Griech. ekklesía = etwa »Versammlung der Gerufenen«; zunächst Bez. für das Gottesvolk, dann auch für den Raum ihrer Gottesdienstfeiern, die Kirche.

Lat. »die stets reformbedürftige Kirche«. Siehe auch: Reformation.

Auch: Garten Eden. Siehe: Paradies.

Von ahd. ewa = »Ewigkeit, Recht, Gesetz«. Die kath. Kirche versteht die Ehe als eine lebenslange Gemeinschaft von Mann und Frau (Monogamie). Die Ehe ist unter Getauften ein Sakrament, das sich die Eheleute selbst spenden, wenn sie vor dem zuständigen Pfarrer und zwei Zeugen diesen lebenslangen Bund schließen.

Der Ritus der Eheschließung wird Trauung genannt. Da der Ehebund eine lebenslange Gemeinschaft und damit unauflöslich ist, kennt die kath. Kirche keine Ehescheidung. Allerdings ist es möglich, dass eine Ehe aus bestimmten Gründen annulliert wird (Eheannullierung). Siehe auch: Offizialat.

Eine Ehe ist nach kath. Verständnis sakramental und kann daher nicht geschieden werden. Es ist jedoch möglich, dass sie nicht gültig zustande gekommen ist, d.h. dass das Ehesakrament überhaupt nicht empfangen wurde. In diesem Fall können die Partner ihre Ehe vom jeweiligen Kirchengericht (Offizialat) für ungültig erklären, also annullieren lassen. Mögliche Gründe für eine nicht zustandegekommene Ehe sind Formmängel (z.B. wenn die Heirat vor einem nicht zuständigen Pfarrer erfolgte), Ehehindernisse oder Willensmängel (wenn z.B. ein Ehepartner das Eheversprechen nur vorgetäuscht hat).

Siehe: Defensor Vinculi.

Ein Umstand, der das Eingehen einer kirchlich geschlossenen Ehe hindert. Sog. absolute Ehehindernisse sind enge Blutsverwandtschaft, eine bereits eingegangene Ehe sowie Impotenz. Daneben gibt es allgemeine oder religiöse Ehehindernisse (z.B. Konfessions- oder Religionsverschiedenheit der Ehepartner), von denen aber eine Dispens erteilt werden kann.

Siehe: Brautkurs.

Die »Erhebung zur Ehre der Altäre« heißt Heiligsprechung. Von Heiligen werden Reliquien in Altäre eingelassen, wodurch diese symbolisch zu Heiligengräbern werden. Siehe: Altar.

Jene für die Kirche »unbezahlbaren« Mitarbeiter, die zusammen mit den Hauptamtlichen einer Gemeinde bestätigen, was der Apostel Paulus in seinem Brief an die Korinther schreibt: Kirche ist ein Leib mit vielen Gliedern, bei dem jeder seine besondere Aufgabe und Wertigkeit (Würde) hat.

Auch: »Kaplan Seiner Heiligkeit«, »Päpstlicher Ehrenkaplan« genannt; die rangniedrigste Stufe der päpstlichen Ehrentitel. Der Ehrenkaplan trägt eine schwarze Soutane mit violetten Knöpfen und violettem Zingulum (Gürtelbinde). Anrede: »Monsignore«.

Früher: Hausprälat; verdienter geistlicher Würdenträger, der einen päpstlichen Ehrentitel
erhalten hat. Er trägt eine schwarze Soutane mit violetten Knöpfen und violettem Zingulum, im Gottesdienst eine violette Soutane mit violettem Zingulum. Anrede in deutschsprachigen Ländern: »Herr Prälat« (Prälat).

Siehe: Päpstliche Ehrentitel.

(Abk. KU); einzige katholische Universität im deutschen Sprachraum. 1980 als wissenschaftliche Hochschule (»Katholische Universität Eichstätt«) gegründet und vom Vatikan anerkannt. Träger ist eine von den bayerischen Bischöfen errichtete kirchliche Stiftung öffentlichen Rechts. Die KU versteht sich als eine akademische Gemeinschaft, »die Fachwissen und soziale Kompetenz auf dem Fundament christlicher Werte vermittelt«. Sie fühlt sich sowohl der universitären wie der katholischen Tradition verpflichtet und steht Studierenden jeder Konfession offen. Die an ihr erworbenen akademischen Grade und Zeugnisse verleihen die gleichen Rechte wie die staatlicher Hochschulen. Die rund 4.500 Studierenden werden von 120 Professoren, mehr als 200 wissenschaftlichen Mitarbeitern und zahlreichen Dozenten aus der Praxis betreut. Zur KUgehören folgende Fakultäten: Theologische Fakultät, Philosophisch-Pädagogische Fakultät, Sprach- und  Literaturwissenschaftliche Fakultät,Geschichts und Gesellschaftswissenschaftliche Fakultät, Mathematisch-Geographische Fakultät, Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät (Ingolstadt), Fakultät für Religionspädagogik/ Kirchliche Bildungsarbeit (FH) und Fakultät für Soziale Arbeit (FH). Seit 2001 führt die Universität den Namen »Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt«, nachdem 1989 in Ingolstadt die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät gegründet worden war.

Begriff aus der kath. Liturgie, von lat. unigenitus = »einziggeboren«; Bez. für den einzigen Sohn Gottes, Jesus.

Eine Bibelübersetzung des Alten und Neuen Testaments für den dt. Sprachraum, die von 1962 bis 1980 in Teilen gemeinsam von katholischen und evangelischen Theologen erarbeitet wurde. Ökumenisch verantwortet sind darin das Neue Testament und die Psalmen des Alten Testaments.

In der kath. Kirche ist die Einheitsübersetzung die offizielle und im Gottesdienst vorgeschriebene Bibelübersetzung. Siehe auch: Bibel.

Siehe: Eremit.

Bez. für eine gottesdienstliche Feier, bei der z.B. ein Gebäude oder neue Räume gesegnet werden, damit sie künftig unter dem Segen Gottes stehen. (Siehe auch: Segen)

Griech.: die Lehre vom Ursprung, Wesen und Ziel der Kirche.

Lat. elevatio = »Aufheben«; das Erheben der Hostie und des Kelches durch einen Priester während der Eucharistiefeier.

Ein Priester (auch: Bischof, Universitätsprofessor oder Hochschullehrer), der altersbedingt von seinen urspr. Aufgaben befreit worden ist. Die Emeritierung bedeutet nicht gleichzeitig Pensionierung – gerade in der Kirche tun viele Emeriti weiterhin Dienst in der Gemeinde.

Lat. eminentia = »Hoheit, Erhabenheit«; Ehrentitel und Anrede für Kardinäle und den Großmeister des Malteserordens. Die vollständige protokollarische Anrede für einen Kardinal lautet: »Seine Eminenz der hochwürdigste Herr Kardinal…«.

Siehe: Gemeinschaft Emmanuel.

Name eines im Lukasevangelium erwähnten Ortes in der Nähe von Jerusalem. Der Evangelist Lukas berichtet von zwei Jüngern, die nach Jesu Beisetzung Jerusalem enttäuscht verlassen und auf dem Weg nach Emmaus sind. Jesus schließt sich ihnen an, doch erst beim Abendessen, beim Brechen des Brotes, erkennen sie ihn. Sie kehren nach Jerusalem zurück, um den anderen Jüngern zu erzählen, dass sie dem auferstandenen Jesus begegnet sind (Lk 24, 13–35).

Am Ostermontag wird der betreffende Abschnitt aus dem Lukasevangelium im Gottesdienst gelesen, weshalb der Ostermontag auch Emmaustag heißt. Siehe auch: Auferstehung.

Bez. für den heute noch v. a. in Süddeutschland lebendigen Brauch, am Ostermontag (Emmaustag) zu einem geistlichen Gang mit Gebet und Gesang oder zu einem besinnlichen Osterspaziergang aufzubrechen. Der Emmausgang erinnert an den im Lukasevangelium (Lk 24, 13–35) beschriebenen Gang zweier Jünger nach Emmaus, denen sich der auferstandene Jesus unerkannt anschließt. Der »Osterspaziergang« in Goethes »Faust« knüpft an die Tradition des Emmausgangs an. Er hat heute aber kaum mehr religiöse Bedeutung, sondern wird v. a. als Frühlingsspaziergang verstanden.

Erhöhter Sitzraum, meist über dem Eingangsbereich einer kath. Kirche, durch eine Balkonabsperrung abgesichert. Auf der Empore steht oft die Orgel; auch bietet sie Platz für Kirchenchor und Orchester.

Abk. für die Equipes Notre-Dame.

Hebr. mal’ak, griech. ángelos, lat. angelus; Bez. für ein nicht irdisches, meist menschenähnlichesWesen, leibfrei, aber fähig, aus seiner Verborgenheit hervorzutreten, um gottgewollt in das Menschenleben einzugreifen. Engel (Erzengel, Schutzengel)
sind Boten und Diener Gottes und Mittler zwischen Gott und den Menschen.

Der Teufel war vor seinem Sturz in die Hölle ebenfalls ein Engel (mit Namen Lucifer, Lichtengel). Ein Engel ist auch Symbol des Evangelisten Matthäus.

Siehe: Angelus Domini.

1. Frühere Bezeichnung für Rorate-Messen.
2. Bez. für das Requiem fü ein Kind.

»Mausoleo di Adriano« oder »Castel Sant’Angelo« heißt auf Italienisch das Mausoleum in Rom, das urspr. Kaiser Hadrian (76–138 n. Chr.) für sich und seine Nachfolger errichten ließ. Im Jahr 590, als in Rom die Pest wütete, erhielt die Anlage den Namen Engelsburg. Papst Gregor der Große hat der Legende nach über dem Grabmal die Erscheinung des Erzengels Michael gesehen. Michael kündigte ihm das Ende der Pest dadurch an, dass er das »Schwert des göttlichen Zorns« in die Scheide steckte. Die Pest endete tatsächlich.
Daran erinnert heute noch die Statue des Engels auf der Spitze des Gebäudes.

Ab dem 10. Jh. war die Engelsburg im Besitz der Päpste und diente als Zufluchtsort, u. a. während der großen Plünderung Roms (Sacco di Roma) durch die Truppen von Kaiser Karl V. im Jahr 1527.

Der Überlieferung nach hat es im Himmel einen Aufstand einiger Engel gegeben, angeführt von Lucifer. Der Erzengel Michael soll diesen Aufstand bekämpft und die aufständischen Engel in die Hölle gestürzt haben (weshalb der Engelsturz auch »Höllensturz« genannt wird). Lucifer, der ehemalige Engel, ist seitdem der Teufel oder Satan.

Maria-Ward-Schwestern, kath. Frauenorden.

Griech. ky´klos = »Kreis«; kirchl. Rundschreiben, seit dem 18. Jh. Bez. für Lehrschreiben des Papstes an die gesamte kath. Kirche. Enzykliken werden i.d.R. in lat. Sprache verfasst und nach ihren Anfangsworten zitiert. Die Enzykliken befassen sich mit der Glaubens- und Sittenlehre, aber auch mit Philosophie, Sozial-, Staatsund Wirtschaftslehre, Disziplin oder Kirchenpolitik. Siehe auch: Sozialenzykliken.

Griech. »Billigkeit«; auf Aristoteles zurückgehender Begriff der scholastischen Theologie, der in der Moraltheologie einen Entscheidungsprozess bezeichnet, in dem ein geschultes Gewissen aus gerechten Gründen zu dem Urteil kommt, abweichend von einer allgemeingültigen Vorschrift zu handeln, um in diesem konkreten Fall das der Situation Angemessene zu tun. Siehe auch: Gewissen.

Griech. epikaleo = »ich rufe an, ich rufe herbei«; die Anrufung Gottes, meist in Form eines Gebetes. Im Rahmen der Eucharistiefeier bezeichnet Epiklese die Herabrufung Gottes auf Brot und Wein bei der Wandlung.

Griech. epiphaneía = »Erscheinung«; in der Antike Bez. für die Erscheinung eines übernatürlichen Wesens oder einer Gottheit. Für die Kirche ist Epiphanie die Erscheinung Gottes in der Welt in Jesus Christus.

Am 6. Januar feiert die Kirche des Westens das Fest der Erscheinung des Herrn (Epiphanie, auch: Epiphanias). In der Volksfrömmigkeit des Mittelalters traten mehr und mehr die Heiligen Drei Könige in den Mittelpunkt dieses Festtages, so dass Epiphanie im dt. Sprachraum fast nur noch Dreikönigsfest genannt wird.

Griech.-lat. »bischöflich«.

Vom griech. Wort für einen Vorsteher oder Aufseher; ab dem 2. oder 3. Jh. Bez. für das Amt des Bischofs, auch: für die Gesamtheit der Bischöfe.

Griech. epistolé = »Brief«; Bez. für die im Wortgottesdienst vorgetragenen Lesungen, die der Lesung aus dem Evangelium vorausgehen. Der Name stammt von den neutestamentlichen Briefen der Apostel und hat sich auf Lesungen aus anderen biblischen Büchern ausgeweitet.

Auch: Epistolarium; Verzeichnis der Episteln, die im Laufe des Kirchenjahrs im Gottesdienst vorgetragen werden. Siehe auch: Perikopenbuch.

Griech. epitáphion = »Grabschrift«; Gedenktafel für einen Verstorbenen, häufig an Kirchenwänden angebracht (v. a. innen, aber auch außen). Die Gestaltungsformen reichen von einfachen Inschriftplatten bis zum Porträt der Verstorbenen.

Abk. END; weltweite Laienbewegung in der kath. Kirche mit dem Ziel, christlichen Ehepaaren zu helfen, den Glauben in der Ehe zu leben und lebendig zu halten. Die 1938 nach der Gottesmutter Maria benannte Gemeinschaft wurde auf Initiative
von jungen Ehepaaren und dem Priester Henri Caffarel (* 1903, †1996) in Paris gegründet; seit 1958 gibt es sie auch in Deutschland. Jede END-Gruppe besteht aus vier bis sieben Ehepaaren und einem Priester. Sie treffen sich monatlich und tauschen bei einem einfachen Abendessen ihre Erlebnisse und Erfahrungen aus, beschäftigen sich mit der Heiligen Schrift und beten gemeinsam. Weltweit zählen Epiklese Equipes Notre-Dame die Equipes Notre-Dame nach eigenen Angaben
über 10.000 Gruppen.

Lat. peccatum originale = »Ursünde«; der Begriff drückt aus, dass jeder Mensch in eine Welt hineingeboren wird, in der er ohne eigenes Zutun Leid, Tod, Unrecht und Schuld vorfindet.

Jeder Mensch ist, ohne etwas dagegen tun zu können, in Zusammenhänge hineingestellt, die ihn mitschuldig werden lassen, noch bevor er aus eigenverantwortlichem Handeln schuldig werden kann. Kein Mensch erlebt die Welt, wie sie sein sollte – das macht es ihm schwerer, selber gut zu sein, und wirkt sich außerdem negativ auf die Mitmenschen aus. Niemand kann sich aus eigener Kraft aus diesen Verstrickungen befreien.

Aus der Erbsünde ergibt sich daher die Notwendigkeit der Erlösung des Menschen, die durch die Menschwerdung, den Kreuzestod und die Auferstehung Jesu Christi verwirklicht wurde. Erlösung geschieht demnach durch die glaubhaft bis in den Tod ausgesagte Botschaft Jesu, dass die Unvollkommenheiten der Welt, Sünde und Schuld niemals größer sind als die Liebe Gottes. Erbsünde bedeutet, dass niemand vollkommen sein kann, sondern zwingend Schuld auf sich lädt. Erlösung bedeutet, in der Gewissheit leben zu können, überhaupt nicht vollkommen sein zu müssen, weil Gott seine Liebe nicht nach Leistung verteilt, sondern frei schenkt und weil diese Liebe das letzte Wort über das Leben der Menschen hat.

Siehe auch: Sünde. Taufe.

Paradiespflanze, im traditionellen Volksglauben aber auch Speise der Seligen.

Griech. eremites aus altgriech. éremos = »das Wüste« und »einsam, unbewohnt«, urspr. »Wüstenbewohner«. Während der Begriff im frühen Christentum nur für Menschen benutzt wurde, die der Wüstentheologie des AT folgend oder in Erinnerung an den Wüstenaufenthalt Jesu eine Lebensform in der Wüste gesucht haben, ist er inzwischen auf all jene ausgeweitet, die aus religiösen Motiven ein Leben in Abgeschiedenheit und Einsamkeit verbringen (auch Einsiedler genannt). In der kath. Kirche gilt das Eremitentum als eine Form des geweihten Lebens und ist seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil kirchenrechtlich geregelt.

Siehe: Gedächtnis.

Siehe: Birgittinnen.

Auch: Schwestern des Erlösers, lat. Congregatio Sororum a Sancto Redemptore, Abk. CSR; kath. Frauenorden, 1866 in Würzburg gegründet. Die Schwestern sind karitativ tätig, arbeiten u. a. in Krankenhäusern und Altenheimen sowie in der Seelsorge.

Befreiung des Menschen von der Macht der Erbsünde. In Abgrenzung zur Gnostik vertritt die kath. Kirche den Glauben, dass der Mensch sich nicht aus eigener Kraft erlösen kann, sondern auf Gottes Heilstat durch die Menschwerdung, den Kreuzestod und die Auferstehung Jesu Christi angewiesen ist.

Wird meist am ersten Sonntag im Oktober gefeiert. An Erntedank wird Gott für die erbrachte Ernte des Jahres in einem entsprechend gestalteten Gottesdienst gedankt. Besonders im ländlichen Raum spielt das mit Brauchtum verbundene Erntedankfest eine wichtige Rolle.

Auch: Vaticanum I, Erstes Vatikanum; von Papst Pius IX. (1846–1878) einberufene Bischofsversammlung, die vom 8. Dezember 1869 bis 18. Juli 1870 in der Peterskirche im Vatikan stattfand.

Auf diesem Konzil ging es um die Bekräftigung der kath. Lehre gegen Zeitströmungen des 19. Jh. wie Liberalismus, moderne Wissenschaft, Arbeiterbewegung und Sozialismus; zudem wurde die Vorrangstellung des Papstes (Primat), die dessen Unfehlbarkeit in Lehrfragen einschließt, zum Dogma erklärt.


Siehe auch: Vatikanische Konzilien.

Auch: Erste heilige Kommunion; Bez. für den erstmaligen Empfang der Kommunion, also des Leibes Christi in Gestalt der Hostie. Die Erstkommunionfeier eines Kindes erfolgt i. d.R. im dritten Grundschuljahr im Alter von etwa neun Jahren. Der traditionelle, in vielen Pfarrgemeinden noch heute übliche Termin der festlich begangenen Erstkommunion ist der Sonntag nach Ostern, der Weiße Sonntag.

Die Kinder werden zumeist in kleinen Gruppen auf den Empfang des Sakramentes vorbereitet. Damit soll zugleich deutlich gemacht werden, dass die Feier keine Privatangelegenheit ist, sondern ein Fest der ganzen Pfarrgemeinde. Die Erstkommunion des Kindes wird als ein wichtiger Schritt des Hineinwachsens in die Kirche verstanden. Sie zählt wie Taufe und Firmung zu den Initiationssakramenten, den Sakramenten der Christwerdung.

Leiter einer Erzabtei; manche Erzabteien haben eine faktische Vorrangstellung, manche einen Ehrenvorrang in einem benediktinischen Klosterverbund. Siehe auch: Kongregation (3.).

Auch: Erzdiözese; Bez. für ein Bistum, dem mehrere andere Bistümer (Suffraganbistümer) zugeordnet sind. Gemeinsam bilden sie eine Kirchenprovinz. Das Erzbistum wird von einem Erzbischof (auch: Metropolit) geleitet. In einigen kirchenrechtl. Angelegenheiten ist das Erzbistum als Berufungsinstanz zuständig, z.B. in der Ehegerichtsbarkeit.

In Deutschland gibt es sieben Erzbistümer: Bamberg, Berlin, Freiburg, Hamburg, Köln, München-Freising sowie Paderborn. Siehe auch: Bistum.

Siehe: Erzbistum.

Griech. archángelos. Geschichtlich hat sich eine Hierarchie der Engel ausgebildet, in der die Erzengel Gabriel, Michael, Raphael und Uriel eine herausragende Rolle spielen. Ihr Gedenktag ist der 29. September.

Frühere Bezeichnung für einen Geistlichen mit Funktionen, die etwa denen eines Dechanten enstprachen; in der kath. Kirche heute nur noch ein Ehrentitel an bestimmten Kirchen.

[Sprich: Es-chatologie] Griech. éschata = »letzte Dinge«; Lehre von den letzten Dingen am Weltende (Jügster Tag, Jüngstes Gericht, Apokalypse). Beschrieben wird das neue Sein nach dem Ende der Welt: das messianische Reich (Judentum), das Reich Gottes (Christentum) oder das Paradies (Islam). Im Mittelpunkt christlicher Eschatologie steht die Vollendung des Individuums und der gesamten Schöpfung.

Bei den »Essener Gesprächen zum Thema Staat und Kirche« handelt es sich um eine interdisziplinäre und überkonfessionelle wissenschaftliche Fachtagung, zu der das Bistum Essen seit 1966 einmal jährlich Hochschullehrer (vorwiegend Staats- und Kirchenrechtler, Theologen sowie je nach Tagungsthema Historiker, Mediziner o. Ä.) und wissenschaftlich tätige Praktiker aus Justiz und – staatlicher und kirchlicher – Verwaltung aus Deutschland und dem europäischen Ausland einlädt.

Die Dokumentationsbände finden seit Jahren in Rechtsprechung und Fachliteratur Beachtung und werden in zahlreichen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zitiert.

Lat. »Sowohl als auch«, das Geltenlassen von vermeintlich sich wechselseitig Ausschließendem, gern übersetzt mit »Das eine tun und das andere nicht lassen«.

Nicht zu verwechseln mit dem Kölschen Grundgesetz: Et is wie et is und et kütt wie et kütt.

Griech. eucharistia = »Danksagung«; urspr. der Name des bei der Einsetzung des Abendmahls gesprochenen Dankgebets (vgl. Mt 26, 26–28; Mk 14, 22–25; Lk 22, 15–22; 1 Kor 11, 23–25); davon abgeleitet: Bez. für die von der kath. Kirche begangene gottesdienstliche Feier zum Gedächtnis des letzten Abendmahls Jesu Christi (Hl. Messe), seines Todes und seiner Auferstehung.

Die Eucharistie ist eines der sieben Sakramente, in denen der kath. Gläubige die Gegenwart Christi erfährt. Mit Eucharistie werden auch die konsekrierten Opfergaben Brot (Hostie) und Wein bezeichnet.

Feier der Eucharistie, Hochform des kath. Gottesdienstes, auch Messfeier oder heilige Messe genannt.

Auch: Kongregation vom Heiligsten Sakrament, lat. Societas Sanctissimi Sacramenti, Abk. SSS; kath. Männerorden, gegr. 1856 von dem später heiliggesprochenen französischen Priester Peter-Julien Eymard (* 1811, †1868). Auch die Gründung des weiblichen Zweigs (Dienerinnen vom Heiligsten Sakrament) geht auf ihn zurück.

Die Eucharistiner sind eine weltweite Ordensgemeinschaft, die ihre Berufung darin sieht, »das Geheimnis der Eucharistie zu verherrlichen und in der Sprache der Menschen zu verkünden«. Im deutschsprachigen Raum sind Eucharistiner u. a. in der Pfarr- und Jugendseelsorge sowie Erwachsenenbildung tätig.

Gemeinschaft von Männern, die gemeinsam ihren Glauben an Jesus Christus öffentlich bekennen, Jesus im Sakrament der Eucharistie verehren und bei liturgischen Festen (z.B. Prozessionen) ein besonderes Schutzgeleit für das Allerheiligste stellen. Ihren Ursprung haben die Eucharistischen Ehrengarden in den Schützengilden und christlichen Schützenbruderschaften.

Sie hatten lange die Aufgabe übernommen, die Eucharistie vor Raub, Plünderung und Überfällen zu schützen. Als Schutzheiligen wählten sie sich i. d.R. den hl. Sebastianus. Eine solche St.-Sebastianus-Bruderschaft gründete sich
bereits 1390 in Essen, weitere entstanden u. a. 1426 in Andernach, 1473 in Bonn und 1478 in Remagen. Unter dem Einfluss des Kulturkampfs (1872–1880), aber auch der zunehmenden Industrialisierung, die viele Menschen aus nicht kath. Gebieten auf der Suche nach Arbeit ins Ruhrgebiet lockte, wandten sich die Schützenbruderschaften mehr und mehr weltlichen Veranstaltungen wie Schützenfesten zu und vernachlässigten den Ehrendienst bei Prozessionen.


Am 27. Juni 1894 gründete deshalb eine Anzahl von Männern an der Münsterkirche in Essen, seit 1958 Kathedralkirche
des Bistums Essen, die erste »Ehren-Garde zu Essen«, die später in »Eucharistische Ehrengarde Essen-Altstadt« umbenannt
wurde und wieder der urspr. Aufgabe diente, als eine Art Leibwache das Allerheiligste bei Fronleichnamsprozessionen
und anderen kirchl. Feiern vor Störungen und Übergriffen zu schützen. Als Uniform wählten sie den Gehrock, der damals
das Festkleid der Bürger war, den Zweispitz  mit Federbusch, Fangschnüre, Schulterklappen und Offiziersdegen. Dazu trägt
der Gardist den Gardestern mit dem Leitwort »Mit Gott! Für Gott!« Den Traditionen der Gründerzeit verpflichtet, wird die
Uniform bis heute unverändert getragen. Im Bistum Essen sind noch rund 40 Eucharistische Ehrengarden aktiv.

Internationale kath. Großveranstaltung, die mit Gottesdiensten, Vorträgen und Konferenzen die Bedeutung der Eucharistie für die Kirche hervorheben will. Das Treffen findet alle vier Jahre statt. Der erste Weltkongress tagte 1881 in Lille (Frankreich).

Siehe: Adam und Eva.

Griech. euangélion = »frohe Botschaft«; liturgisches Buch mit den Texten der vier Evangelien, die in der Hl. Messe gelesen werden. Siehe auch: Evangelium.

Das Bemühen, mit der im Alltag gelebten Verkündigung des Evangeliums den Glauben an Jesus Christus zu wecken oder zu vertiefen.

Was sich auf das Evangelium bzw. die Botschaft des Neuen Testaments bezieht, gilt als evangelisch, d.h. »dem Evangelium gemäß« bzw. »mit der Botschaft von Jesus Christus übereinstimmend«. Deswegen nannten einige Theologen der Reformation ihre Theologie »evangelisch«. Sie betonten das Evangelium als die Basis ihrer Theologie. Damit setzten sie sich von der kath. Theologie und der kath. Kirche der damaligen Zeit ab. Evangelisch wurde so zu einer Bezeichnung für die protestantischen Kirchen. Seit dem 19. Jh. spricht man von der Evangelischen Kirche.

Lat. consilia evangelica = »Ratschläge des Evangeliums«; Bez. für nicht vorgeschriebene Empfehlungen des Evangeliums: Armut (Verzicht auf persönlichen Besitz; vgl. z.B. Mt 19, 21), Ehelosigkeit (Verzicht auf Ehe und Familie; z.B. Mt. 19, 12) und Gehorsam (Verzicht auf Selbstbestimmung; z.B. Mk 1, 16ff.). Die Evangelischen Räte sind Kern des Ordensgelübdes (Siehe auch: Gelübde, Ordensregel).

Verzeichnis der Evangelien, die im Laufe des Kirchenjahrs im Gottesdienst vorgetragen werden. Siehe auch: Perikopenbuch.

Die Verfasser der vier Evangelien des Neuen Testaments: Matthäus, Markus, Lukas und Johannes. Siehe auch: Evangelium.

Griech. euangélion = »frohe Botschaft, gute Nachricht«; Plural: Evangelien; in den
christlichen Kirchen Bez. für:
1. die Botschaft Jesu vom Kommen des Reiches Gottes;
2. das schriftliche Zeugnis über seine
Worte und Taten, wie sie in den vier Berichten des Neuen Testaments von den als Verfasser geltenden Evangelisten Matthäus, Markus, Lukas und Johannes beschrieben werden.


Die Lesung aus dem Evangelium steht im Zentrum jedes Wortgottesdienstes; nach kath. Auffassung kommt im Evangelium
Gott selbst zu Wort, weshalb sich alle Gläubigen erheben.

Kommt in den Varianten »exemt« und »exempt« vor; von lat. exemptus = »befreit« von Lasten oder Verpflichtungen; das kath. Kirchenrecht kennt die Exem(p)tion und meint damit die Herausnahme von Gebieten, natürlichen und juristischen Personen aus der Jurisdiktion des zuständigen Amtsträgers und die direkte Unterstellung unter den nächsthöheren Amtsträger. Ein exem(p)tes Bistum z.B. ist nicht einem Erzbistum, sondern direkt dem Papst unterstellt.

Zeitweiliger Zustand, in dem ein Ordensmitglied in Absprache mit dem Orden außerhalb der Gemeinschaft lebt und nicht am Gemeinschaftsleben teilnimmt. Oft geht eine Exklaustration als Zeit der Prüfung einem Ordensaustritt voraus.

Lat. »außerhalb des Hauses«; Siehe auch: Exklaustration.

Auch: Ewige Anbetung; eine besondere Verehrungsform des Allerheiligsten. Das in den Leib Christi verwandelte Brot, das Allerheiligste, wird beim Ewigen Gebet in einem kostbaren Gefäß (Monstranz) zur Anbetung ausgesetzt und in gemeinsamer
Andacht verehrt.

In vielen Diözesen wird die Tradition der »Ewigen Anbetung« bis heute gepflegt. Das ganze Jahr über hält nach einem bestimmten Plan jeweils eine Pfarrgemeinde oder Ordensgemeinschaft Anbetung. In Deutschland kam das Ewige Gebet im 17. Jh. auf. Siehe auch: Vierzigstündiges Gebet.

Auch: Ewige Lampe; ein kleines, zumeist in einer roten Glasfassung befindliches brennendes Öllicht neben dem Tabernakel, das die Gegenwart Christi in der Eucharistie anzeigt. Auch in Synagogen findet sich ein Ewiges Licht (hebr. Ner Tamid), das vor dem Thora-Schrein, dem Aufbewahrungsort der hl. Schriften, angebracht ist.

Die frühere Öllampe ist heute durch eine elektrische Glühbirne ersetzt. Das Ewige Licht in der Synagoge erinnert an die Menora, die im Jerusalemer Tempel ständig brannte; es wird als Symbol der ständigen Gegenwart Gottes im Volk Israel verstanden.

Lat. »vom Lehrstuhl aus«; eine Lehrentscheidung des Papstes, die er in seiner Eigenschaft als oberster Hirte und Lehrer der Gesamtkirche mit der erklärten Absicht trifft, kraft seiner apostolischen Vollmacht letztverbindlich zu entscheiden. Siehe auch: Dogma. Unfehlbarkeit des Papstes.

In der Orthodoxen Kirche Bez. für einen Bischof in der Diaspora, der den Kirchengemeinden vorsteht, die nicht im Territorium ihres Partriarchats liegen (z.B. das griechisch-orthodoxe Exarchat in Deutschland).

Griech. exégesis = »das Erzählen, Erklären«; die Wissenschaft der Erforschung, Erklärung und Auslegung der Heiligen Schrift (Bibel).

Siehe: Exsequien.

Jmd., der sich unter geistlicher Begleitung Übungen geistlichen Lebens unterzieht.
Siehe auch: Exerzitien.

Lat. exercitium = »Übung«; geistliche Übung und Besinnung, die in Stille und unter Anleitung eine Einübung in Glauben und Gebet ermöglichen soll.

Lat. »Stellung außerhalb der Gemeinschaft «; früher »Kirchenbann« genannt; der strafweise Ausschluss eines Kirchenmitglieds aus dem kirchl. Gemeinschaftsleben, nicht jedoch aus der Kirche (die Zugehörigkeit zur Kirche wird durch die Taufe unwiderruflich erworben). Das kath. Kirchenrecht kennt die Exkommunikation, die mit dem Vergehen eintritt (»Tatstrafe« bzw. »excommunicatio latae sententiae«), weil sich der Betreffende gegen die kirchl. Gemeinschaft versündigt hat.

Das ist z.B. der Fall bei Abtreibung, Glaubensabfall, Irrglauben, Abtrünnigkeit, einem Attentat auf den Papst, Bruch des Beichtgeheimnisses, Schändung der eucharistischen Gestalten von Brot und Wein. Daneben kann der Bischof oder der Papst aus bestimmten Gründen die Exkommunikation durch ausdrücklichen Urteilsspruch aussprechen (»Spruchstrafe« bzw. »excommunicatio ferendae sententiae«). Nach Kanon 1331 des Gesetzbuchs der lat. Kirche (Codex Iuris Canonici) ist dem Exkommunizierten jeglicher Dienst bei der Feier der Eucharistie oder irgendwelchen anderen gottesdienstlichen Feiern untersagt.

Er darf keinerlei kirchl. Ämter, Dienste oder Aufgaben mehr ausüben, Sakramente weder spenden noch empfangen. Gibt der Exkommunizierte seine beanstandete Haltung auf, bereut er seine Tat und tut Buße, so hat er ein Recht darauf, dass die Exkommunikation wieder aufgehoben wird.

Griech. ex-hodós = »Auszug« (der Israeliten aus Ägypten); Bez. für das zweite Buch der Bibel (2. Buch Mose).

Griech. exorkismós = »das Hinausbeschwören«; eine im Namen Gottes vorgenommene Vertreibung böser Mächte
aus Menschen, Tieren oder Gegenständen. Die Evangelisten berichten immer wieder davon, dass Jesus unreine Geister austrieb. Auch seine Jünger erhalten die Macht dazu.

Nach dem Kirchenrecht darf ein Exorzismus jedoch nur nach ausdrücklicher und besonderer Genehmigung des Bischofs vorgenommen werden, und zwar durch einen Priester, der sich durch Frömmigkeit, Klugheit und unbescholtenen Lebenswandel ausgezeichnet hat. Vor der Anwendung des Exorzismus sind eingehende medizinische und psychiatrische Behandlungsmöglichkeiten zu nutzen. Es wird zwischen diesem großen Exorzismus (Gebet zur Befreiung eines von der Macht des Bösen Überwältigten) und dem kleinen Exorzismus (dem Gebet zur Vorbereitung auf die Feier der Eingliederung in die Kirche) unterschieden.

Jmd., der im Namen Jesu böse Geister austreibt. Seit Papst Johannes Paul II. werden wieder spezielle Exorzisten in der Kirche ausgebildet, darunter war im Jahr 2005 erstmals eine Frau. Siehe auch: Exorzismus. Niedere Weihen.

Bez. für einen abgegrenzten Seelsorgebezirk, der jedoch kirchenrechtlich Teil einer Pfarrei ist.

Lat. ex sequi = »zu Grabe geleiten«; Begräbnisfeierlichkeiten, liturgische Bez. für die Riten zur Beisetzung eines Toten. Hierzu gehören die Toten- oder Auferstehungsmessen sowie die Begräbnisfeier.

Lat. »Frohlocket!«; das nach dem ersten Wort benannte feierliche Osterlob, das zu Beginn der Osternachtfeier nach dem Hereintragen der 3Osterkerze in die Kirche gesungen wird.

Lat. »alle hinaus«; Worte des päpstlichen Zeremonienmeisters vor der Sitzung zur Wahl eines neuen Papstes. Mit den Worten »extra omnes« fordert der Zeremonienmeister nach der Eidesleistung der stimmberechtigten Kardinäle alle, die nicht zum Konklave gehören, auf, die Sixtinische Kapelle zu verlassen.

Pressestelle Bistum Essen

Zwölfling 16
45127 Essen

Quelle: Katholisch A bis Z | Manfred Becker-Huberti, Ulrich Lota | Herder Verlag

Lat. excellentia = »Vortrefflichkeit, Erhabenheit«; nach dem dt. Protokoll die standesgemäße Anrede für Bischöfe und den Nuntius, aber auch für Botschafter, Staatsoberhäupter und Regierungschefs.