich, für die religiöse Erziehung des Getauften mitzusorgen und die Eltern bei der religiösen Erziehung zu unterstützen. Er muss deshalb der kath. Kirche angehören.

Lat. patina = »Schüssel, Pfanne«; auch: Hostienteller; flache Schale bzw. Teller für die Hostien. Siehe auch: Kelch.

Lat. »Vater« (Plural: Patres); Titel und Anrede eines Priesters, der einem Orden angehört.

Lat. »Vater unser«, siehe auch: Vaterunser.

Griech. patriárches = »Sippenoberhaupt«. Nachdem sich das Bischofsamt als zentrales Element der kirchl. Leitung durchgesetzt hatte, bildeten sich im frühen Christentum Bischofssitze mit höherem Ansehen heraus. Ihre Inhaber verstanden sich als direkte Nachfolger der Apostel, außerdem waren die entsprechenden Städte zu jener Zeit politisch bes. bedeutend. So erhielten die Bischöfe von Rom (Bischofssitz gegr. durch die Apostel Petrus und Paulus), Konstantinopel (gegr. durch den Apostel Andreas), Alexandria (gegr. durch den Evangelisten Markus), Antiochia (gegr. durch die Apostel Petrus und Paulus) und Jerusalem (gegr. durch alle Apostel) den Titel Patriarch. Patriarchen sind auch der Bischof (des lat. Ritus) von Jerusalem (seit 1099), die Bischöfe von Venedig (seit 1451) und Lissabon (seit 1716) sowie der Bischof von Goa (seit 1886). Heute führen in der röm.-kath. Kirche nur wenige Bischöfe und Erzbischöfe den Amts- oder Ehrentitel Patriarch. So trug der Papst als Bischof von Rom den Titel »Patriarch des Abendlandes«, auf den erst Benedikt XVI. (seit 2005) verzichtete.

Basilika, die direkt dem Papst untersteht. Patriarchalbasiliken (auch »Basilicae maiores« genannt) sind die vier römischen Basiliken St. Johannes im Lateran (Lateranbasilika), Groß St. Marien (S. Maria Maggiore), St. Peter im Vatikan und St. Paul vor den Mauern.

In der Kirchengeschichte die Zeit der Kirchenväter (ca. die ersten vier Jahrhunderte n. Chr.). Kennzeichnend für die Patristik ist die Ausbildung von verschiedenen christlichen Denk- und Glaubensrichtungen. In der Auseinandersetzung zwischen ihnen entstehen wichtige Dogmen der Kirche. Siehe auch: Patrologie.

Griech.: »Väterlehre«; Wissenschaft von Leben und Lehre der Kirchenväter und frühen Kirchenschriftsteller. Siehe auch: Patristik.

Lat. patronus = »Schutzherr, Beschützer«; ein Heiliger, der als Beschützer einer Pfarrkirche, einer Gemeinschaft, einer Stadt, eines Bistums oder auch einer Person (Namenspatron) verehrt wird. Der Gedenktag des (bzw. der) Heiligen wird zumeist festlich begangen. Siehe auch: Namenstag, siehe auch: Patrozinium.

Lat. patrocinium = »Beistand, Schutz«; das Namensfest einer Kirche bzw. die Schutzherrschaft eines Heiligen über eine Kirche. Seit dem 4. Jh. werden Kirchen auf den Namen von Heiligen geweiht. Das Namensfest wird von der Gemeinde zumeist festlich begangen.

Lat. Ordo Sancti Pauli Primi Eremitae, Abk. OSPPE, Orden des heiligen Paulus des ersten Eremiten; Ordensgemeinschaft, deren Namen auf den hl. Paulus von Theben zurückgeht, der im 3./4. Jh. in Oberägypten als Eremit in der Wüste lebte. Die Gründung der Ordensgemeinschaft beruht auf der Eremitenbewegung im 13. Jh. und hat ihren  Ursprung in Ungarn. Die Pauliner leben nach der Regel des hl. Augustinus (Augustinusregel). 1308 wurde der Orden von Papst Clemens V. (1305–1314) offiziell anerkannt. Die Ordensleitung hat ihren Sitz in Jasna Góra (»der helle Berg«) in Tschenstochau/Polen, einem der größten europäischen Marienwallfahrtsorte. Der Orden zählt nach eigenen Angaben rund 500 Mitglieder, die weltweit in 50 Klöstern leben. In Deutschland sind die Pauliner mit sechs Ordensniederlassungen vertreten.

Apostel (* Anfang des 1. Jh. in Tarsus, † 60 oder 62 in Rom), entstammte einer frommen jüdischen Familie. Sein urspr. Name lautete Saulus (nach Saul, dem ersten König Israels), unter Griechen und Römern nannte er sich dagegen Paulus. Von seinem Vater hatte er das römische Bürgerrecht geerbt, er war gebildet, ein frommer Jude, der die Thora (die Hl. Schrift des Judentums) studiert und den Beruf des Zeltmachers erlernt hatte. Als treuer Anhänger seines Glaubens wurde er zu einem erbitterten Gegner der Judenchristen und war auch an der Steinigung des Stephanus, des ersten christlichen Martyrers, beteiligt. Auf einer Reise nach Damaskus erschien ihm Jesus, der Gekreuzigte, als der Sohn Gottes. Dieses sog. Damaskuserlebnis (Apg 9, 1–18) bewirkte in Paulus eine vollständige Umkehr. Er ließ sich taufen, ging nach Arabien und war v. a. unter den Heiden missionarisch tätig. Auf drei großen Missionsreisen gründete er später die ersten christlichen Gemeinden in Europa, in Philippi, Thessalonike und Korinth. Nach der Rückkehr von seiner dritten Missionsreise wurde Paulus in Jerusalem verhaftet. Der zweijährigen Haft in Cäsarea folgte die Überführung nach Rom. Mit den von ihm begründeten Gemeinden blieb Paulus durch Briefe (»Paulusbriefe«) in Verbindung. Ungewiss ist, ob er in Rom freikam oder unter Kaiser Nero den Martyrertod erlitt. Sein theologisches Denken kommt v. a. in seinen Briefen (insbes. im Römerbrief,
Neues Testament) zum Ausdruck.

Abk. FSP; Missionsschwestern vom heiligen Paulus.

Lat. »Friede Christi«; die 1945 in Frankreich gegr. internationale kath. Friedensbewegung. Sie tritt ein für soziale Gerechtigkeit, Frieden und Versöhnung zwischen verfeindeten Völkern und Gruppen. Nach eigenen Angaben engagieren sich weltweit über 60.000 Frauen und Männer bei Pax Christi, in Deutschland zählt die Bewegung über 4.500 Mitglieder.

Lat. pectus = »Brust«; Brustkreuz geistlicher Würdenträger, gehört zu den Insignien eines Bischofs.

Griech. »fünf Mal gefaltet«; ein Altarbild, das einen Zyklus aus fünf bemalten oder geschnitzten Tafeln darstellt. Siehe auch: Flügelaltar.

Griech. perikoptein = »ringsherum abschlagen«; Bez. für einen Textabschnitt aus der Bibel, der im Gottesdienst verlesen wird; diese Schriftlesungen unterliegen einer festen Ordnung (siehe auch: Lektionar, siehe auch Perikopenbuch).

Das Buch, das in der Reihenfolge des Kirchenjahrs die einzelnen Abschnitte (Perikope) für die Schriftlesungen enthält. Aus den Perikopenbüchern entstanden seit dem 7. Jh. die Lektionare. Sie ersetzten als Vorlage der Lesung zunehmend die biblischen Volltexte.

Lat. »klug, erfahren«; Bez. für einen theologischen Berater, der einen Bischof auf ein Konzil begleitet.

Ein Grundsatz der Katholischen Soziallehre. Die klassische Definition des Personbegriffs stammt von Boethius: »Persona est naturae rationalis individua substantia« (»Die Person ist eine unteilbare Substanz der vernünftigen Natur«). Begründet in seiner Gottebenbildlichkeit ist der Mensch Träger einer von Gott verliehenen Individualität. Seine Würde ist unantastbar. Deshalb sind Gesellschaft und Staat für den Menschen da und nicht umgekehrt.

Besondere Organisations- und Rechtsform innerhalb der kath. Kirche. Die zzt. einzige Personalprälatur bildet das Opus Dei. In dieser geistlichen Gemeinschaft unterstehen die Priester nicht mehr der Aufsicht des jeweiligen Ortsbischofs.

Siehe: Schematismus.

Siehe: Peterskirche.

Auch: Basilika St. Peter, Petersdom, Grabeskirche des Apostels Petrus, ital. San Pietro in Vaticano; mit 22.067 Quadratmetern Fläche nicht nur eine der größten Kirchen, sondern auch die wichtigste Kirche der Christenheit; sie bildet das Zentrum der Vatikanstadt. Schon Ende des 1. Jh. verehrten Christen an der Stelle des heutigen Baus auf einem frühchristlichen Friedhof ein besonderes Grab als letzte Ruhestätte des Apostels Petrus. Dort ließ Kaiser Konstantin der Große von 319 bis 322 eine fünfschiffige Basilika errichten. Entgegen dem sonst üblichen Brauch war der Bau mit Rücksicht auf die Lage des Apostelgrabes nicht nach Osten ausgerichtet, sondern nach Westen. Das Grab selbst wurde als oberirdisches Grabmal in die Kirche einbezogen. Nach größeren Renovierungsarbeiten im 15. Jh. entschloss sich Papst Julius II. (1503–1513) zu einem Totalabriss des baufälligen Gotteshauses. 1506 wurde mit dem geplanten Neubau begonnen, mit dem der berühmte Baumeister Donato Bramante (* 1444, †1514) beauftragt worden war. Nach Bramantes Tod ging die Bauleitung an Raffael (* 1483, † 1520), dann an Antonio da Sangallo (* 1483, †1546) über. Von Michelangelo, dem 1547 die Bauleitung übertragen wurde, stammt der Entwurf der Kuppel. Die Vollendung erlebte er nicht mehr. Die weitere Ausführung der Arbeiten unter Leitung von Vignola (* 1507, † 1573) und Domenico Fontana (* 1543, †1607) trägt auch deren Handschrift. Das neue Langhaus wurde nach Plänen von Carlo Maderna (* 1556, †1629) verwirklicht. Am 18. November 1626 wurde die neue Basilika eingeweiht. Das erste große Kunstwerk darin stammt von Gian Lorenzo Bernini (* 1598, † 1680). Über dem Petrusgrab unter der Kuppel errichtete er auf vier gewundenen Säulen den bronzenen Altarbaldachin. Von Bernini stammt auch die Gestaltung des Vorplatzes der Peterskirche (Petersplatz). Die Gräber der meisten Päpste befinden sich in der Unterkirche von St. Peter, den sog. Vatikanischen Grotten.

Eine Kollekte, die am 29. Juni, dem Fest Petrus und Paulus (Peter und Paul), bzw.am Sonntag davor oder danach in allen kath. Bistümern stattfindet und für die vielfältigen Aufgaben des Papstes bestimmt ist. Die Verwaltung der Spendengelder untersteht einer besonderen Kommission im Vatikan.

Der Platz vor der Peterskirche. Er wurde durch Gian Lorenzo Bernini von 1656–1667 im Auftrag von Papst Alexander VII. gestaltet. Seine Wahrzeichen sind der Obelisk in der Mitte und die Umsäumung durch die Kolonnaden mit den Skulpturen der zwölf Apostel.

Eigentl. Simon (* unbekannt im galiläischen Betsaida; † 64 oder 67 in Rom); der Name Petrus (aram. kephas, griech. petros = »Stein, Fels«) wurde ihm von Jesus bei seiner Berufung zum Apostel verliehen; er bedeutet urspr. »Edelstein« und unterstreicht so die besondere Stellung des Simon. Die griech. Bedeutung »Fels« wurde später theologisch als der Fels gedeutet, auf den Jesus Christus seine Kirche baut (»Du bist Petrus und auf diesen Felsen werde ich meine Kirche bauen und die Mächte der Unterwelt werden sie nicht überwältigen«, Mt 16, 18). Simon Petrus, von Beruf Fischer, lebte mit seiner Familie in Karfarnaum. Dort wurde er als einer der Ersten von Jesus zu dessen Jünger berufen und folgte ihm nach. Nach dem Tod Jesu am Kreuz gehörte er zu den ersten Zeugen der Auferstehung. Als Sprecher der Apostel sorgte er dafür, dass sich die Jünger bald wieder in Jerusalem sammelten und die Botschaft von der Auferstehung verkündeten. Auf Missionsreisen u. a. nach Antiochien widmet er sich – wie Paulus – v. a. der Mission von Nichtjuden (»Heidenchristen«). Sicher ist sein späterer Aufenthalt in Rom, wo er unter Kaiser Nero den Martyrertod (64 oder 67) erlitten hat. Petrus gilt als Gründer und Haupt der Kirche von Rom. Von daher leiten sich der Primatsanspruch (Primat) und das Papstamt des römischen Bischofs ab. Siehe auch: Petrusamt.

Das von den Bischöfen von Rom als Nachfolger des Apostels Petrus beanspruchte universalkirchliche Hirtenamt. Siehe auch: Pontifikat. Siehe auch: Primat.

Siehe: Priesterbruderschaft St. Petrus.

Kleine Kirche (ohne Pfarrrechte) in einer königlichen oder bischöflichen Residenz (Pfalz) bzw. an einem Verwaltungssitz.

Ein vom Bischof vorübergehend mit der Leitung einer Pfarrgemeinde bestellter Priester, z.B. nach dem Tod oder der Versetzung des Pfarrers der Gemeinde. Siehe auch: Administrator.

Auch: Pfarre, Pfarrgemeinde, Kirchengemeinde, Kirchspiel, Kirchsprengel; eine in einem räumlich genau bestimmten Gebiet lebende Gemeinschaft von Katholiken oder Christen anderer Konfession, der ein Pfarrer vorsteht und die eine eigene Kirche (Pfarrkirche) hat. Die Pfarrei ist in Deutschland eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und damit selbständiger Rechts- und Vermögensträger.

Ein vom Bischof ernannter Priester, der mit der selbständigen und verantwortlichen Betreuung einer Pfarrgemeinde beauftragt wird. Zu seinen Aufgaben gehört u. a. die regelmäßige Feier von Gottesdiensten, die Verkündigung des Evangeliums, die Spendung der Sakramente, die seelsorgliche Betreuung der Gemeinde, die Zusammenarbeit mit den Gemeindegremien (Kirchenvorstand, Pfarrgemeinderat) und die Leitung der Gemeinde. Siehe auch: Pfarrei, siehe auch: Pastor.

Siehe: Pfarrei.

Bez. für eine rechtlich (noch) nicht selbständige Gemeinde, die nicht alle notwendigen staatskirchen- und vermögensrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Pfarrgemeinde erfüllt. Siehe auch: Pfarrei.

Ein von der Gemeinde gewähltes Gremium von Laien, das gemeinsam mit dem Pfarrer und den weiteren Seelsorgern und Mitarbeitern die Seelsorgearbeit in der Gemeinde mitträgt und mitverantwortet. Der Pfarrgemeinderat geht auf das Zweite Vatikanische Konzil zurück. Im »Dekret über das Apostolat der Laien« wird die Einrichtung beratender Gremien in den Pfarrgemeinden angeregt. Der Pfarrgemeinderat dient dem Aufbau einer lebendigen Gemeinde und ist der Verkündigung der Botschaft des Evangeliums, der Feier des Glaubens im Gottesdienst und dem Dienst am Nächsten verpflichtet. Um seine Arbeit leisten zu können, kann der Pfarrgemeinderat verschiedene Ausschüsse bilden, z.B. für Liturgie, Mission, Caritas oder Öffentlichkeitsarbeit. Für die Vermögensverwaltung ist der Kirchenvorstand zuständig. Die Zahl der Mitglieder des Pfarrgemeinderats hängt von der Größe der Pfarrgemeinde ab.

Bez. für eine rechtlich (noch) nicht selbständige Gemeinde, die nicht alle notwendigen staatskirchen- und vermögensrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Pfarrgemeinde erfüllt. Siehe auch: Pfarrei.

Siehe: Sprengel.

Zusammenschluss rechtlich selbständiger Pfarrgemeinden unter der Leitung eines Pfarrers.

Siehe: Pfarrverweser.

Ein Pfarrverwalter oder Pfarrverweser wird nach kath. Kirchenrecht vom Bischof bei längerer oder endgültiger Abwesenheit des Pfarrers eingesetzt. Er vertritt den Pfarrer in allen Pflichten und hat dieselben Rechte.

Siehe: Pfarrrektorat.

Bez. 1. für verschiedene, an einem Ort konzentrierte Einrichtungen einer Pfarrgemeinde (z.B. Pfarrhaus, Pfarrbüro, Pfarrsaal, Bücherei, Kindertagesstätte);
2. für ein Gemeindehaus, das über unterschiedliche Säle und Räume für verschiedene Gruppen und Veranstaltungen der Pfarrgemeinde verfügt.

Griech. pentekosté = »der fünfzigste« (Tag); das Pfingstfest wird 50 Tage nach dem Osterfest gefeiert und bildet den Abschluss der Osterzeit (Ostern). Die Kirche feiert an Pfingsten das Kommen und Wirken des Heiligen Geistes. Die liturgische Farbe ist Rot (Liturgische Farben).

Abk. für Pfarrer.

Einkünfte der Dienststelle eines Geistlichen.

Abk. für Pfarrgemeinderat.

Weiße, kegelförmige Mütze, die ab dem 8. Jh. die außerliturgische Kopfbedeckung des Papstes war und aus der sich die Tiara entwickelte.

Andere Bezeichnung der Arnsteiner Patres.

Ital. »Frömmigkeit«; auch: Vesperbild; ein Andachtsbild, das die Schmerzensmutter Maria zeigt, wie sie den Leichnam ihres vom Kreuz abgenommenen Sohnes Jesus in den Armen hält.

Lat. pileus = »Hut, Filzkappe«, auch: Kalotte, Scheitelkäppchen; kleines Käppchen, das kath. Geistliche als Teil ihrer Amtstracht tragen. Die Farbe des Käppchens, das zumeist aus Moiré-Seide gefertigt ist, entspricht dem üblichen Farbkanon in der kath. Kirche: Weiß für den Papst, Rot für Kardinäle, Violett für Bischöfe, Schwarz für die übrigen Geistlichen. Während der Messe, zwischen Sanctus und Kommunionsausteilung, wird der Pileolus abgesetzt. Darum wird das Käppchen auch »Soli Deo« (»nur vor dem Herrn«) genannt, weil es nur vor dem Allerheiligsten abgenommen wird.

Lat. pelegrinus = »Wallfahrer«; jmd., der aus religiösen Motiven eine Wanderung bzw. Fahrt (Wallfahrt) an eine Pilgerstätte (einen Wallfahrtsort) unternimmt. Die Gründe können persönliche oder gemeinsame Anliegen sein, wie z.B. die Bitte um Vergebung von Sünden oder Hilfe in persönlichen Notlagen, der Dank für erfahrene Hilfe, die Heilung von Krankheiten oder die Erfüllung eines Wunsches (z.B. Kinderwunsch). Daneben kann die Wallfahrt für den einzelnen Pilger wie für eine Pilgergemeinschaft auch einfach ein besonderes Bekenntnis des eigenen Glaubens sein. Siehe auch: Triforium.

Siehe: Wallfahrt.

Lat., auch: fons, sacrarium, lavacrum = »Wasserbehälter«; Bez. für:
1. das Taufbecken in einem Baptisterium. Im Zuge der Wandlung des Erscheinungsbildes vom in den Boden eingelassenen Wasserbecken zum Untertauchen oder Übergießen des Täuflings hin zum mittelalterlichen Taufstein kam in der Karolingerzeit die Bez. »lavacrum« auf.
2. das in mittelalterlichen Kirchen befindliche Ausgussbecken für das Wasser, das zur liturgischen Waschung der Hände sowie der liturgischen Geräte und Gefäße (Kelch, Ziborium) benutzt wurde.

Priesterbruderschaft St. Pius X.

Hohe päpstliche Auszeichnung, die der Heilige Stuhl an Laien vergibt. Er wurde 1847 von Papst Pius IX. gestiftet und 1939 sowie 1957 durch Papst Pius XII. erneuert. Der Piusorden besteht aus einem achtstrahligen, mit schmalen goldenen Borten und Mittelstreifen versehenen dunkelblauen Stern, mit goldenen Flammen in den Winkeln und weißem Medaillon in der Mitte; er trägt die Inschrift: »Pius IX. virtuti et merito«. Die Auszeichnung ist das einzige päpstliche Ehrenzeichen ohne Kreuz, so dass der Heilige Stuhl es auch nichtkatholischen oder nichtchristlichen Persönlichkeiten verleihen kann. Der Piusorden wird in vier Klassen verliehen: Ritter, Komtur, Komtur mit Stern, Großkreuzritter. Siehe auch: Päpstliche Orden und Ehrenzeichen.

Lat. pallium pluviale = »Regenmantel«; Siehe auch: Chormantel.

Abk. für Päpstliches Missionswerk der Kinder, siehe auch: Kindermissionswerk.

Griech. poly-ptychos = »faltenreich«; ein Flügelaltar mit mehreren beweglichen Flügeln.

Von lat. poena = »Buße«; Priester mit besonderen Vollmachten, der von schweren Sünden lossprechen kann, deren Absolution dem Papst und dem Bischof vorbehalten sind. I.d.R. hat jede Diözese einen Pönitentiar.

Siehe: Apostolische Pönitentiarie.

Lat. pons = »Brücke« und facere = »machen«, wörtlich: »Brückenbauer«; urspr. Oberpriester im alten Rom mit dem Pontifex an der Spitze. Nach dem Ende des Römischen Reiches ging der Titel des Pontifex Maximus auf das Papsttum über. Seitdem ist Summus Pontifex (»Oberster Bischof«) einer der Titel des Papstes. Gelegentlich wird Pontifex auch als Synonym für Papst gebraucht. Von diesem Wort leitet sich pontifikal = »bischöflich« ab.

Vierbändiges liturgisches Buch mit Anleitungen und Texten zu den Riten der katholischen Kirche, die von einem Bischof geleitet werden. Vorläufer gehen bis in das 5. Jh. zurück.

Auch: Missa pontificalis; die feierliche Hl. Messe eines Bischofs.

Bez. für die liturgischen Gewänder eines Bischofs (Pontifikalien); früher gehörten dazu auch Schuhe und Handschuhe in den liturgischen Farben.

1. Die den Bischöfen und Äbten vorbehaltenen liturgischen Gewänder und Insignien (Mitra, Brustkreuz, Ring, Krummstab);
2. die dem Bischof vorbehaltenen Amtshandlungen, bei denen er gemäß den liturgischen Vorschriften Mitra und Stab trägt (z.B. Firmung, Priester- oder Bischofsweihe).

Begräbnisfeier (Requiem), die von einem Bischof oder Abt zelebriert wird.

Amtsdauer bzw. Amtswürde eines Papstes oder Bischofs.

Feierliche Vesper unter der Leitung eines Bischofs oder Abtes.

Lat. porta = »Tür, Tor«; monumental gestalteter Eingang eines Gebäudes (z.B. einer Kirche).

Ein besonderer Ablass, der nach der Portiuncula- Kapelle, der Lieblingskirche des hl. Franz von Assisi, benannt wurde. Über dieser Kapelle, in der der hl. Franz seine Berufung erfahren hat und auch gestorben ist, erhebt sich heute die unweit des Stadtzentrums von Assisi gelegene große dreischiffige Basilika Santa Maria degli Angeli. Den Ablass soll der hl. Franz von Papst Honorius III. (1216–1227) zum Weihetag der kleinen Kapelle am 2. August 1216 erbeten haben. Später wurde der Ablass auf viele Kirchen ausgeweitet. Der Portiuncula-Ablass kann jeweils am 2. August bzw. am Sonntag davor oder danach erteilt werden. Voraussetzung: Besuch der jeweiligen Pfarrkirche, Beten des Vaterunser und des Glaubensbekenntnisses, Beichte, Kommunionempfang sowie Gebete nach Meinung des Papstes.

Lat. postulare = »fordern«; Bez. für Kandidat(inn)en einer Ordensgemeinschaft in der Probezeit, die noch nicht als Novizen die Ordenstracht tragen.

Abk. für lat. Pastor Pastorum = »Hirte der Hirten«, einer der Papsttitel. Wichtigen Dokumenten fügt der Papst neben seinem Namen die Abkürzung PP hinzu.

Lat. praefatio = »Vorrede«; feierliche Einleitung des Eucharistischen Hochgebets in einer Messe, das Gebet vor dem Sanctus.

Lat. praefectus = »Vorgesetzter«; in der kath. Kirche Bez. für leitende Geistliche in Missionsgebieten (Apostolische Präfekten) und v. a. in der Kurie. Ein Kardinal, der mit der Leitung einer Kurienkongregation, der Apostolischen Signatur oder der Präfektur für die wirtschaftlichen Angelegenheiten des Heiligen Stuhls betraut ist, wird auch als Kardinalpräfekt bezeichnet.

Lat. »der Vorgezogene«;
1. Titel für einen geistlichen Würdenträger, dem eine bestimmte Leitungsgewalt übertragen ist. So werden u. a. Ortsbischöfe und Inhaber von Ämtern in der Römischen Kurie als Prälaten bezeichnet.
2. Geistlicher Ehrentitel, den der Papst zumeist auf Antrag eines Diözesanbischofs verleihen kann. Die Anrede »Prälat« gilt für Päpstliche Ehrenprälaten (früher: Hausprälaten) und Apostolische Protonotare. Siehe auch: Päpstliche Ehrentitel.

Kirchenrechtl. Bezeichnung für eine (vorläufige) kirchl. Rechts- und Verwaltungseinheit (Jurisdiktionsbezirk), Vorform einer Diözese. Sie ist v. a. in Italien und Südamerika verbreitet, aber auch in Skandinavien und Asien vorzufinden. Der Prälatur steht jeweils ein Titularbischof vor, der jedoch die gleichen Rechte wie ein Diözesanbischof ausübt. Von der Territorialprälatur zu unterscheiden ist die Personalprälatur (Siehe auch: Opus Dei).

Lat. Candidus et Canonicus Ordo Praemonstratensis, Abk. OPraem, veraltet auch: Norbertiner; Ordensgemeinschaft (Männer- und Frauenorden), die 1120 von Norbert von Xanten (* 1080/1085, † 1134) in Prémontré bei Laon gegründet wurde. Der Orden entstand aus der Klerikerreform des 11. und 12. Jh. und ist kein Mönchsorden (Mönch), sondern – wie auch die Augustiner-Chorherren – ein Orden von regulierten Kanonikern (Regularkanoniker) und Laienbrüdern. Heutiger Tätigkeitsschwerpunkt ist die Seelsorge. Der Orden ist nicht zentralistisch, sondern in regionalen Zusammenschlüssen von Klöstern organisiert. Es gibt jedoch eine zentrale Leitung durch den Generalabt und das Generalkapitel. Prämonstratenser tragen einen weißen Habit, ein weißes Zingulum und weißes Skapulier. Sie werden nicht mit »Pater«, sondern mit »Herr« und ihrem Vornamen angesprochen.

Lat. »Vorsitzender« (Plural: Präsides); geistlicher Leiter eines kirchl. Verbands oder einer kirchl. Vereinigung. In der Evangelischen Kirche steht ein Präses an der Spitze der Landeskirche, wenn diese keinen Bischof kennt.

Lat.-dt. »Vorsitzendengebete«; Amtsgebete des Priesters in der Eucharistie, die er sowohl als Repräsentant Christi (»in persona Christi«) als auch als Repräsentant der Gemeinde an Gott richtet, namentlich Tagesgebet, Gabengebet und Schlussgebet.

Ansprache mit Auslegung eines Bibeltextes durch den Bischof, Priester oder Diakon im Gottesdienst (siehe auch: Homilie).

Griech. presbytérion = »Rat der Älteren«; Bez. für:
1. das Priesterkollegium eines Bistums;
2. den Altarraum in der Kirche bzw. den Chorraum mit dem Chorgestühl.
In der Evangelischen Kirche Bez. des Kirchenvorstandes.

Das am 14. Juni 1929 unterzeichnete Konkordat zwischen dem Freistaat Preußen und dem Heiligen Stuhl regelt im Wesentlichen die Neugliederung der preußischen Diözesen. Danach wurde die Kölner  Kirchenprovinz neu zugeschnitten. Neben dem alten Erzbistum Köln (zur heutigen Kirchenprovinz Köln gehören seit 1821 die Suffraganbistümer Münster und Trier, seit 1929 Aachen und Limburg, seit 1957  Essen; von 1929 bis zu seiner Eingliederung in die neu errichtete Kirchenprovinz Hamburg 1994 gehörte auch das Bistum Osnabrück dazu) wurden zwei weitere Erzbistümer auf preußischem Staatsgebiet geschaffen: Paderborn (mit den Bistümern Hildesheim und Fulda) und Breslau (mit den Bistümern Ermland, Berlin sowie der Freien Prälatur Schneidemühl). Das 14 Artikel und ein Schlussprotokoll umfassende Vertragswerk enthält außerdem bis heute gültige Bestimmungen für die Wahl eines neuen Diözesanbischofs. Artikel 6 des Konkordats schreibt das Bischofswahlrecht der jeweiligen Domkapitel fest. Danach wählen die Domkapitulare aus einer »Dreierliste« des Heiligen Stuhls (Terna) »in freier, geheimer Abstimmung den Erzbischof oder Bischof«. Der Heilige Stuhl sichert zudem zu, niemanden zum Erzbischof oder Bischof zu bestellen, ohne dass das Kapitel nach der Wahl durch Anfrage bei der Landesregierung festgestellt hat, dass keine Bedenken politischer Art gegen ihn bestehen. Nach dem Zweiten Weltkrieg traten die neu gebildeten Landesregierungen im Gebiet des ehem. Freistaates Preußen die Rechtsnachfolge an, so dass die Bestimmungen des Preußen-Konkordates fortgelten. In den vergangenen Jahrzehnten haben etliche Bundesländer neue eigene Konkordate geschlossen (Hessen 1963, Niedersachsen 1965, Sachsen 1996, Thüringen 1997, Mecklenburg-Vorpommern 1997, Sachsen-Anhalt 1998, Brandenburg 2003, Bremen 2003, Hamburg 2005, Schleswig-Holstein 2009). Siehe auch: Reichskonkordat.

Griech. presby´teros = »Gemeindeältester«; ein Geistlicher, der durch eine besondere Weihe (Priesterweihe) befähigt ist, »in persona Christi« zu handeln, also gewissermaßen die durch Jesus Christus gegebene Nähe Gottes realsymbolisch zu vergegenwärtigen. Er handelt mit Vollmacht und im Namen Christi. Es ist Aufgabe des Priesters, das Evangelium zu verkünden, die Sakramente zu spenden, insbes. der Eucharistiefeier vorzustehen, von Sünden loszusprechen und sich für Menschen in Not einzusetzen. Von diesem besonderen Priestertum zu unterscheiden ist das »allgemeine Priestertum«, in dem alle Gläubigen durch Taufe und Firmung Anteil am Priestertum Christi haben. Alle Getauften besitzen die »gemeinsame Würde und Tätigkeit zum Aufbau des Leibes Christi« (Lumen gentium 32, Zweites Vatikanisches Konzil). Es kommt also allen Gläubigen zu, die Liebe und den Heilswillens Gottes für die ganze Schöpfung glaubhaft zu bezeugen.

Siehe: Seminarist.

1970 von dem französischen Erzbischof Marcel Lefebvre (* 1905, † 1991) gegründete, aber von der kath. Kirche abgespaltene Gemeinschaft von Priestern. Sie lehnt wesentliche Ergebnisse des Zweiten Vatikanischen Konzils ab, darunter die Liturgiereform, den Dialog mit anderen Religionen und die Religionsfreiheit. Da Lefebvre ohne Genehmigung des Papstes Priester zu Bischöfen geweiht hatte, hatten er und die Geweihten sich exkommuniziert (Exkommunikation). Papst Benedikt XVI. (seit 2005) hob die Exkommunikation 2009 auf.

Auch: Petrusbruderschaft, lat. Fraternitas Sacerdotalis Sancti Petri, Abk. FSSP, ist eine Gesellschaft apostolischen Lebens von Klerikern unter päpstlichem Recht, gegr. am 18. Juli 1988 in der Abtei Hauterive (Schweiz). Josef Stimpfle, Bischof von Augsburg, berief sie nach Wigratzbad, einem bayerischen Marienwallfahrtsort. Hier befindet sich heute das europäische Seminar der Bruderschaft, ein weiteres in Denton, USA. Diese Gemeinschaft kath. Priester ohne Ordensgelübde arbeitet an einer zweifachen Mission in der Welt: erstens der Bildung und Heiligung der Priester im Rahmen der traditionellen Liturgie nach dem römischen Ritus und zweitens dem seelsorglichen Wirken in ihrer Umgebung im Dienste der Kirche. Die Mitglieder der Priesterbruderschaft arbeiten in verschiedenen Niederlassungen in den USA, Kanada, Großbritannien, Belgien, Deutschland Österreich, Frankreich, Polen, in den Niederlanden, der Schweiz, Australien, Italien, Nigeria, Benin und Kolumbien.

Ein vom allg. Kirchenrecht vorgeschriebenes Beratungsgremium des Bischofs. In den einzelnen Bistümern gelten unterschiedliche Regeln zur Zusammensetzung dieses Gremiums, das im Wesentlichen gewählt wird und die Priesterschaft des Bistums (auch pensionierte Priester und die Orden) repräsentieren soll. Das Gremium berät den Bischof in bestimmten Fragen, z.B. zu Priesteraus- und -weiterbildung, zu pastoraler Planung und in Fragen der persönlichen und sozialen Vertretung der Priester. Es trifft sich mindestens zwei- bis viermal im Jahr.

Ausbildungsstätte für angehende Priester. Die wissenschaftliche Ausbildung der Priesteramtskandidaten (Seminarist) erfolgt an den katholisch-theologischen Fakultäten der staatlichen Universitäten oder an kirchl. Hochschulen. Die abschließende Ausbildung und Vorbereitung auf die Priesterweihe findet in den Priesterseminaren der Bistümer statt. Der Leiter des Priesterseminars heißt Regens oder Regent. Ihm stehen der Subregens und der Spiritual zur Seite.

Nach kath. Verständnis ist die Priesterweihe ein Sakrament, d.h. ein sichtbares Zeichen göttlicher Gegenwart, durch das Priesterweihekandidaten zu ihrem bevollmächtigten Dienst bestellt werden. Das Weihesakrament entfaltet sich in drei Stufen: der Weihe zum Diakon, der Weihe zum Priester und der Weihe zum Bischof. Zum Priester können nach röm.-kath. Kirchenrecht nur Männer geweiht werden. Die Priesteramtskandidaten bereiten sich durch ein Propädeutikum (sechsmonatige Einführungsphase zur spirituellen und pastoralen Vorbereitung auf das Studium), das (mindestens) fünfjährige Theologie-und Philosophiestudium, eine vertiefende Ausbildung im Priesterseminar (Pastoralkurs) sowie die Tätigkeit als Diakon in einer Gemeinde darauf vor. Die Priesterweihe erfolgt im Rahmen einer feierlichen Hl. Messe durch einen Bischof. Auf diese Weise soll zum Ausdruck kommen, dass der Priester am Priestertum des Bischofs und seiner Sendung teilhat und als Mitarbeiter der Bischöfe zum Dienst am Volk Gottes berufen ist. Nach dem Evangelium werden die Kandidaten namentlich aufgerufen. Sie erklären: »Ich bin bereit« (lat. adsum, daher die Redewendung »mein Adsum sprechen«). Der für ihre Ausbildung verantwortliche Priester versichert dem Bischof, dass die Kandidaten des Priesteramtes würdig sind. Danach versprechen die Weihekandidaten, dem Bischof und seinen Nachfolgern Gehorsam zu leisten, den Dienst an den Sakramenten und der Verkündigung zu übernehmen und den Armen und Notleidenden zu helfen. Nach dem Gesang der Allerheiligenlitanei (Litanei) folgt die zentrale Weihehandlung: durch Handauflegung und das anschließende Weihegebet weiht der Bischof die Männer zu Priestern. Auch alle anderen anwesenden Priester legen ihnen die Hände auf. Danach folgen das Anlegen der Priestergewänder, die Salbung der Hände mit Chrisam, die Überreichung von Brot und Wein für die Eucharistiefeier sowie der Friedensgruß. Anschließend feiern die Neupriester gemeinsam mit dem Bischof die Hl. Messe in ihrer neuen Rolle.

Von lat. prima = die erste (Gebetszeit des Tages); vom Zweiten Vatikanischen Konzil abgeschaffte frühmorgentliche Hore; wird heute noch von den Kartäusern gebetet.

Lat. prima = »das Erste, das Beste«; pl. primates; Ehrentitel für den Bischof des Hauptsitzes in einem Land. Für den deutschsprachigen Teil der katholischen Kirche trägt der Erzbischof von Salzburg seit 1648 den Titel »Primas Germaniae«, vor ihm war es der Erzbischof von Magdeburg. Bis 1803 durfte sich auch der Erzbischof von Mainz so nennen.

Lat. »Vorrang, Vorzug«; bezeichnet in der kath. Kirche die Vorrangstellung des Papstes, der als Bischof von Rom in der Nachfolge des Erstapostels Petrus die höchste, allgemeine und volle Leitungsgewalt über die Gesamtkirche und jeden Gläubigen hat. Diese Vorrangstellung wurde im Ersten Vatikanischen Konzil zum Dogma erklärt.

Die Feier der ersten Hl. Messe eines neu geweihten Priesters, zumeist in seiner Heimatgemeinde.

Segen eines Neupriesters im ersten Gottesdienst nach seiner Priesterweihe. Der Primizsegen gilt als »Erstlingsgabe« des Primizianten, vergleichbar mit der »ersten Frucht einer Jahresernte«. Im Volksglauben gilt dieser Primizsegen als besonders wirkungsvoll, weshalb es früher hieß, »für einen Primizsegen muss man sich die Schuhsohlen durchlaufen«.

Lat. prior = »der Frühere« oder »Erste«;
1. Stellvertreter des Abtes;
2. Vorsteher (der Obere) einer Klostergemeinschaft. Siehe auch: Priorat.

Vorsteherin eines Klosters. Siehe auch: Oberin, siehe auch: Prior.

Ein (kleineres) Kloster, das nicht Abtei oder (rechtlich) selbständig ist.

Paulinisches Privileg heißt eine auf den Apostel Paulus zurückgeführte Sonderregelung innerhalb des Kirchenrechts zur Auflösung einer Ehe zwischen Christen und Nichtchristen. Zur Zeit des Apostels Paulus (ca. 32 – 64 n. Chr.) konnte es vorkommen, dass ein Verheirateter sich zum christlichen Glauben bekannte und die Taufe empfing, sein Ehepartner aber Heide blieb. Dabei konnten schwere Konflikte in der Partnerschaft auftreten: Wegen der Verweigerung des Weihrauchopfers vor der Kaiserstatue war soziale Ausgrenzung oder mehr die Folge. Wahrscheinlich aus diesem Grund ließ Paulus eine Ausnahmeregelung zu. Sollte sich der ungetaufte Partner wegen der Konversion seines Partners trennen wollen, war dies gestattet. Aufgrund des Paulinischen Privilegs war dann auch der getaufte Partner nicht mehr an diese Ehe gebunden (vgl. 1 Kor7, 15). In der Gegenwart bedeutet dies, dass ein Katholik seine Ehe dann auflösen kann, wenn sie vor der Taufe des jetzt katholischen Partners zwischen zwei ungetauften Partnern geschlossen wurde und der ungetauft bleibende Partner die friedliche Fortsetzung der Ehe verweigert. Die bisherige Ehe wird gelöst, wenn der jetzt katholische Partner eine neue Ehe eingeht. Diese Ehe kann er sowohl mit einem Nichtkatholiken wie auch einem Ungetauften schließen. Im Gegensatz zu einer Eheauflösung durch einen päpstlichen Hoheitsakt (Privilegium Petrinum) wird die Ehe quasi automatisch durch das Eingehen einer neuen Ehe aufgelöst.

Nach kirchlicher Lehre ist die Offenbarung Gottes, d.h. wie Gott sich dem Menschen in der Heiligen Schrift zu erkennen gegeben und ihm seinen Willen kundgetan hat, mit dem Tod des letzten Apostels abgeschlossen. Diese allgemeine und öffentliche Offenbarung ist für alle Christen verbindlich. Demgegenüber gelten Erscheinungen (Marienerscheinungen)
als Privatoffenbarungen. Sie haben damit keine allgemeine Glaubensverbindlichkeit, selbst wenn die katholische Kirche eine solche Erscheinung als gesichert ansieht und sie offiziell anerkannt hat (wie z.B. in Lourdes).

Petrinisches Privileg heißt die Möglichkeit, eine aus kirchlicher Sicht gültig geschlossene Ehe, in der mindestens einer der Partner nicht getauft ist, trotz der eigentlich geltenden Unauflöslichkeit der Ehe unter genau bestimmten Voraussetzungen durch einen päpstlichen Hoheitsakt aufzulösen. Dies geschieht nur in wenigen Einzelfällen. Der Name leitet sich daher ab, dass die Gewährung dieses Privilegs allein dem Papst vorbehalten ist, der nach kirchlicher Lehre Nachfolger des Apostels Petrus ist.

Lat. »Für Kirche und Papst«; von Papst Leo XIII. (1878–1903) gestiftetes Verdienstkreuz. Der Orden wird v. a. für »herausragende Arbeit und hervorragenden Eifer zugunsten von Kirche und Papst« verliehen. Er besteht aus einem stilisierten Kreuz, in das Bilder der Apostel Petrus und Paulus, das Wappen und der Name des Papstes sowie der Titel »Pro Ecclesia et Pontifice« eingeprägt sind. Gehalten wird es von einem breiten Band in den Kirchenfarben Gelb und Weiß. Päpstliche Orden und Ehrenzeichen.

Lat. profanare = »entweihen, verweltlichen«; die Entweihung bzw. Verweltlichung eines sakralen Gebäudes (z.B. Kirche). Sie kann Folge von Zerstörung oder zweckfremder Nutzung sein oder sie wird durch ein Dekret des Bischofs vorgenommen. Das Dekret wird am Ende der letzten Messe verlesen, die die Gemeinde in ihrer Kirche feiert; es folgen einige Riten, die das Ende der bisherigen Nutzung markieren. Das Gebäude kann danach eine andere Zweckbestimmung erhalten, die aber nicht im Widerspruch zur früheren Nutzung als Kirche stehen darf.

Lat. professio = »Bekenntnis«;
1. Ewige Profess: das feierliche Ablegen der zeitlich unbegrenzten Gelübde, verbunden mit der endgültigen Aufnahme in eine Ordensgemeinschaft.
2. Zeitliche Profess: Gelübde auf Zeit ohne endgültige Bindung an eine Ordensgemeinschaft.

Ordensleute, die die Ewige Profess abgelegt haben und eine lebenslange wechselseitige Bindung mit ihrer Ordensgemeinschaft eingegangen sind.

Kirchenlat. proclamatio = »das Ausrufen«; Bez. für die am Ende oder auch vor der Messfeier verlesenen Mitteilungen aus der Pfarrgemeinde (z.B. Sterbefälle, Taufen).

Lat. »Beförderer der Gerechtigkeit«; Kirchenjurist an einem päpstlichen Gerichtshof, dessen Tätigkeit in etwa der des Staatsanwalts an einem weltlichen Gericht entspricht. Bei Heiligsprechungsverfahren trägt er Gründe dagegen vor (»Advocatus Diaboli«).

Amtliche Ankündigung eines Dokuments zum Zweck seiner öffentlichen Bekanntmachung.

Veralteter, von 1965 bis 1991 gebräuchlicher Begriff für einen Nuntius, der nicht der Doyen des diplomatischen Korps in seinem Gastland war. Heute heißen alle Botschafter des Heiligen Stuhls Nuntien, ob sie Doyen sind oder nicht.

Griech. prophétes = »öffentlicher Künder« (das griech.Wort für hebr. nabi = »Rufender«); eine Person, die Gottes Wort hört und als Botschaft an ihre Umgebung weitergibt. Von Gott selbst bestellt, oft gegen den eigenen Willen, sagt ein Prophet nicht die Zukunft voraus, sondern folgt dem Glaubensauftrag, Gottes Heilszusage, bezogen auf die aktuelle Gegenwart, und die sich aus dem Verhalten der Menschen ergebenden Folgen ins Gespräch zu bringen. Das Alte Testament umfasst eigene Bücher der sog. großen und kleinen Propheten. Das Neue Testament stellt die Prophetengabe als besonderes Zeichen des anbrechenden Gottesreiches heraus.

Lat. praepositus = »Vorgesetzter«; Titel für den Vorsitzenden, den ersten Würdenträger eines Domkapitels (Dompropst) sowie für bestimmte Pfarrer ehemaliger Kloster- oder Stiftskirchen bzw. großer alter Mittelpunktpfarreien.

Amtssitz des Propstes.

Bezeichnet alle aus der Reformation des 16. Jh. entstandenen christlichen Gruppen, zu deren Grundzug der Protest gegen die kath. Kirche gehört. Kritisch gegenüber der Kirche als Institution, ablehnend gegenüber der Autorität des Papstes sowie bestimmten Dogmen und religiösen Methoden stellt der Protestantismus die Heilige Schrift in den Mittelpunkt. Die Hauptfrage Martin Luthers – »Wie bekomme ich einen gnädigen Gott?« – wird dahingehend beantwortet, dass keine guten Taten dies erreichen, sondern dass der Mensch allein durch den Glauben (lat. sola fide), durch Gottes Gnade (sola gratia) und durch die Heilige Schrift (sola scriptura) vor Gott gerecht werde. Siehe auch: Rechtfertigung. Siehe auch: Reformation.

Lat. »erster Notar«;
1. Beamter der Römischen Kurie;
2. hoher geistlicher Ehrentitel, der nur selten verliehen wird. Der Apostolische Protonotar ist die höchste Stufe der Prälaten würde (Prälat, Päpstliche Ehrentitel). Der Apostolische Protonotar trägt (ebenso wie der Päpstliche Ehrenprälat) eine schwarze Soutane mit violetten Knöpfen und violettem Zingulum, im Gottesdienst eine violette Soutane. Er wird mit »Herr Prälat« angesprochen.

Vorsteher einer Ordensprovinz (in zentral geleiteten Ordensgemeinschaften).

Von lat. procedere = »voranschreiten«; ein feierlicher Umzug in- und außerhalb einer Kirche, der mit Gebeten und Liedern als Gabenprozession zur Gabenbereitung, an bestimmten Feiertagen (Fronleichnam oder Palmsonntag) oder als Bittprozession in bestimmten Anliegen durchgeführt wird. Davon zu unterscheiden ist die Wallfahrt, die längere Strecken umfasst und sich über mehrere Tage oder Monate erstrecken kann. Während eine Prozession i.d.R. zu einem festgelegten Termin stattfindet, kann man sich zur Wallfahrt als Einzelner oder zu mehreren zu einem beliebigen Termin an einem frei zu wählenden Ort verabreden. In der Liturgie gibt es symbolische Prozessionen, z.B. das Umschreiten des Altars bei der Inzensation.

Griech. psalmós = »Saitenspiel, Gesang, Loblied«; die im »Buch der Psalmen« (Altes Testament) gesammelten 150 Lieder und Gebete des Volkes Israel. In der kath. Kirche werden Psalmen sowohl in der Eucharistiefeier als auch im Stundengebet gesprochen oder gesungen. Die Psalmen umfassen u. a. Gesänge zum Lobpreis Gottes, Dank- und Klagelieder.

Auch: Psalmodie, Psalmengesang; der Vortrag von Psalmen oder anderen (meist biblischen) Texten in einem auf eine bestimmte Tonhöhe beschränkten Gesang, der nur bei Satzeinschnitten durch besondere melodische Wendungen verändert wird. Man unterscheidet zwei Formen: den Responsorialgesang (Priester und Gemeinde wechseln sich ab) und den Antiphonalgesang (zwei Chöre wechseln sich ab).

Das Buch der Psalmen.

Siehe: Fegefeuer.

Lat. purificare = »reinigen«; ein weißes Leinentuch, mit dem der Priester Kelch und Hostienschale purifiziert (reinigt).

Griech. pyxís = »Büchse«; ein kleines, kostbar gestaltetes Behältnis mit Deckel zur Aufbewahrung von Reliquien oder Hostien (siehe auch: Hostiendose).

Quelle: Katholisch A bis Z | Manfred Becker-Huberti, Ulrich Lota | Herder Verlag

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