Zeugung auf Probe mit der Menschenwürde unvereinbar

Der Juristenrat im Bistum Essen hält die jüngste Entscheidung des Bundesgerichtshofes zur Präimplantationsdiagnostik (PID) für unvereinbar mit der im Grundgesetz garantierten Menschenwürde.

Stellungnahme des Juristenrates im Ruhrbistum zum PID-Urteil

Der Juristenrat im Bistum Essen hält die jüngste Entscheidung des Bundesgerichtshofes zur Präimplantationsdiagnostik (PID) für unvereinbar mit der im Grundgesetz garantierten Menschenwürde. „Durch die Zulässigkeit der PID wird menschliches Leben instrumentalisiert und enthumanisiert“, heißt es in einer jetzt veröffentlichten Stellungnahme. Die Präimplantationsdiagnostik eröffne die Selektion gleich zu Beginn von menschlichem Leben außerhalb des Mutterleibes. Ziel sei es , die befruchtete Eizelle zu analysieren und über ihren Wert zu empfinden. „Dies ist eine Zeugung auf Probe und als verwerflich anzusehen“, so der Juristenrat weiter.

Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofes sei die Anwendung der PID „nur bei schweren Behinderungen möglich“. Diese Begrenzung auf schwere Behinderungen ist nach Ansicht des Juristenrates nicht umsetzbar. Auch dabei werde lebenswertes von lebensunwertem Leben selektiert. Das Argument, die PID erspare bei Vorliegen eines genetischen Defekts eine späte Abtreibung, verkenne, dass es kein Recht auf Abtreibung gebe und diese nur in bestimmten Fällen straflos sei. Es bestehe immer die Möglichkeit, dass sich Eltern in diesem Konflikt für das Kind entscheiden würden, so die Juristen im Ruhrbistum weiter. Die Kirchen böten in diesen Fällen vielfältige Hilfen an.(ul)

Die Stellungnahme des Juristenrates im Bistum Essen im Wortlaut 

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