Zukunft durch sparsame Haushaltsführung sichern

Die Finanzierung der kirchlichen und sozialen Aufgaben des Ruhrbistums langfristig sicher zu stellen, ist und bleibt für Generalvikar Klaus Pfeffer zentrales Ziel der Haushaltsführung. Der Haushalt 2015 des Bistums Essen weist ein Gesamtvolumen von 230 Mio. Euro (2014: 254 Mio. Euro) auf. Das Netto-Kirchensteueraufkommen werde 2015 sinken.



Bistum Essen verabschiedet Haushalt für 2015

Das Bistum Essen erwartet 2015 ein Netto-Kirchensteueraufkommen von etwa 165 Mio. Euro. Gegenüber der fortgeschriebenen Prognose für 2014 von 181 Mio. Euro ist dies ein Rückgang um etwa neun Prozent.

Deshalb sei es notwendig, den Weg der Haushaltskonsolidierung konsequent fortzusetzen, unterstreicht Generalvikar Klaus Pfeffer. Auf die Frage nach der Richtschnur wirtschaftlichen Handelns der Kirche gebe es nur eine Antwort: „Das Geld, über das wir in unserer Kirche verfügen, gehört nicht uns. Es ist uns anvertraut, damit wir es zum Wohl möglichst vieler Menschen verwenden.“ Dem trägt auch der Haushaltsplan des Ruhrbistums für das Jahr 2015 Rechnung, der jetzt vom Kirchensteuerrat verabschiedet wurde.

2013 betrug das Kirchensteueraufkommen des Bistums Essen 166 Mio. Euro (netto). Im laufenden Haushaltsjahr 2014 erwartet die Finanzverwaltung des Ruhrbistums 181 Mio. Euro (netto), nachdem zuvor die Hebegebühren (drei Prozent) an die Finanzämter abgeführt sowie die Zahlungsverpflichtungen aus Kirchenlohnsteuerverrechnungen gegenüber anderen Diözesen (Clearing) erfüllt worden sind. Die Steigerung in 2014 um 20 Mio. Euro gegenüber der ursprünglichen Haushaltsplanung ist ausschließlich auf Clearing-Effekte zurückzuführen. Der Eingang über die Finanzämter ist entgegen dem Bundestrend im Bistum Essen sogar leicht unter dem Vorjahreswert.

Der jetzt vom Kirchensteuerrat verabschiedete Etat für 2015 weist ein Gesamtvolumen von 230 Mio. Euro (2014: 254 Mio. Euro) aus. Neben den Kirchensteuern erhält das Ruhrbistum Zuwendungen und Kostenerstattungen von rund 39 Mio. Euro, zum größten Teil von Zuwendungen des Landes für die Schulen des Ruhrbistums (rund 32 Mio. Euro). Zudem geht die Finanzverwaltung des Bistums von Erträgen aus dem Betrieb von Bildungseinrichtungen, Mieten, Pachterlösen und Zinserträgen in Höhe von 11 Mio. Euro aus.
 
90 Mio. Euro der Aufwendungen fließen in die pfarrliche Seelsorge sowie in die Kategorialseelsorge (Krankenhaus-, Altenheim-, Gefangenen- und Hochschulseelsorge, Seelsorge in Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten sowie Notfallseelsorge). 46 Mio. Euro sind für den Unterhalt der Bischöflichen Schulen bestimmt. Für caritative Aufgaben werden 19 Mio. Euro bereitgestellt. Für den Bereich Bildung sowie Kinder- und Jugendarbeit sind weitere 13 Mio. Euro eingeplant. In diesen Aufwendungen sind die Personalkosten in Höhe von 89 Mio. Euro enthalten, das sind rund 39 Prozent des Haushaltsvolumens.

Überdiözesane Verpflichtungen schlagen mit 7 Mio. Euro, die Gebühren für die Einziehung der Kirchensteuer durch die Finanzämter mit 5 Mio. Euro zu Buche. 10 Mio. Euro führt das Bistum Essen an andere Diözesen ab für Kirchensteuerzahler, die zwar im Ruhrbistum arbeiten, aber nicht dort wohnen.

Für das Jahr 2015 geht der Finanzdirektor des Ruhrbistums, Ludger Krösmann, davon aus, dass aufgrund der konjunkturellen Entwicklung und unter Berücksichtigung belastender Einflussfaktoren wie der demografischen Entwicklung und der Kirchenaustritte das Kirchensteueraufkommen in 2015 eine rückläufige Entwicklung erfahren wird. „Mittel- und langfristig werden die Kirchensteuereinnahmen weiter sinken. Deshalb ist es wichtig, durch eine sparsame Haushaltsführung die Zukunftsfähigkeit des Bistums Essen zu sichern“, betont Krösmann. Das erfordere die Bereitstellung entsprechender Reserven. (ul)

Weitere Informationen zu den Finanzen des Bistums Essen gibt es hier.

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