Siehe: Antiphonen, die in der Liturgie (Messfeier, Stundengebet) der letzten Tage des Advent (17. bis 23. Dezember), also in naher Erwartung der Geburt des Herrn, gesungen werden. Sie alle beginnen mit einer Anrufung (z.B. »O Herr«) des kommenden Messias.

Pressestelle Bistum Essen

Zwölfling 16
45127 Essen

Auch: Prior; Vorsteher eines Männerklosters; ein Provinzoberer leitet eine Ordensprovinz, der Generalobere weltweit die gesamte Ordensgemeinschaft.

Auch: Priorin; Vorsteherin eines Frauenklosters; eine Provinzoberin leitet eine Ordensprovinz, die Generaloberin steht der gesamten Ordensgemeinschaft vor.

Titel und Funktion aus napoleonischer Zeit. Entgegen der bestehenden Dekanatsverfassung (Dekanat) schrieb Napoleon in den von ihm eroberten Gebieten auf der linken Rheinseite eine neue Struktur der Pfarrgemeinden vor und setzte jeweils einen von ihm ernannten Oberpfarrer an die Spitze eines Bezirks. Obwohl Titel und Funktion von der Kirche nie anerkannt wurden, nennen sich einige Pfarrer am Niederrhein noch heute so.

Ein Gebäck, eine dünne Platte aus ungesäuertem Mehlteig, das als Hostie bei der Eucharistie Verwendung findet oder in der Konditorei verwendet wird.

Lat. Congregatio Missionariorum Oblatorum Beatae Mariae Virginis Immaculatae, Abk. OMI; 1816 von dem französischen Priester Eugène de Mazenod (* 1782, †1861) gegr. kath. Männerorden. Die Oblaten (»Geweihte«) verstehen sich als missionarische Ordensgemeinschaft, zu der weltweit etwa 4.300 Patres (Pater) und Brüder (Frater) gehören. In Deutschland arbeiten die Oblaten als Gemeindepfarrer, Lehrer oder Seelsorger in Krankenhäusern, Altenheimen und Einrichtungen für Behinderte. Die Laienbrüder sind als Handwerker oder in der Verwaltung der Gemeinschaft tätig.

Lat. oblatus = »dargebracht«; Bez. für Menschen, die ihr Leben nach der Regel eines Ordens ausrichten, ohne dem Orden selbst anzugehören. Siehe auch: Tertiar. Siehe auch: Dritter Orden.

Lat. Institutum Oblatorum S. Francisci Salesii, Abk. OSFS, auch: Sales-Oblaten; kath. Männerorden, 1872 von dem Priester Louis Brisson (* 1817, † 1908) und der Ordensschwester Maria Salesia Chappuis (* 1793, †1875) in Frankreich gegründet. Ihre Hauptaufgabe sehen die Sales-Oblaten darin, »die Nachfolge Christi und den Dienst der Kirche in der modernen Welt zu verwirklichen, indem sie die Lehre des heiligen Franz von Sales leben und verbreiten«. Der heilige Franz von Sales (* 1567, † 1622) war Bischof von Genf/Annecy, Ordensgründer, Mystiker (Mystik) und Kirchenlehrer. Die Sales-Oblaten sind weltweit tätig, v. a. in der Pfarrseelsorge, in Schulen, Erziehungseinrichtungen sowie in der Missionarbeit.

Kath. Frauenorden; gegründet 1866 von dem Priester Louis Brisson (* 1817, †1908) und der 2001 heiliggesprochenen Ordensschwester Leonie Aviat (* 1844, † 1914). Ihre Hauptaufgabe sieht die Ordensgemeinschaft in der Erziehung von Kindern und Jugendlichen. Die Schwestern leiten weltweit Internate, Schulen, Kindergärten und sind in der Pfarrseelsorge tätig.

So bezeichnete man im Mittelalter die Befürworter zeitgemäßer Ordensreformen. Zum Teil ist diese Bezeichnung in die Ordensbezeichnung eingegangen, z.B. bei den Franziskanerobservanten (Abk. OFMObs).

Lat. »Beobachtung«; drückt gewissermaßen den Grad aus, in dem Ordensleute die ursprüngliche Regel im Alltag praktisch befolgen: ob in gemilderter (»late«) oder strengerer (»stricte«) Form. In der Auseinandersetzung um die Observanz kam es im Lauf der Geschichte bei zahlreichen Orden zu Reformbewegungen, Abspaltungen und Neugründungen.

Abk. für Ordo Fratrum Beatae Mariae Virginis de Monte Carmelo, Karmelit(inn)en (Ordo Carmelitarum), kath. Männer bzw. Frauenorden.

Abk. für Ordo Cartusiensis, Kartäuser, kath. Männerorden.

Abk. für Ordo Fratrum Discalceatorum Beatae Mariae Virginis de Monte Carmelo, Unbeschuhte Karmeliten, kath. Männerorden. Siehe auch: Karmeliten.

Abk. für Ordo Cisterciensis, Zisterzienser(innen), kath. Männer- bzw. Frauenorden.

Abk. für Ordo Cisterciensium Reformatorum; siehe auch: Trappist(inn)en.

Abk. für Ordo Cisterciensium Strictioris Observantiae (Zisterzienser der strengen Observanz), Trappisten, kath. Männerorden.

Als Offenbarung bezeichnet die Kirche, dass und wie Gott sich in der Schöpfung, in der Geschichte mit seinem Volk und unüberbietbar in Jesus Christus zeigt. Die Hl. Schrift ist die Urkunde der Offenbarung. Siehe auch: Privatoffenbarung.

Lat. officium = »Amt«; der Leiter des kirchl. Gerichts (Offizialat) eines Bistums. Der Offizial muss Priester sein, das Doktorat oder Lizentiat im Kanonischen Recht (Kirchenrecht) besitzen und mindestens 30 Jahre alt sein. Er wird vom (Erz-)Bischof eingesetzt und vertritt den Diözesanbischof im Bereich der kirchl. Gerichtsbarkeit. Sein Amt erlischt nicht mit Eintritt einer Sedisvakanz, bedarf jedoch der Bestätigung durch den neuen Bischof.

Lat. officium = »Amt«; als kirchl. Gericht ist das Bischöfliche Offizialat zuständig für alle kirchl. Streit-, Straf- und Feststellungssachen (Eheverfahren). Es ist eine eigene, weisungsunabhängige Behörde, die vom Offizial geleitet wird. Die Haupttätigkeit des Offizialats ist die Rechtsprechung in Ehesachen. Mehr als zwei Drittel der Verfahren gehen im Sinn des Klagebegehrens aus, d.h. Ehen werden als nichtig erklärt (siehe: Eheannullierung). Da die sakramentale Ehe nach Lehre der Kirche unauflöslich ist, kann das kirchl. Gericht nur prüfen, ob eine Ehe gültig zustande gekommen ist und ob bei der kirchl. Trauung alle Voraussetzungen für eine gültige Eheschließung vorhanden waren. Nicht gültig zustande kommt eine Ehe etwa, wenn einer der Partner die Unauflöslichkeit der Ehe oder Kindersegen ausschließt. Im gerichtlichen Verfahren geht es somit nicht darum zu prüfen, wer schuldig am Scheitern der Ehe ist, sondern ob die Ehe aus dem in der Klage genannten Grund bei der kirchl. Trauung ungültig geschlossen wurde. Regelmäßig müssen in erster Instanz positiv entschiedene Verfahren von einem Gericht zweiter Instanz (für die Bistümer immer das Metropolitangericht) bestätigt werden. Wenn zwei Gerichte die Ehe aus dem gleichen Grund für nichtig erklärt haben, sind die Partner frei, eine neue Ehe kirchlich zu schließen. Bei Ehenichtigkeitsverfahren bestellt der Offizial einen Gerichtshof von drei Richtern, von denen mindestens zwei Priester sein müssen. In jedem Verfahren wirkt ein »Ehebandverteidiger« mit, der alles vorträgt, was für die Gültigkeit der Ehe spricht. Die Parteien können Anwälte bestellen, die die nötigen Kenntnisse es Ehe- und Prozessrechts nachweisen und beim kirchl. Gericht zugelassen sein müssen. Siehe auch: Ehe.

Abk. für Ordo Fratrum Minorum, Franziskaner, kath. Männerorden.

Abk. für Ordo Fratrum Minorum Cappucinorum, Kapuziner, kath. Männerorden.

Verantwortliche(r) für die wirtschaftlichen Belange einer Ordensgemeinschaft.S. auch Cellerar.

Auch: Oekumene, griech. oikoumene = »auf den ganzen Erdkreis bezogen«; Ökumene bezeichnet das Bemühen um die Einheit der verschiedenen christlichen Kirchen. Die ökumenische Bewegung ging von der evangelischen Kirche aus und führte 1948 in Amsterdam zur Gründung des Ökumenischen Rates der Kirchen (ÖRK), auch Weltrat der Kirchen genannt. Ihm gehören über 330 verschiedene Mitgliedskirchen an. Die kath. Kirche trat mit Beginn des Zweiten Vatikanischen Konzils in den ökumenischen Dialog ein. Sie unterhält offizielle Beziehungen zum ÖRK, ist aber nicht dessen Mitglied. In der evangelischen Kirche bezeichnet Ökumene primär das Bemühen um Einheit innerhalb der evangelischen Kirchen, dann erst das Streben nach Einheit unter allen Christen.

Lat. octavus = »der Achte«; bezeichnet in der Liturgie der kath. Kirche:
1. den achten Tag (= »Oktavtag«) nach einem Hochfest, der als dessen Nachklang und Abschluss begangen wird;
2. die acht Tage (»Oktav«) vom Fest bis zu seinem Oktavtag; der Tag des jeweiligen Hochfests wird mitgerechnet. Bis zur  Liturgiereform nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil hatten alle größeren Feste eine Oktav. Nur die Oster- und Weihnachtsoktav sind davon übrig geblieben. Die orthodoxe Kirche kennt nur für das Osterfest eine reguläre Oktav. Die Weihnachts »oktav« dauert zwei Wochen und endet mit dem Fest Theophanie (westlich: Epiphanie). Siehe auch: Acht.

Abk. für Congregatio Missionariorum Oblatorum Beatae Mariae Virginis Immaculatae, Oblaten (»Geweihte«) der makellosen Jungfrau Maria, auch: Hünfelder Oblaten, kath. Männerorden.

Griech. omóphorion von ómos = »Schulter« und phérein = »tragen«: »das über der Schulter zu Tragende«; liturgisches Textil der Patriarchen, Metropoliten und Bischöfe in orthodoxen, armenischen und syrischen Kirchen und Vorläufer des Palliums in der westlichen Kirche. Das Omophorion ist seit etwa 400 nachweisbar, bestand früher aus Wolle und besteht heute aus einem etwa 30 Zentimeter breiten, mit Kreuzen verzierten Brokatstreifen, der so um die Schulter gelegt wird, dass sich nach vorn und hinten ein Gabelkreuz ergibt. Symbolisiert wird so das Joch Christi (Mt 11, 30) bzw. das Lamm, das der Gute Hirt (Joh 10,11.14) wieder zur Herde zurückträgt.

Abk. für Ordo Praedicatorum, Dominikaner(innen), kath. Männer- und Frauenorden.

Abk. für Candidus et Canonicus OrdonPraemonstratensis, Prämonstratenser-Chorherren, kath. Männerorden.

Lat. »Werk Gottes«; 1928 von dem spanischen Priester Josemaría Escrivá de Balaguer y Albás (* 1902, † 1975) in Madrid gegr. geistliche Gemeinschaft für Männer; 1930 folgte die Gründung des weiblichen Zweigs. Zum Selbstverständnis der Mitglieder gehört es, »Christus nachzufolgen, nach dem Evangelium zu leben und seine Botschaft bekannt zu machen«. Ziel des Werkes ist es, »unter den Christen aller sozialen Stellungen ein ganz mit dem Glauben übereinstimmendes Leben mitten im normalen Alltag« zu fördern. Zu diesem Zweck bietet die Gemeinschaft ihren Mitgliedern »geistliche Bildung und seelsorgliche Betreuung« an. Das Opus Dei unterscheidet sich von anderen Werken durch seine straffe Organisation. Die Vollmitglieder (»Numerarier«) verpflichten sich zur Ehelosigkeit, legen aber, anders als Mitglieder von Orden, keine Gelübde ab. 1982 erhob Papst Johannes Paul II. das Opus Dei zur Personalprälatur, einer bis dahin einmaligen Rechtsform innerhalb der kath. Kirche. Dadurch unterstehen die Priester der Gemeinschaft nicht mehr der Aufsicht des jeweiligen Ortsbischofs. Das Opus Dei, dessen Gründer von Papst Johannes Paul II. 1992 selig- und 2002 heiliggesprochen wurde, zählt nach eigenen Angaben weltweit über 80.000 Mitglieder, darunter über 1.700 Priester.

Lat.: »Bete und arbeite«; dieser Satz beschreibt die Essenz der Ordensregel des hl. Benedikt von Nursia, kommt aber in dieser Form in der Regula Benedicti selbst nicht vor. Der vollständige Satz aus dem Mittelalter lautet: »Ora et labora (et lege), Deus adest sine mora« – »Bete und arbeite (und lies), so ist Gott da ohne Verzug«. Das zitierte lat.Wort labora bedeutet außer arbeiten auch sich anstrengen, sich abmühen, leiden, in Not sein. Hinter dem Zitat steht die Erkenntnis: Der Weg zu Gott führt über Gebet, Bildung und harte Arbeit. Zugleich steht er für ein ausgewogenes Miteinander von Muße und Arbeit, von Aktion und Kontemplation. Siehe auch:  et…et.

Lat. orare = »beten«; der Orant ist ein Betender, in der Kunst meist in Gebetshaltung Abrahams mit ausgestreckten Armen (sog. Orantenhaltung) vorgestellt.

Bez. für Mitglieder des Oratoriums des hl. Philipp Neri.

Von lat. orare = »beten«; 1. Bez. für einen Gebetsraum; 2. Bez. für eine religiöse Gemeinschaft, deren Mitglieder keine Gelübde ablegen( Oratorium des hl. Philipp Neri); 3. Bez. für ein mehrteiliges geistliches Musikstück für Solostimmen, Chor und Orchester.

Lat. Congregatio Oratorii, Abk. CO; 1575 von Philipp Neri (* 1515, † 1595) in Rom gegründete religiöse Gemeinschaft. Neri stammte aus einer florentinischen Notarsfamilie. Als junger Mann ging er nach Rom, pflegte Kranke, sorgte sich um verwahrloste Kinder und Jugendliche und hielt Straßenpredigten. Mit Gleichgesinnten kümmerte er sich später um kranke und arme Rompilger. Aus dieser Gruppe erwuchs die Kongregation des Oratoriums. Der Name leitet sich vom Treffpunkt der Gemeinschaft, einem Gebetsraum (Oratorium), ab. Das Oratorium des hl. Philipp ist heute eine Gemeinschaft von Priestern und Laien, die in eigenständigen Hausgemeinschaften (Kongregationen) zusammenleben. Die weltweit rund 470 Mitglieder, auch Oratorianer genannt, legen keine Gelübde ab. Sie leben und wirken zumeist inmitten einer Pfarrgemeinde. Weltweit zählt das Oratorium des hl. Philipp 80 Kongregationen, davon acht, die zur »Deutschen Föderation« gehören.

Lat. ordo = »Ordnung, Stand«; Bez. für:
1. eine geistliche Lebensgemeinschaft (Ordensgemeinschaft) von Männern bzw. Frauen, die sich festen Regeln (Ordensregel) unterwerfen. Mitglieder von christlichen Ordensgemeinschaften legen nach einer Vorbereitungszeit (Noviziat) die Gelübde der Armut, Ehelosigkeit und Keuschheit ab. In der westlichen Kirche wird zwischen verschiedenen Formen des Ordenslebens unterschieden: Mönchsordenm (auch: monastische Orden, z.B. Benediktiner, Zisterzienser, Trappisten, Kartäuser); Bettelorden (Franziskaner, Dominikaner); Regularkanoniker (Prämonstratenser, Augustiner-Chorherren); Regularkleriker (Jesuiten); klerikale Kongregationen (Steyler Missionare); Laienkongregationen (Opus Dei) sowie die Ritterorden (Johanniterorden, Malteserorden, Deutscher Orden, Orden vom Heiligen Grab). Orden leisten einen bedeutenden Beitrag zum Kirchenleben. Sie sind organisiert in Klöstern oder Ordensniederlassungen, die hierzulande entweder als Körperschaften des öffentlichen Rechts oder als Vereine selbständigen und rechtsfähig sind. Geleitet werden sie von einem Abt oder einer Äbtissin, einem Prior oder einer Priorin, einem Oberen oder einer Oberin. Mehrere Klöster oder Niederlassungen eines bestimmten Territoriums bilden bei einigen Orden eine Ordensprovinz, der ein Provinzial oder Provinzoberer vorsteht. Die Gesamtleitung des Ordens hat ein Ordens- oder Generaloberer, die oberste Leitung aller Orden obliegt dem Papst.
2. eine vom Papst verliehene Auszeichnung für besondere Verdienste; Päpstliche Orden und Ehrenzeichen.

Siehe: Sacré-Coeur-Schwestern.

Lat. Congregatio Sacrorum Cordium Iesu et Mariae necnon adorationis perpetuae Sanctissimi Sacramenti Altaris, Abk. SSCC; kath. Ordensgemeinschaft, gegründet 1800 von dem französischen Priester Pierre Coudrin (* 1768, †1837) und Henriette Aymer de la Chevalerie. Die Gemeinschaft bestand von Anfang an aus einem Frauenzweig, einem Männerzweig und einem Zweig für Laien. In Deutschland trägt der männliche Zweig auch den Namen »Arnsteiner Patres«, benannt nach Kloster Arnstein (Lahn), dem Mutterhaus der dt. Provinz. Der weibliche Zweig hat in Deutschland keine Niederlassung. Das bekannteste Mitglied der weltweit tätigen Ordensgemeinschaft ist der am 11. Oktober 2009 heiliggesprochene belgische Pater Damian de Veuster (* 1840, † 1889), der auf Hawaii als Missionar unter Leprakranken lebte und als »Apostel der Aussätzigen« bezeichnet wird.

Gebiet, das mehrere Niederlassungen eines Ordens umfasst und von einem Provinzial geleitet wird, der für die Angehörigen seiner Provinz den zuständigen Ordinarius darstellt.

Jeder Männer- und Frauenorden hat seine eigenen Regeln oder Statuten (siehe z. B. Augustinusregel, Benediktusregel, Franz von Assisi, Oberservanz). Gemeinsam sind ihnen die Evangelischen Räte: Armut, Ehelosigkeit und Gehorsam.

Mitglied einer weiblichen Ordensgemeinschaft. Häufig werden Ordensschwestern auch als Nonnen bezeichnet, wobei dieser Begriff eigentlich nur für Mitglieder sog. monastischer Orden zutrifft. Die männliche Entsprechung zur Nonne ist der Mönch.

Ein goldenes Malteser-Kreuz, gelb emailliert, darunter ein kleiner goldener Sporn; dazu gehört ein versilbertes, kleines Abzeichen. Der Orden vom Goldenen Sporn wird nur in einer Klasse verliehen. Das Stiftungsjahr ist unbekannt, Papst Pius X. hat ihn 1905 erneuert; deshalb enthält die Rückseite die Jahresangabe MCMV und die Inschrift »Pius X restituit«. Für den Orden wurde eine Höchstzahl von 1.000 Trägern festgelegt, denen von Alters her das Privileg zusteht, zu Pferd in eine Kirche zu reiten. Siehe auch: Päpstliche Orden und Ehrenzeichen.

Päpstlicher Ritterorden, der, anders als der Malteserorden und der Deutsche Orden, nicht aus der Zeit der Kreuzzüge stammt. Er verdankt seinen Ursprung dem seit dem 14. Jh. belegten Brauch, am Ort von Tod und Auferstehung Jesu Christi den Ritterschlag zu empfangen. Der Franziskaner-Orden als Wächter des Heiligen Grabes in Jerusalem hielt dieses Brauchtum kraft der Vollmacht und Förderung durch die Päpste über Jahrhunderte hinweg lebendig. Seine jetzige Ordnung erhielt der Orden vom Heiligen Grab im Jahre 1868 durch Papst Pius IX. Der Ritterorden gelangte weit über Europa hinaus zu großer Blüte. Unter den Päpsten des 20. Jh. bekam er neue Statuten und auch seine kirchenrechtl. Verankerung. Fundament des Ordens ist die christliche Lebensführung seiner Mitglieder in besonderer Treue zu Kirche und Papst. Der Orden zählt heute weltweit 20.000 Mitglieder in 50 sog. Statthaltereien. An der Spitze des Ritterordens, der seinen Sitz in Rom hat, steht ein Kurienkardinal als »Kardinalgroßmeister«. Der Lateinische Patriarch von Jerusalem ist der »Großprior«. Die einzelnen Statthaltereien werden von einem Statthalter geleitet, der dem Laienstand angehört. Die geistliche Leitung liegt in den Händen eines Diözesanbischofs als »Großprior« der Statthalterei. Die Deutsche Statthalterei besteht aus etwa 1.000 weltlichen Rittern, 200 Damen und 130 Geistlichen. Unterteilt ist die Statthalterei in sechs Ordensprovinzen (Ostdeutsche, Rhein-Main, Norddeutsche, Rheinisch-Westfälische, Bayerische, Südwestdeutsche Ordensprovinz) bzw. 36 örtliche Komtureien, an deren Spitze jeweils ein »Präsident« bzw. »Leitender Komtur« steht. Die Aufnahme in den Orden erfolgt durch den Ritterschlag während der Investitur. Kennzeichen des Ordens vom Heiligen Grab ist das rote fünffache »Jerusalemkreuz«.

Spanischer Ritterorden, der später im Templerorden aufging.

Die zentrale Verwaltungsbehörde einer Diözese. Das Bischöfliche Ordinariat wird geleitet vom Generalvikar (daher heißt das Ordinariat in vielen Diözesen auch Generalvikariat).

Lat. episcopus ordinarius; Bez. für den Diözesanbischof (auch: residierender Bischof) als Inhaber der obersten Hirtengewalt einer Diözese. Für Ordensleute ist der höhere Ordensobere der Ordinarius, i.d.R. der Provinzial. Auch eine Personalprälatur hat in der Gestalt ihres Leiters ihren eigenen Ordinarius.

Lat. ordinatio = »Einsetzung in ein Amt«; in der kath. Kirche Bez. für das Weihesakrament (ordinatio sacerdotalis = Priesterweihe).

Abk. OCart; siehe auch: Kartäuser(innen).

Abk. OCist; siehe auch: Zisterzienser(innen).

Abk. OCR; siehe auch: Trappist(inn)en.

Abk. OVM; siehe auch: Salesianerinnen.

Abk. OCSO; siehe auch: Trappist(inn)en.

Abk. OCarm; siehe auch: Karmelit(inn)en.

Abk. OCD; Unbeschuhte Karmeliten, siehe auch: Karmelit(inn)en.

Abk. OFMCap; siehe auch: Kapuziner.

Abk. OFM; siehe auch: Franziskaner.

Abk. OFMCap; siehe auch: Kapuziner.

Abk. OP; siehe auch: Dominikaner.

Abk. OSC; siehe auch: Klarissen.

Abk. OSU; siehe auch: Ursulinen.

Abk. OSA; siehe auch: Augustiner.

Abk. OSB; siehe auch: Benediktiner.

Abk. OSF; siehe auch: Franziskanerinnen.

Abk. OSsR; siehe auch: Redemptoristinnen.

Abk. O.Ss.S., siehe auch: Birgittinnen.

Abk. OSM; siehe auch: Serviten.

Seit dem Mittelalter ist die Orgel als Kirchenmusikinstrument bekannt. Es gibt eine eigene Orgelsegnung vor dem ersten kirchl. Gebrauch. Die Orgel verstummt nach dem Gloria am Gründonnerstag und ertönt erst wieder zum Halleluja vor dem Evangelium der Osternacht. Die Ausdrucksfähigkeit der Orgel ist bes. durch die herausragenden Orgelwerke von Johann Sebastian Bach bekannt.

Lat. ornatus = »Ausrüstung, schmuckvolle Kleidung«; Bez. für die Amtstracht kirchlicher Würdenträger.

Griech. orthódoxos = »rechtgläubig«; auch: Ostkirchen; nach Angaben des Ostkirchlichen Instituts Regensburg Bez. für:
1. die Assyrische Orthodoxe Kirche (x) [(x) kennzeichnet jene Kirchen, die zum Teil mit Rom uniert sind], die mit keiner anderen Kirche in Communio steht;
2. die sechs altorientalischen Kirchen, die unabhängig voneinander sind, aber miteinander in Communio stehen: die Armenische Orthodoxe Kirche (x), die Koptische Orthodoxe Kirche (x), die Äthiopische Orthodoxe Kirche (x), die Syrische Orthodoxe Kirche (x), die Indische Orthodoxe Kirche (x) und die Eriträische Orthodoxe Kirche (x);
3. die orthodoxen Kirchen des byzantinischen Ritus, die dem Patriarchen von Konstantinopel eine gewisse Verantwortung für ihre Einheit untereinander zubilligen, ihn als primus inter pares (»Erster unter Gleichen«) sehen; sie unterteilen sich in fünfzehn autokephale Kirchen, drei autonome (in Fragen ihrer inneren Verwaltung selbständige, kanonisch jedoch einer autokephalen [Mutter-]Kirche verbundene) und fünf Kirchen strittiger Kanonizität. Zur ersten Gruppe gehören: das Ökumenische Patriarchat von Konstantinopel (mit der Russisch-Orthodoxen Erzdiözese in Westeuropa und der American Carpatho-Russian Orthodox Greek Catholic Church), das Patriarchat von Alexandrien, das Patriarchat von Antiochien (x), das Patriarchat von Jerusalem, die Russisch-orthodoxe Kirche, die Rumänische Orthodoxe Kirche (x), die Orthodoxe Kirche von Griechenland (x), die Serbische Orthodoxe Kirche, die Bulgarische Orthodoxe Kirche (x), die Orthodoxe Kirche von Georgien, die Orthodoxe Kirche von Zypern, die Orthodoxe Kirche in Polen, die Orthodoxe Kirche in Albanien (x), die Orthodoxe Kirche in Tschechien und der Slowakei (x) und die Orthodox Church in America; zur Gruppe der autonomen Kirchen gehören: die Orthodoxe Kirche in Finnland, die Orthodoxe Kirche in Japan und die Orthodoxe Kirche in China; zur dritten Gruppe gehören: die Ukrainische Kirche (x), die Orthodoxe Kirche in Mazedonien/ Skopje, die Weißrussische Auslandskirche, die Altgläubigen und die Altkalendarier.
4. die orthodoxen Kirchen, die den Primat des Papstes voll anerkennen (kath. Ostkirchen, Unierte); sie erkennen den Jurisdiktions- und Lehrprimat des Papstes an, bewahren jedoch in Kirchensprache, Liturgie und Spiritualität weitgehend und im Kirchenrecht teilweise ihre Traditionen: aus dem assyrischen Bereich die Chaldäische Kirche und die Syro-malabarische kath. Kirche, aus dem Bereich der Altorientalen die Armenische kath. Kirche, die Koptische kath. Kirche, die Äthiopische kath. Kirche, die Syrische kath. Kirche, die Malankara-syrische kath. Kirche und die Maronitische kath. Kirche; aus dem byzantinischen Bereich die Melkitische kath. Kirche, die Ukrainische kath. Kirche, die Ruthenische kath. Kirche, die Rumänische kath. Kirche, das Katholische Exarchat Griechenland, das Bistum Krizevci in Jugoslawien, das Bistum Hajdudorog in Ungarn, das Exarchat Sofia in Bulgarien, die Slowakische kath. Kirche und die Italo-albanischen Bistümer.
5. Eine fünfte Gruppe bilden die orthodoxen Kirchen, die mit protestantischen und anglikanischen Gemeinschaften Communio haben: Malabar Independent Syrian Church und Mar Thoma Syrian Church. Die Ausbildung der Ost- und Westkirche, der orthodoxen und der lateinischen Kirche erfolgte im Rahmen der Rivalität zwischen den beiden Teilen des Römischen Reiches (mit den Hauptstädten Rom und Konstantinopel). Infolge kirchenpolitischer Konflikte kam es 1054 zur Kirchenspaltung (Schisma) und damit zur Trennung zwischen der lat. Kirche und den vier ostkirchlichen Patriarchaten Konstantinopel, Alexandria, Antiochia und Jerusalem. Die orthodoxen Kirchen bilden heute nach der kath. Kirche weltweit die zweitgrößte christliche Konfession. Allen orthodoxen Kirchen gemeinsam sind als Lehrgrundlage und als Basis des Kirchenrechts (Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium) die Beschlüsse der nach orthodoxem Verständnis sieben ökumenischen Konzilien.

Abk. für Ordo Sancti Augustini, siehe auch: Augustiner, kath. Ordensgemeinschaft.

Abk. für Ordo Sanctae Clarae, siehe auch: Klarissen, kath. Frauenorden.

Abk. für Ordo Sancti Benedicti, siehe auch: Benediktiner(innen), kath. Ordensgemeinschaft.

Abk. für Ordo Sanctae Clarae Capuccinarum, siehe auch: Klarissen-Kapuzinerinnen.

Abk. für Ordo Sancti Francisci, siehe auch: Franziskanerinnen, kath. Frauenorden.

Abk. für Institutum Oblatorum S. Francisci Salesii, siehe auch: Oblaten des hl. Franz von Sales, kath. Männerorden.

Abk. für Ordo Servorum Mariae, siehe auch: Serviten, kath. Ordensgemeinschaft.

Abk. für Ordo Sancti Pauli Primi Eremitae, siehe auch: Pauliner, kath. Männerorden.

Ital. L’Osservatore Romano = »Der römische Beobachter«; 1861 gegr. Tageszeitung des Vatikanstaates, halbamtliches Informationsorgan des Heiligen Stuhls. Herausgeber ist der Kardinalstaatssekretär. Sie enthält Verlautbarungen des Papstes und der Kurienkongregationen, Nachrichten aus der Politik und der kath. Weltkirche und dokumentiert Predigten und Ansprachen des Papstes. Neben der in italienischer Sprache erscheinenden Originalausgabe erscheint L’Osservatore Romano wöchentlich in sechs weiteren Sprachen (Deutsch, Französisch, Spanisch, Englisch, Portugiesisch und Polnisch). Diese Ausgaben enthalten Übersetzungen der Originalausgabe, aber auch eigene redaktionelle Beiträge.

Abk. für Ordo Sanctissimi Redemptoris, siehe auch: Redemptoristinnen, kath. Frauenorden.

Abk. für Ordo Sanctissimi Salvatoris, siehe auch:  Birgittinnen.

Lat. ostendere = »zeigen«; auch: Monstranz; kostbares liturgisches Gefäß, in das eine geweihte Hostie oder auch eine Reliquie eingesetzt und den Gläubigen – insbes. bei Prozessionen – gezeigt wird.

Das Ei ist in den meisten Kulturen ein Symbol für Fruchtbarkeit und neues Leben. An Ostern soll es Zeichen dafür sein, dass durch die Auferstehung neues Leben möglich wird. Das »klassische« Osterei ist gekocht und rot gefärbt.

Der Termin des Osterfestes richtet sich nach dem jüdischen Passahfest, das jeweils am Tag des ersten Frühlingsvollmonds gefeiert wird. Ostern ist jeweils am Sonntag danach; das hat das Erste Konzil von Nizäa (325) festgeschrieben. Das Osterfest und alle Feste, die von Ostern abhängig sind, also Christi Himmelfahrt, Pfingsten, Dreifaltigkeitssonntag und Fronleichnam, werden deshalb bewegliche Feste genannt. Im 19. Jh. entwickelte C. F. Gauß seine Osterformel zur Ermittlung des Osterfestes. Es gibt 19 mögliche erste Frühlingsvollmonde und damit 19 mögliche Ostertermine am jeweils folgenden Sonntag. Das früheste Osterdatum ist der 22. März, das letztmögliche der 25. April (Ostergrenze). Die orthodoxen Kirchen richten sich nach dem Julianischen Kalender, weswegen ihr Ostertermin bis zu fünf Wochen von dem der lat. Kirche abweichen kann.

Zu Beginn der liturgischen Feier der Osternacht wird ein Osterfeuer entfacht, an dem die Osterkerze entzündet wird. Osterfeuer (auch: Judasfeuer, weil Judas symbolisch verbrannt wird) heißt aber auch das Feuer, das im Rahmen des Brauchtums meist am Ostersamstag, z.B. auf Bergen, entzündet wird. Beide Feuer stehen im Zusammenhang mit der österlichen Lichtsymbolik in der Liturgie (»Ich bin das Licht der Welt«, Joh 8, 12), die den Sieg des Lebens über den Tod anzeigt.

Eine Formel, mit deren Hilfe sich die Osterfestberechnung durchführen lässt, hat der Mathematiker Carl Friedrich Gauß (* 1777, †1855) im Jahr 1800 veröffentlicht: Man teilt die Jahreszahl (J) durch 19 und bezeichnet den Rest mit a; also J: 19, Rest a. Entsprechend gilt: J: 4, Rest b; J: 7, Rest c; (19a + m): 30, Rest d; (2b + 4c + 6d + n): 7, Rest e. Dabei muss für die Jahre 1900 bis 2099 für m die 24, für n die 5 eingesetzt werden. Ostersonntag fällt nun entweder auf den (22 + d + e)-ten März oder auf den (d + e – 9)-ten April. Für den 26. April ist aber immer der 19. April zusetzen, für den 25. April der 18. April, wenn d = 28, e = 6 und a größer als 10 ist. Gemäß dieser Formel ergeben sich folgende Termine für das Osterfest: im Jahr 2010: 4. April; 2011: 24. April; 2012: 8. April; 2013: 31. März; 2014: 20. April; 2015: 5. April; 2016: 27. März; 2017: 16. April; 2018: 1. April; 2019: 21. April; 2020: 12. April;2021: 4. April; 2022: 17. April; 2023: 9. April; 2024: 31. März; 2025: 20. April.

Der 22. März ist der früheste Ostertermin (da am 21. März Frühlingsanfang ist und Ostersonntag am Sonntag nach dem ersten Frühlingsvollmond stattfindet), der 25. April ist der letztmögliche Termin, auf den das Fest Ostern fallen kann. Die beiden Termine werden deshalb als Ostergrenzen bezeichnet. Der Frühtermin am 22. März ist seit der gregorianischen Kalenderreform 1582 in den Jahren 1598, 1693, 1761 und 1818 vorgekommen und wird das nächste Mal erst wieder 2285 eintreten; es gibt ihn in etwa 0, 5 Prozent der Fälle, also etwa alle 200 Jahre einmal. Der Spättermin am 25. April trat seit 1582 in den Jahren 1666, 1734, 1886 und 1943 auf und wird 2038 und dann erst 2190 wiederkehren; seine statistische Häufigkeit liegt bei einem Prozent, d.h. etwa alle 100 Jahre einmal. Siehe auch: Osterfestberechnung.

Eine große, häufig schön verzierte Kerze, die bei der Feier der Osternacht am Osterfeuer vor der Kirche entzündet wird. Während der Osterzeit, die bis Pfingsten dauert, steht die Osterkerze im Altarraum und wird während der Gottesdienste entzündet. Danach soll sie als österliches Symbol beim Taufbrunnen oder in der Taufkapelle aufgestellt werden. Um die Verbindung von Ostern und Taufe auszudrücken, werden bei der Taufe die Taufkerzen der Neugetauften an der Osterkerze entzündet.

Siehe: Fastenzeit.

An Ostern feiern die Christen die Auferstehung Jesu Christi. Es ist das älteste und höchste Fest im Kirchenjahr. Liturgischer Höhepunkt ist die Feier der Osternacht zwischen Karsamstag und Ostersonntag. Das Osterfest ist aus dem jüdischen Passahfest (auch: Pascha oder Pessach) hervorgegangen, an dem die Juden die Befreiung der Israeliten aus ägyptischer Gefangenschaft feiern. Viele Sprachen haben den aramäischen Namen dieses jüdischen Festes für das Osterfest übernommen. Der wohl älteste literarische Beleg für Ostern findet sich beim Kirchenlehrer Beda Venerabilis (* 647, † 735) mit »Eostro«. Aus griech. éos (»Morgenröte«) entstanden sowohl das engl. Wort Easter als auch die dt. Bezeichung Ostern. Die Morgensonne steht symbolisch für den auferstandenen Christus. Seit dem Ersten Konzil von Nizäa (325) wird Ostern am Sonntag nach dem ersten Frühjahrsvollmond gefeiert(Osterfestberechnung). Da die orthodoxe Kirche der Kalenderreform unter Papst Gregor XIII. im Jahr 1582 nicht folgte.(Gregorianische Kalenderreform), feiern Ost und West zumeist an unterschiedlichen Tagen. Im Zusammenhang mit Ostern gibt es zahlreiche Bräuche. Der bekannteste ist, bemalte Eier zu verschenken (siehe auch: Osterei).

In der Nacht zwischen Karsamstag und Ostersonntag feiern Christen die Auferstehung Jesu Christi von den Toten. Die Osternacht wird, ebenso wie die Heilige Nacht vom 24. auf den 25. Dezember, als lat. »nox sacratissima« (»heiligste Nacht«) bezeichnet. Die Feier, die am späten Abend vor dem Osterfest oder am frühen Ostermorgen stattfinden kann, beginnt außerhalb der Kirche mit einem Osterfeuer, an dem die Osterkerze entzündet wird. Die Osterkerze wird mit dem Ruf »Lumen Christi« (»Licht Christi«) in die dunkle Kirche getragen, danach stimmt der Priester oder Diakon einen feierlichen Lobgesang an, das Exsultet. Zuvor schon entzünden die Gläubigen ihre Kerzen am Licht der Osterkerze. Im anschließenden Wortgottesdienst folgen zunächst mindestens drei Lesungen aus dem Alten Testament, darunter der Bericht aus dem alttestamentlichen Buch Exodus vom Zug der Israeliten durch das Rote Meer und der damit verbundenen Befreiung aus der Sklaverei. Unter Glockengeläut wird das Gloria gesungen, das Tagesgebet gesprochen und nach der Osterepistel (Epistel) das Halleluja angestimmt. Es folgt das Evangelium von der Auferstehung Jesu Christi. Nach der Predigt findet die Tauffeier statt, an deren Ende die Gläubigen ihr Taufbekenntnis erneuern und mit dem geweihten Wasser besprengt werden. Höhepunkt und Abschluss der Osternachtliturgie ist die anschließende Eucharistiefeier, der in manchen Kirchen das Fastenbrechen folgt. Sowohl Ostern wie Weihnachten sind liturgisch durch die Lichtsymbolik geprägt.

Siehe: Triduum.

Lat. ostium = »Tür«; in der frühen Kirche der Türhüter, mit Aufkommen der Kirchenglocken auch für das Läuten der Glocken zuständig. Siehe auch: Niedere Weihen.

Siehe: Orthodoxe Kirchen.

Kirche in Not.

Traditionelle Ausrichtung (etwa von Kirchen und Gräbern) nach Osten, der aufgehenden Sonne und dem wiederkommenden Christus entgegen.

Abk. für Ordo Sanctae Ursulae, siehe auch: Ursulinen, kath. Frauenorden.

Abk. für Ordo Fratrum Domus Hospitalis Sanctae Mariae Teutonicorum in Jerusalem, siehe auch: Deutscher Orden.

Abk. für Ordo de Visitatione Beatae Mariae Virginis, Schwestern von der Heimsuchung Mariä, auch: Heimsuchungsschwestern, siehe auch: Salesianerinnen, kath. Frauenorden.

Quelle: Katholisch A bis Z | Manfred Becker-Huberti, Ulrich Lota | Herder Verlag