Urspr. eine aus Brokat gefertigte Überdachung von Thronen und Kanzeln; in der kath. Kirche Bez. für die bei kirchlichen Prozessionen genutzte Stoffüberdachung (Traghimmel) oder für die steinerne Überdachung einer Figur (Architekturbaldachin).

Bez. für eine Ordensprovinz (= Verwaltungsbezirk) bei geistlichen Ritterorden (Johanniterorden, Malteserorden), der meist mehrere Priorate (Kommenden, Komtureien) unterstehen. Geleitet wird die Ballei von einem Ballivus.

Lat. »Aufseher«; Titel des Leiters einer Ballei.

Siehe: Exkommunikation.

Griech.-lat.: »Täufer«; Namenszusatz für Johannes den Täufer (zur Unterscheidung von Johannes dem Evangelisten).

Griech.-lat. báptein = »tauchen«; Bez. für:
1. das Taufbecken (Taufe);
2. den Taufort (eigenständige Taufkirche), der in frühchristlicher Zeit unmittelbar neben einer Kirche stand und in dem sich ein von fließendem (»lebendigem«) Wasser gespeistes Becken befand. Die Taufe fand nur in einem Baptisterium statt. Die Täuflinge waren Erwachsene. Sie stiegen bei der Taufzeremonie in das Becken und wurden mit Wasser übergossen. Heute erfolgt die Taufe – i. d.R. bei Kleinkindern – an einem kleinen Taufbecken innerhalb der Kirche.

Zweige von einem Kirsch- oder anderen Obstbaum, die am Barbaratag (4. Dezember) in der Wohnung in ein Glas Wasser gestellt werden und mit etwas Glück zu Weihnachten blühen. In diesem alten Brauch mit den scheinbar toten Zweigen drückt sich die Hoffnung aus, dass das Leben stärker ist als der Tod.

Lat. Fratres Misericordiae Mariae Auxiliatricis, Abk. FMMA; kath. Männerorden, der nach der Augustinusregel lebt. Die Ordensgemeinschaft wurde 1850 von Peter Friedhofen (*1819, †1860) gegründet. Die Sorge für alte, kranke, behinderte und benachteiligte Menschen ist bis heute wichtigster Auftrag der Brüdergemeinschaft. Der vom Orden gegr. Rechtsträger »Barmherzige Brüder Trier e.V.« ist mit 25 Einrichtungen und über 8.000 Beschäftigten in Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen nach eigenen Angaben einer der bedeutendsten Träger sozial-karitativer Dienste in Deutschland.

Lat. Fratres Misericordiae de Montabaur, Abk. FMM; kath. Männerorden, 1856 von Peter Lötschert (* 1820, †1886) gegründet. Zur deutschen Provinz der Gemeinschaft gehören ein Krankenhaus in Montabaur, ein Alten- und Kurzzeitpflegeheim in Horbach und eine Rehabilitationsklinik in Bad Reichenhall. Das Mutterhaus der Barmherzigen Brüder ist in Montabaur (Rheinland-Pfalz).

Stil der europäischen Kunst von etwa 1600 bis etwa 1750. Das zentrale Motiv vieler Barockkirchen ist die Himmelfahrt Mariens, wie überhaupt der »Blick in den Himmel« als Reaktion auf die Todeserfahrungen des Dreißigjährigen Krieges diese Epoche kennzeichnet. Üppige Bilder und Deckengemälde vermitteln eine Ahnung von Glanz und Schönheit des Himmels, der Nähe zu Gott und der Gemeinschaft der Heiligen. Der Barock wurde durch den Jesuitenorden sehr verbreitet.

Basilicae minores (lat. Plural: »kleinere Basiliken«) sind historisch und/oder kunsthistorisch bedeutende Kirchen, die vom Papst diesen Titel ehrenhalber erhalten haben. An der Kirche sollen die Insignien des Papstes oder des Apostolischen Stuhles angebracht werden.

Griech. basiliké stoa = »Königshalle«; in der römischen Architektur eine langgestreckte, meist mehrschiffige überdeckte Halle, die als Versammlungshalle, Gerichtsraum oder Markt diente. Daraus entwickelte sich die Hauptform des christlichen Kirchenbaus mit drei oder fünf Schiffen, das mittlere höher als die seitlichen und durch ein Querhaus zur Kreuzform erweitert. Die vier römischen Patriarchalbasiliken (St. Johannes im Lateran, S. Maria Maggiore, St. Peter im Vatikan und St. Paul vor den Mauern) mit Papstthron und -altar unterstehen direkt dem Papst. Seit dem 18. Jh. werden die Patriarchalbasiliken auch als »Basilicae maiores« bezeichnet, im Unterschied zu den Basilicae minores.

Zunächst die gebräuchliche Bez. für kirchliche Gemeinschaften, die seit den 1950er Jahren v. a. in Lateinamerika entstanden sind, eine Glaubens- und Solidargemeinschaft bilden und i. d.R. ein ausgeprägtes politisches Bewusstsein haben, für Gerechtigkeit den Armen gegenüber eintreten und eine Nähe zur Theologie der Befreiung aufweisen. Seit den 1990er Jahren haben sich nach dem Vorbild der Basisgemeinden weltweit Gruppen gebildet, die ihr Glaubens- und Gemeinschaftsleben aus einer bestimmten (z.B. feministischen, afroamerikanischen, ökologischen) Perspektive betrachten und gestalten.

Abk. für Bund der Deutschen Katholischen Jugend..

Siehe: Seligsprechung.

Auch: Begräbnis; die Grablegung eines Toten in die Erde. Bei der kirchl. Beerdigung vertraut die Gemeinde ihren Verstorbenen dem lebendigen Gott an. Der Glaube an Tod und Auferstehung Jesu Christi ist das Fundament jeder kirchl. Beerdigung. Sie kann heutzutage Erd- oder Feuerbestattung (Instruktion des Hl. Offiziums, 8. 5. 1963) des Leichnams sein. Die Feuerbestattung war von der Kirche lange Zeit abgelehnt worden, weil sie als Demonstration gegen den Auferstehungsglauben galt.

Anfang der 1960er Jahre in Lateinamerika entstandener theologischer Ansatz, das Evangelium aus der Perspektive der Armen zu lesen und die den Armen im Evangelium zugesagte Befreiung nicht mehr nur in einem jenseitigen, sondern in einem umfassenden Sinn zu verstehen und aktiv für Gerechtigkeit einzutreten. Den Namen erhielt die Bewegung von einem 1971 erschienenen Buch von Gustavo Gutiérrez (»Teología de la Liberación«). Wegen des politischen Engagements der Seelsorger stand der Heilige Stuhl der Befreiungstheologie stets kritisch bis ablehnend gegenüber.

Seit dem 12. Jh. entstanden im Rahmen der sog. Devotio moderna alternative Lebensgemeinschaften, ein »dritter Weg« neben Ehe und Kloster. Ohne Ordensgelübde lebten unverheiratete Männer und – in getrennten Gruppen – Frauen (Beginen) in klosterähnlicher Gemeinschaft und verbanden ihre überwiegend mystische Frömmigkeit mit sozialem Engagement. Die Männer wurden als Begarden oder Lollarden bezeichnet. Die Kirche sah diese Lebensform kritisch und suchte sie in vorhandene Ordensgemeinschaften und -strukturen einzugliedern.

Bez. für eine im 12. Jh. im Rahmen der Devotio moderna entstandene religiöse Lebensgemeinschaft von Frauen, die zumeist in sog. Beginen-Höfen ein klosterähnliches Leben führten, jedoch ohne Gelübde und Klausur.

Diese alternative Form des Zusammenlebens von Frauen war bes. im 13. und 14. Jh. in Deutschland, Frankreich und den Niederlanden verbreitet. Die Beginen waren sehr bedeutend für das Glaubens- und Wirtschaftsleben einer Stadt. Sie waren erwerbstätig als Seidenweberinnen, Spinnerinnen, Wäscherinnen, bestellten Gemüsegärten, backten Brot und brauten Bier. Darüber hinaus versorgten und unterrichteten sie Kinder, pflegten und betreuten Kranke und Sterbende. Seit dem 17. Jh. versuchten die Bischöfe, die Beginen in Ordensgemeinschaften umzuwandeln. Die meisten nahmen die Augustinusregel an und wurden Träger zahlreicher Einrichtungen im Bereich der Alten- und Krankenpflege. Berühmte Beginen waren Mechthild von Magdeburg, Marguerite Porète, Hadewijch von Antwerpen. Der männliche Zweig dieser Lebensform nennt sich Begarden.

Siehe: Beerdigung.

Ahd. bijiht = »Aussage«; das persönliche Bekennen und Bereuen von Schuld gegenüber einem Priester, auch Beichtvater genannt, ist Teil des Sakraments der Buße. Jeder katholische Getaufte ist verpflichtet, einmal im Jahr in der österlichen Zeit das Bußsakrament zu empfangen.

Auch: Beichtsiegel. Alles, was einem Priester in seiner Funktion als Beichtvater zu Ohren kommt, unterliegt ohne Ausnahme dem Beichtgeheimnis. Auch gegenüber Staat und Exekutive muss der Beichtvater auf dem Beichtgeheimnis bestehen und über das Gehörte Schweigen bewahren. Tut er es nicht, wird er exkommuniziert und darf sein Amt nicht mehr ausüben.

Wenigstens ein Beichtstuhl findet sich in jeder katholischen Pfarrkirche. Er ist der gewöhnliche (aber nicht der einzig mögliche) Ort für das persönliche Sündenbekenntnis der Gläubigen im Rahmen des Bußsakramentes. Die heutigen Beichtstühle, schrankartige Möbelstücke mit meist drei Innenräumen, für den Beichtvater im Mittelteil mit Sitz und – zur alternierenden Nutzung – für Beichtende mit Kniebank, sind im Barock entstanden. Sie lösten ältere Formen ab, bei denen der Priester meist im Chorraum auf einem Stuhl saß und der Beichtende vor ihm kniete. Zwischen beiden konnte ein an der Wand befestigtes Gitter aufgeklappt werden. An alten Beichtstühlen befindet sich oft das Abbild einer Rose, weil »sub rosa« gesprochen wurde: streng vertraulich. In modernen Kirchen wird der Beichtstuhl vielfach durch ein Beichtzimmer ergänzt.

Bez. für den Priester, der die Beichte abnimmt.

Die kath. Kirche unterscheidet zwei Arten der Heiligen: Martyrer und Bekenner. Während die Ersteren ihren Glauben mit der Hingabe ihres Lebens für Christus bezeugt haben, gilt bei den anderen ihr ganzes Leben als »unblutiges Martyrium«. In der Westkirche gilt der hl. Martin von Tours, in der Ostkirche der hl. Nikolaus von Myra als erster heiliger Bekenner.

Lat. benedicere = »segnen«, auch »lobpreisen«; das Benedictionale ist ein liturgisches Buch, das die von der Kirche erlaubten Benediktionen und Exorzismen enthält. Benediktion, Segnung oder Einsegnung werden kirchliche Handlungen genannt, bei denen Personen oder Sachen gesegnet werden. Exorzismus nennt man eine liturgische Handlung, bei der im Namen Gottes aus Menschen Dämonen ausgetrieben werden. Vor dem Zweiten Vatikanischen Konzil war das Benedictionale Teil des Rituale Romanum.

Lat. benedicere = hier: »lobpreisen«; die Worte aus Lk 1, 68–79 werden in den Laudes gebetet, auch: Teil des Sanctus.

Der hl. Benedikt (* um 480 in Nursia; †21. März 547 auf dem Monte Cassino bei Cassino) gilt als der Begründer des abendländischen Mönchtums. Er verfasste die bedeutende Mönchsregel, nach der auch heute noch weltweit die Benediktiner(innen) und die benediktinischen Reformorden der Zisterzienser(innen) und Trappist(inn)en leben. Sein Grundanliegen lautet: Ora et labora! (»Bete und arbeite!«). In der »Regula« entwickelte er ein Konzept von Zucht und Maß: eheloses Leben, einfache Ernährung, feste Zeiten für Schlaf, Gebet, Lesung und Arbeit.

Lat. Ordo Sancti Benedicti, Abk. OSB; Ordensgemeinschaften (Männer- und Frauenorden), die nach der Regel des hl. Benedikt von Nursia leben. Die Benediktusregel fordert Chorgebet, Arbeit und Studium. Vor allem im Mittelalter waren die Klöster der Benediktiner Zentren kultureller und technisch-wirtschaftlicher Entwicklung und haben sich große Verdienste um die europäische Kultur erworben. Ordenstracht: schwarzes Gewand, schwarzes Skapulier. Anrede: Pater bzw. Schwester (Vorname). Aus dem Benediktinerorden gingen die Orden der Zisterzienser(innen) und Trappist(inn)en hervor.

Die »Regula« des hl. Benedikt, auch Benediktsregel, Benediktinerregel oder Regula Benedicta genannt, ist die einflussreichste Mönchsregel, nach der bis heute die Benediktiner(innen) und die benediktinischen Reformorden der Zisterzienser(innen) und Trappist(inn)en leben. In elf Abschnitten ordnet Benedikt das klösterliche Leben: das Verhältnis von Abt und Mönchen, die »geistliche Kunst«, worunter er Gehorsam, Schweigsamkeit und Demut versteht, wie das gemeinsame Gebet zu halten ist, wie ein Kloster zu organisieren ist, wie Verfehlungen bestraft werden sollen, wie die tägliche Versorgung im Kloster zu gewährleisten ist, wie ein Tag ablaufen soll, wie die Beziehung des Klosters nach außen zu handhaben ist, wie neue Mitglieder aufgenommen werden sollen, wie die Gemeinschaft in sich geordnet ist und wie sie als »Gemeinschaft in Liebe« bestehen kann.

Lat. »dem, der sich verdient gemacht hat«; vom Papst verliehene Verdienstmedaille (Päpstliche Orden und Ehrenzeichen), die ihren Namen wegen der Aufschrift »Benemerenti« erhielt. Die Verdienstmedaille wurde von Papst Pius VII. (1800–1823) gestiftet, um damit besondere Verdienste um den Heiligen Stuhl auszuzeichnen. Sie wird an einem gelb-weißen Band auf der Brust getragen und zusammen mit einer Urkunde des Staatssekretariates verliehen.

Das Matthäusevangelium überliefert die lange Rede, die Jesus von Nazaret auf einem Berg gehalten hat (Mt 5–7). Eine Parallele dazu, als »Feldrede« bezeichnet, findet sich im Lukasevangelium (Lk 6). In der Bergpredigt werden Anleitungen für das Miteinander der Menschen, wie sie zur damaligen Zeit bekannt waren, durch Jesu Hinweise verstärkt oder verschärft, so dass ihre Berücksichtigung noch heute eine große innere Haltung, einen starken Entscheidungswillen und sehr viel Umsetzungskraft verlangt. Aus der Bergpredigt bekannt sind insbes. die Seligpreisungen (Mt 5) und das Vaterunser (Mt 6) sowie die veränderte Goldene Regel (Mt 7).

* Um 1090 bei Dijon, †20. August 1153 in Clairvaux bei Troyes; Mönch aus burgundischem Rittergeschlecht, später Abt und Gründer mehrerer Klöster des Zisterzienserordens (Zisterzienser), auch Politiker, rief zum zweiten Kreuzzug auf. Seiner zahlreichen Schriften und Predigten wegen wurde er zum Kirchenlehrer erhoben.

Lat. vocatio; als von Gott geschenkter Lebensinhalt wahrgenommene Neigung zu einer (geistlichen) Lebensweise; im Alltag oft synonym gebraucht für Priester- oder Ordensberufung. Nach kirchl. Verständnis setzen das Priesteramt und die Mitgliedschaft
in einem Orden »ein Angerufensein von Gott« voraus, eine Berufung. Das Amt des Priesters ist demnach kein Beruf im heute üblichen Sinn; allerdings könnte der Gedanke der Berufung den Beruf näher und tiefer qualifizieren. In der frühen Kirche war es nichts Außergewöhnliches, dass Amtsträger von der Gemeinde berufen wurden.

Siehe: Beerdigung.

Außen oder im hinteren Teil mittelalterlicher Kirchen angebrachte steinerne Untiere (Wolfsköpfe, Drachen usw.), die sinnbildlich für das Böse stehen. Der Chorraum im Innern hingegen symbolisiert den Sieg Christi über den Tod und das Böse.

Alle Religionen kennen Beten als Kommunikation des Menschen mit Gott. Der innere Dialog mit dem Göttlichen kann sich in verschiedenen Handlungen und verbalen oder nonverbalen Formen ausdrücken. Gott nennt den Menschen bei seinem Namen (Jes 43, 1). Er ist das Gegenüber, an das sich der Mensch vertrauensvoll wenden kann. Jesus selbst betete in dieser Weise zu Gott. Ebenso ermutigte er seine Jünger, sich an Gott zu wenden und mit ihm im Gespräch zu bleiben. Das Gebet, das Jesus seine Jünger gelehrt hat, ist das Vaterunser.

Siehe: Wallfahrt.

Auch: Mendikanten (von lat. mendicare = »betteln«); Ordensgemeinschaften von Männern und Frauen, die gemäß ihrer Regel kein Eigentum besitzen dürfen und der Armut verpflichtet sind. Bettelorden entstanden im 13. Jh. als Reaktion auf die Verweltlichung der Kirche und breiteten sich rasch aus. Nicht nur ihren eigenen Lebensunterhalt bestritten sie durch Arbeit und Betteln; sie hatten sich besonders der Armenfürsorge verschrieben und teilten das Erbettelte. Die an kein bestimmtes Kloster gebundenen »Bettelmönche« gewannen bald großen Einfluss als Prediger, Lehrer und Seelsorger, insbes. in den aufstrebenden mittelalterlichen Städten. Als Bettelorden im urspr. Sinn gelten die Franziskaner, Minoriten und Dominikaner, im weiteren Sinne auch die Augustiner und Karmelit(inn)en.

Griech. biblía = »Bücher«; auch: Heilige Schrift, Buch der Bücher; Sammlung aus Schriften, die von den christlichen Kirchen als Urkunden der göttlichen Offenbarung (Wort Gottes) anerkannt werden. Die Bibel gliedert sich in das Alte Testament (Abk. AT) und das Neue Testament (Abk. NT). Um dem Missverständnis entgegenzuwirken, es handle sich um einen veralteten und einen aktuellen Teil, wird auch vom Ersten (= Altes) und Zweiten (= Neues) Testament gesprochen. Als verbindliche lat. Bibelübersetzung gilt in der kath. Kirche die Vulgata, die auf den hl. Hieronymus zurückgeht; sie erschien 1979 in revidierter Neuauflage als »Nova Vulgata«.

Das Christentum folgte zunächst dem Bilderverbot des jüdischen Glaubens (»Du sollst dir kein Bildnis machen«), formuliert innerhalb der Zehn Gebote (Ex 20, 1–21). Aber der Glaube an die Menschwerdung Gottes in Jesus Christus legitimierte ab dem 3. Jh. die Entwicklung von Bildern. Nach dem Bilderstreit gewannen die Kultbilder (Ikone) bes. in der Ostkirche eine einzigartige Stellung.

Historische Auseinandersetzungen über die Rechtmäßigkeit der Verehrung christlicher Bilder. Im 6. Jh. kam das verehrte Bild auf, die Ikone. Als sich das byzantinische Kaiserhaus gegen die Bilderverehrung aussprach, kam es zum Bilderstreit.

Kaiser Leon III. (717–741) erließ 726 und 730 ein Bilderverbot. Die Synode von Hiereira, die sich selbst als ökumenisches Konzil verstand, verfügte 754 die Abschaffung der Bilder. Den Bilderverehrern (Ikonodulen) wurden von ihren Gegnern (Ikonoklasten) Abgötterei, Götzendienst und Häresie vorgeworfen. Aber bereits 787 wurde die Bilderverehrung durch Kaiserin Irene (Mitregentin 780, Kaiserin 790, Mitregentin 792, Kaiserin 797–802) und Patriarch Tarasios auf dem 7. ökumenischen Konzil von Nizäa nicht bloß wieder zugelassen, sondern geradezu verbindlich. Auch eine zweite Phase der Bilderfeindlichkeit (815–843) konnte die Entwicklung nicht aufhalten.

Die Synode von Konstantinopel entschied 843 zugunsten der Bilderverehrung. Die Ausbreitung der Bilderverehrung erfolgte seit dem 10. Jh. Neue Auseinandersetzungen gab es im 16. Jh. in Russland, als die einen streng am alten Stil festhielten und die anderen neue Themen und naturalistische Stile bevorzugten.

Lat. bini = »je zwei«; zweimalige Eucharistiefeier durch denselben Priester an einem Tag.

Der von einem Chorumgang umschlossene Bereich einer Kirche. Hier stehen das Chorgestühl und der Hauptaltar. Der Binnenchor wird i. d.R. durch Chorschranken oder Chorgitter vom Chorumgang abgetrennt.

Klerikale Kopfbedeckung, die sich durch Verfestigung der Griffwülste zur heutigen meist viereckigen Form entwickelt hat und bei liturgischen Feiern von Geistlichen getragen wird. Das Birett wird heute in den deutschsprachigen Ländern meist nur noch von Bischöfen und Domherren benutzt.

Auch: Birgitten; eigentlich Erlöserorden, Orden des Allerheiligsten Erlösers (Ordo Sanctissimi Salvatoris), Abk. O.Ss.S.; der Doppelorden für Nonnen und Mönche wird meist nach seiner Gründerin, der Schwedin Birgitta Birgersdotter (1303–1373), Birgittenorden genannt.

Die Gemeinschaft, bei der Frauen und Männer innerhalb des Klosters getrennt lebten, folgt der Regel des Augustinus. Vom alten Zweig gibt es noch fünf Klöster weltweit. 1911 wurde ein neuer Zweig von der schwedischen Konvertitin Elisabeth Hesselblad gegründet, zu dem inzwischen mehr als vierzig Klöster gehören. Außerdem gibt es einen spanischen Zweig, die Birgitten von Valladolid, und eine Brüdergemeinschaft in den USA.

Die Nonnen tragen einen grauen Habit mit schwarzem Schleier, auf dem Kopf eine »Krone« aus drei Leinenbinden mit fünf roten Punkten, die die Wundmale Christi symbolisieren.

Griech. epískopos = »Aufseher«; in der kath. Kirche Vorsteher einer Ortskirche, auch Bistum oder Diözese genannt. Durch die Bischofsweihe steht er unmittelbar in der Nachfolge der Apostel (Apostolische Sukzession) und besitzt die oberste Weihe-, Verwaltungs- und Gerichtsgewalt in seinem Bistum. Deshalb wird der Bischof auch als »Oberhirte«, der oberste Hirte seines Bistums, bezeichnet.

In seinem Auftrag üben die Priester in einer Diözese ihr Amt aus, feiern mit der Gemeinde die Heilige Messe, predigen und spenden Sakramente. Dem Bischof selbst ist die Spendung besonderer Sakramente wie die Priesterweihe und Firmung vorbehalten. Er muss in seiner Ortskirche die Einheit mit der Gesamtkirche schützen und Missbräuche v. a. in der Verkündigung des Wortes und der Feier der Sakramente verhindern. Aus diesem Grund visitiert er selbst oder ein Stellvertreter wenigstens alle fünf Jahre jede Gemeinde seines Bistums.

Der Bischof ist gehalten, dem Papst in regelmäßigen Abständen einen Bericht über seine Diözese vorzulegen und sich nach Rom zu begeben (Ad-Limina-Besuch). Der Bischof wird vom Papst ernannt (Bischofsernennung). Zur Amtstracht (violette Soutane) gehören das Brustkreuz und der Bischofsring, bei feierlichen Gottesdiensten und Amtshandlungen der Bischofsstab und die Mitra. Bischöfe, die eine Diözese leiten, werden Diözesanbischöfe genannt. Ihnen zur Seite stehen oft ein oder mehrere Weihbischöfe.

Mit Vollendung des 75. Lebensjahrs ist der Bischof verpflichtet, dem Papst seinen Rücktritt anzubieten. Wird der Rücktritt angenommen oder verzichtet ein Bischof »aus gerechtem Grund« auf sein Amt, wird er versetzt oder stirbt er, gilt der Bischofssitz als vakant (Sedisvakanz). Siehe auch: Erzbischof. Bischofsernennung.

1. Das Amt des Bischofs mit seiner Verwaltung (Kurie);
2. Der Bischof als Rechtssubjekt.
Nimmt z.B. der Papst das Rücktrittsgesuch eines Bischofs an, ist die Diözese also ohne »regierenden« Bischof, so ist der Bischöfliche Stuhl unbesetzt oder vakant. Zugleich ist der Bischöfliche Stuhl auch Rechtssubjekt, Vermögensträger und eine eigene Körperschaft des öffentlichen Rechts. So kann der Bischöfliche Stuhl über eigene Vermögenswerte verfügen und diese verwalten. Der Bischof ist darüber nicht rechenschaftspflichtig.

Zu den Voraussetzungen für die Ernennung zum Bischof gehört gemäß kath. Kirchenrecht, dass sich der Kandidat durch festen Glauben, gute Sitten, Frömmigkeit, Lebensweisheit und Klugheit auszeichnet. Ferner soll er über einen guten
Ruf verfügen, wenigstens 35 Jahre alt und seit fünf Jahren Priester sein sowie einen Doktorgrad oder wenigstens den Grad
eines Lizentiaten in der Heiligen Schrift, in der Theologie oder im kanonischen Recht an einer vom Apostolischen Stuhl
anerkannten Hochschule erworben haben oder in diesen Disziplinen wirklich erfahren sein. Bischöfe werden in der kath. Kirche grundsätzlich durch den Papst ernannt.

In einigen Diözesen steht den Domkapiteln ein Wahlrecht zu. Diese Wahlrechte ergeben sich aus Konkordaten, d.h. völkerrechtlichen Verträgen, die der Heilige Stuhl mit bestimmten Staaten geschlossen hat. Nach dem Preußischen Konkordat (1929), das nach wie vor für die Diözesen auf dem Gebiet des ehem. Freistaates gilt, legen Bischöfe und Domkapitel bei einer Sedisvakanz dem Heiligen Stuhl eine Liste mit geeigneten Kandidaten vor. »Unter Würdigung der Listen«, d.h. ohne daran gebunden zu sein, erhält das Domkapitel über den Nuntius einen Dreiervorschlag zur Wahl (Terna). Nimmt der Kandidat die Wahl an, fragt der Dompropst bei der Landesregierung an, ob »Bedenken politischer Art« gegen den Gewählten vorliegen. Erhebt die Landesregierung keinen Widerspruch, teilt das Domkapitel dem Heiligen Stuhl über den Nuntius den Namen des Gewählten mit. Erst danach kann die Ernennung des neuen Bischofs durch den Papst erfolgen. Nach dem Badischen Konkordat (1932) hat auch das Erzbistum Freiburg das Recht der Bischofswahl. Hier muss der Dreiervorschlag des Heiligen Stuhls wenigstens einen Kandidaten aus der Erzdiözese enthalten. Das Reichskonkordat (1933) hat diese Regelung auf die Diözesen Meißen (heute Dresden-Meißen), Rottenburg (heute Rottenburg-Stuttgart) und Mainz ausgedehnt (Art. 14). Kein Wahlrecht haben nach dem Bayerischen Konkordat (1924) dagegen die Domkapitel der bayerischen Diözesen. In Österreich legen die Diözesanbischöfe dem Heiligen Stuhl eine Liste mit geeigneten Kandidaten vor, an die dieser aber nicht gebunden ist. Nur das Domkapitel der Erzdiözese Salzburg kann aus einer Dreierliste den Erzbischof wählen.

Siehe: Koadjutor.

Zusammenschluss der kath. Bischöfe aller Diözesen eines Landes oder einer Region. Der Deutschen Bischofskonferenz (Abk. DBK; Sitz in Bonn) gehören neben den 27 Diözesanbischöfen auch die Weihbischöfe, die Koadjutoren und die Diözesanadministratoren an. Aufgabe der Bischofskonferenz ist es, gemeinsame pastorale Anliegen zu beraten und zu entscheiden. Sie gibt Richtlinien vor und pflegt Verbindungen zu anderen Bischofskonferenzen. Rechtsverbindlich wird ein Beschluss der Bischofskonferenz erst, wenn ihn ein Diözesanbischof in seinem Bistum formell in Kraft setzt.

Siehe: Insignien.

Siehe: Krummstab. Insignien.

Ein vom Bischof mit einer besonderen Aufgabe und Verantwortung bestellter Priester, zumeist ein Weihbischof oder Prälat (z.B. für die Caritas, für Ordensgemeinschaften).

Das Wappen eines Bischofs ist erkennbar an dem grünen Bischofshut über dem Wappenschild und den beidseitig vom Hut in zwei Reihen an einer Kordel herabhängenden sechs grünen Quasten (das sind hängende Bündel von Fäden oder Schnüren, die am oberen Ende meist durch einen Knoten begrenzt werden; die büschelartige Form erinnert an einen Pinsel). Das Wappen eines Erzbischofs weist jeweils zehn grüne Quasten auf, das eines Kardinals ist am purpurroten Bischofshut erkennbar, an dem auf beiden Seiten je 15 Quasten herabhängen (Kardinalswappen).
Der Wappenschild trägt die individuellen heraldischen Kennzeichen und Farben des Bischofs, meist in Verbindung mit einem auf das Bistum verweisenden Element.

Auch: Diözese; ein von einem Bischof geleiteter territorial umschriebener Seelsorgs- und Verwaltungsbezirk. Das Bistum ist Körperschaft des öffentlichen Rechts und als solches rechtsfähig. Sein Gebiet ist in Dekanate und Pfarreien, ggf. auch Regionen und Bezirke aufgegliedert. Die Errichtung, Änderung oder Aufhebung eines Bistums erfolgt durch den Heiligen Stuhl. Mehrere Bistümer sind einem Erzbistum (Erzdiözese) zugeordnet und bilden zusammen eine Kirchenprovinz, an deren Spitze ein Erzbischof (Metropolit) steht.

Nach der Neuordnung der Bistumsgrenzen (1995) gibt es in Deutschland sieben Erzbistümer (Bamberg, Berlin, Freiburg, Hamburg, Köln, München-Freising sowie Paderborn) und 20 Bistümer (Aachen, Augsburg, Dresden-Meißen, Eichstätt, Erfurt, Essen, Fulda, Görlitz, Hildesheim, Limburg, Magdeburg, Mainz,
Münster, Osnabrück, Passau, Regensburg, Rottenburg-Stuttgart, Speyer, Trier und Würzburg).

Die dt. Diözesen sind im Verband der Diözesen Deutschlands, einer Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn, zusammengeschlossen. In Österreich bestehen zwei Erzdiözesen und sieben Diözesen sowie die »Österreichische
Militärdiözese« und eine Territorialabtei: die Erzdiözese Salzburg mit den Suffragandiözesen: Diözese Feldkirch, Diözese Graz-Seckau, Diözese Gurk, Diözese Innsbruck; die Erzdiözese Wien mit den Suffragandiözesen: Diözese Eisenstadt, Diözese
Linz, Diözese St. Pölten; direkt dem Heiligen Stuhl unterstellt ist die Territorialabtei Wettingen-Mehrerau. In der Schweiz bestehen keine Erzdiözesen oder Kirchenprovinzen. Die Diözesen unterstehen direkt der römischen Kurie. Dies ist in
der römisch-katholischen Kirche eine Besonderheit.

Es gibt sechs Diözesen (hier durchgehend Bistum genannt): Bistum Basel (Bischofssitz in Solothurn), Bistum Chur, Bistum Lausanne-Genf-Freiburg (Bischofssitz in Freiburg), Bistum Lugano, Bistum St. Gallen, Bistum Sitten; außerdem gibt es zwei Territorialabteien: Abtei Saint-Maurice und Abtei Maria Einsiedeln. Das Fürstentum Liechtenstein bildet das Erzbistum Vaduz, das direkt der römischen Kurie untersteht. Luxemburg bildet das Erzbistum Luxemburg.

Abk. für Bund Katholischer Unternehmer.

Einer der meistverehrten Heiligen der kath. Kirche und einer der 14 Nothelfer. Blasius, Bischof von Sebaste in Armenien, war ein unerschütterlicher Bekenner des christlichen Glaubens. Er wurde 316 unter Kaiser Licinus nach langer Folter und
furchtbaren Qualen enthauptet. Bevor er starb, rettete er, der Legende nach, in Ketten liegend durch sein Gebet einem Jungen das Leben, der an einer Fischgräte zu ersticken drohte. Auf diese Begebenheit geht seine Verehrung als Schutzheiliger bei Halskrankheiten zurück, die im Orient bereits bis ins 6. Jh. nachgewiesen ist; im Abendland geht sie bis ins 9. Jh. zurück. Blasius gilt als einer der Schutzpatrone der Ärzte.

Im Blasiussegen wird Gesundheit und Heil, speziell von Halsleiden, erbeten. Der Segen wird alljährlich am 3. Februar, dem Gedenktag des hl. Blasius, erteilt. Dabei hält der segnende Priester zwei übereinander gekreuzte Kerzen. Die Segensformel lautet: »Auf die Fürsprache des heiligen Blasius bewahre dich der Herr vor Halskrankheit und allem Bösen. Es segne dich Gott, der Vater und der Sohn und der Heilige Geist« oder »Der allmächtige Gott schenke dir Gesundheit und Heil. Er segne dich auf die Fürsprache des heiligen Blasius durch Christus, unseren Herrn« oder »Der Herr behüte dein Leben. Auf die Fürsprache des heiligen Blasius segne dich der allmächtige Gott, der Vater und der Sohn und der Heilige Geist.« Dieser Segen ist, anders als die Legende vom lebensrettenden Gebet des Heiligen, erst im späten 16. Jh. entstanden.

Das Bleisiegel ist byzantinischen Ursprungs und wird seit dem 6. Jh. auch von den Päpsten zur Besiegelung der Authentizität eines Dokuments eingesetzt. Zumeist wird Blei verwendet, für bes. wichtige Dokumente auch Silber oder Gold. Seit
dem 12. Jh. wurden Schriftstücke mit Hanf- oder Seidenschnüren zusammengehalten und mit einer Bleimasse verschlossen, in die mit einem runden Stempel auf der einen Seite der Namenszug des Papstes und auf der Rückseite die Köpfe von Petrus und Paulus mit dem entsprechenden Namenszug SPE (Sanctus Petrus) und SPA (Sanctus Paulus) aufgeprägt wurde (Bulle). Das Bleisiegel wird mit dem Fischerring geprägt.

Abk. für lat. Beata Maria Virgo, selige Jungfrau Maria.

Eigentl. Winfried, Apostel von Deutschland, auch: Apostel der Deutschen; Benediktiner und der wohl wichtigste Missionar im Frankenreich, * 672/673 in Wessex/England, †5. Juni 754 bei Dokkum in Friesland. Er wurde in den Benediktinerklöstern Exeter, dann in Nursling (bei Winchester) erzogen und ausgebildet.

Nach seiner Priesterweihe im Alter von etwa 30 Jahren war Bonifatius als Lehrer für Grammatik und Dichtung tätig. 716 nahm er seine Missionstätigkeit in Friesland auf, kehrte jedoch noch einmal nach Nursling zurück, wo er zum Abt geweiht wurde. 718 verließ er England fu?r immer und brach zu einer Pilgerfahrt nach Rom auf. Von Papst Gregor II. (715–731) bekam Bonifatius seinen Namen und erhielt den Auftrag, den »wilden Völkern Germaniens« das Evangelium zu verkünden.

Nach Missionstätigkeit in Hessen und Gründung des Klosters Amönenburg kehrte Bonifatius zurück nach Rom. Dort wurde er am 30. November 722 zum Bischof ohne festen Bischofssitz geweiht. Es folgten weitere Missionsreisen nach Hessen, Thüringen und Bayern. 732 wurde Bonifatius zum Erzbischof des östlichen Frankenreiches ernannt, 738 folgte die Ernennung zum päpstlichen Legaten für Germanien. Bonifatius gründete u. a. die Klöster Fritzlar, Tauberbischofsheim und Fulda sowie die Bistümer Freising, Eichstätt, Erfurt, Würzburg und Büraburg.

747 wurde er zum Bischof von Mainz ernannt. Als 80-Jähriger kehrte er zurück in die Mission. Am 5. Juni 754 wurde er bei Dokkum in Friesland von Einheimischen erschlagen. Sein Grab befindet sich im Dom zu Fulda.

Hilfswerk der kath. Kirche zur Unterstützung der Katholiken in den Diaspora-Gebieten von Deutschland, Nordeuropa sowie Estland und Lettland, mit Sitz in Paderborn. 1849 als »Bonifatiusverein für das kath. Deutschland« gegründet. Benannt ist das Werk nach dem hl. Bonifatius. Bereits in den ersten 100 Jahren seines Bestehens konnten durch das Bonifatiuswerk 5.000 Kirchen, Kapellen, Pfarrhäuser, Schulen und Gemeinderäume in der Diaspora mitfinanziert werden.

1844 von Priestern und Laien gegr. Verein mit dem Ziel, gute Bücher zum Eigenbesitz zu vermitteln und kath. öffentliche Büchereien aufzubauen. Der Verein mit Sitz in Bonn ist nach dem1584 gestorbenen Mailänder Kardinal Karl Borromäus benannt. Zu den Mitgliedern des Borromäusvereins zählen die 15 (Erz-)Diözesen Aachen, Berlin, Essen, Freiburg, Fulda, Hildesheim, Köln, Limburg, Mainz, Münster, Osnabrück, Paderborn, Rottenburg-Stuttgart, Speyer und Trier. Die entsprechende Einrichtung in den bayerischen Diözesen ist der Sankt Michaelsbund.

Abk. für Bruder.

Kurs der Ehevorbereitung (auch: Ehevorbereitungskurs) in der katholischen Kirche. Gegenstand sind die Trauung und das kirchliche Eheverständnis, Beziehungsgestaltung, Konfliktbewältigung, Zärtlichkeit und Sexualität, verantwortete Elternschaft.

Ein kurzes Segensgebet über beide Brautleute am Ende des Trauritus, entstanden im 13. Jh. Erwachsen ist es aus dem westgotischen Brauch der Brautübergabe.

Von lat. brevis = »kurz«; auch: Stundenbuch; enthält in verkürzter Form (daher der Name) alle Texte für das Stundengebet. Nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil wurde die Bezeichnung »Brevier« ganz aufgegeben zugunsten des Begriffs »Stundenbuch«.

Siehe Kulturkampf.

Laienbruder; Angehöriger eines Ordens, der nicht die Priesterweihe empfangen hat. In manchen Orden (z.B. bei den Kapuzinern und in einzelnen Benediktinerklöstern) nennen sich jedoch alle Mitglieder Bruder, unabhängig davon, ob sie die Priesterweihe haben. Jesuiten unterscheiden zwischen Bruder (der auf Dauer Laienbruder bleibt) und Frater, dessen Priesterweihe möglicherweise noch bevorsteht.

Lat. Institutum Fratrum Scholarum Christianarum, auch: Schulbrüder, Abk. FSC; kath. Männerorden, 1684 von dem französischen Priester Jean Baptiste de La Salle (* 1651, †1719) gegründet. Die Ordensgemeinschaft ist heute in rund 80 Ländern verbreitet und betreut mehr als 1.000 Werke und Einrichtungen. Die Brüder sind vor allem in Schulen und in der Ausbildung tätig, kümmern sich um Straßenkinder und bieten Jugendlichen Schreib- und Lesekurse an.

Zusammenschluss, meist in Form eines Vereins, zur Förderung der allgemeinen Frömmigkeit, häufig unter Betonung einer Besonderheit, z.B. Marianische Bruderschaft, Herz-Jesu-Bruderschaft, Rosenkranz-Bruderschaft.

Teil der bischöflichen Insignien, auch Pektorale genannt.

Lat. bulla = »Kapsel«; bezeichnet die Kapsel, die ein Siegel umschloss (Bleisiegel), das Siegel selbst und das so gesiegelte Schriftstück wie z.B. die »Goldene Bulle« Karls IV. von 1356. Päpstliche Bullen sind gesiegelte Erlasse des Heiligen Stuhls zu
wichtigen kirchlichen Problemen.

Sie werden in lat. Sprache auf Pergament geschrieben und mit den Anfangsworten des Textes bezeichnet, z.B. die Bulle »Unam Sanctam« (1302). Seit 1878 werden nur noch für ganz bestimmte feierliche Akte Bleibullen ausgefertigt. In allen anderen Fällen benutzt man das mit roter Farbe aufgestempelte Siegel mit dem Namen des Papstes um die Apostelköpfe (Petrus und Paulus).

Abk. BDKJ; der 1947 gegr. Bund ist der Dachverband von 15 kath. Kinder- und Jugendverbänden in Deutschland mit rund 650.000 Mitgliedern. Er vertritt ihre politischen, sozialen und kirchlichen Interessen. Sitz der BDKJ-Bundesstelle ist das Jugendhaus Düsseldorf.

Mitgliedsverbände sind: der Bund der St. Sebastianus-Schützenjugend (BdSJ); die Christliche Arbeiterjugend (CAJ); die Deutsche Jugendkraft (DJK); die Deutsche Pfadfinderschaft Sankt Georg (DPSG); die Jugendverbände der Gemeinschaft Christlichen Lebens (J-GCL) mit den Einzelverbänden Jungen und Männer (GCL–JM) sowie Frauen und Mädchen (GCL–FM); die Katholische Junge Gemeinde (KJG); die Katholische Landjugendbewegung Deutschlands (KLJB); die Kolping
Jugend (Kolpingwerk); die Katholische Studierende Jugend (KSJ) mit den Einzelverbänden Heliand-Mädchenkreis (Mädchen und Frauen) und Bund Neudeutschland (Jungen und Männer); die Pfadfinderinnenschaft
St. Georg (PSG); der Quickborn-Arbeitskreis sowie die assoziierten Mitgliedsverbände AktionWest-Ost im BDKJ (Arbeitskreis für europäische Friedensfragen) und UNITAS (Verband der wissenschaftlichen kath. Studentenvereine).

Abk. BKU; ein freiwilliger Zusammenschluss katholischer Unternehmer(innen). Der 1949 in Königswinter gegr. Verband versteht sich als Stimme der kath. Unternehmer in Wirtschaft, Gesellschaft, Kirche und Politik. Ihm gehören rund 1.200 Unternehmer, Selbständige und leitende Angestellte in 36 Diözesangruppen an.

Bund der deutschen katholischen Jugend.

Gemeindegottesdienst, der imZeichen von Gewissenserforschung, Sündenbekenntnis und Reue steht und die verzeihende Liebe Gottes anruft. Die Bußandacht ersetzt nicht die Absolution in der Einzelbeichte.

Abkehr von der Sünde und Zuwendung zu Gott. Die Buße ist ein ständiger Vorgang im Leben des Christen. Das Bußsakrament (Beichte) schenkt dem getauften Christen, der seine Schuld bereut und sie vor dem Priester bekennt, die Vergebung seiner Sünden.

Pressestelle Bistum Essen

Zwölfling 16
45127 Essen

Quelle: Katholisch A bis Z | Manfred Becker-Huberti, Ulrich Lota | Herder Verlag