Vertragssicherheit für geringfügig Beschäftigte der Caritas

Diözesanadministrator Franz Vorrath hat eine Regelung für geringfügig Beschäftigte in den katholischen sozialen Einrichtungen des Bistums Essen in Kraft gesetzt.

Weihbischof Vorrath setzt befristete Regelung in Kraft

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den katholischen sozialen Einrichtungen im Bistum Essen als geringfügig Beschäftigte arbeiten, werden auch nach dem 31. Oktober 2009 ihre Arbeit fortführen können. Der Diözesanadministrator des Bistums, Weihbischof Franz Vorrath, hat – wie auch die Diözesanbischöfe der anderen Bistümer in Nordrhein-Westfalen – mit Wirkung vom 1. November 2009 eine entsprechende befristete Regelung in Kraft gesetzt. Sie ersetzt eine zu diesem Zeitpunkt entfallende Bestimmung im Caritasbereich auf Bundesebene. Die Bischöfe sahen sich zu diesem Schritt veranlasst, da sonst erhebliche Kostensteigerungen auf viele Träger von Einrichtungen zugekommen wären mit der Folge, dass Dienste und Einrichtungen hätten aufgegeben und Arbeitsplätze abgebaut werden müssen.

Hintergrund ist, dass der für die Caritas bestehende und paritätisch besetzte Vermittlungsausschuss von Dienstgebern und Dienstnehmern bereits im Februar die bisherige Regelung zum 1. November aufgehoben hat, in der Erwartung, dass die arbeitsrechtliche Kommission bis dahin andere Bestimmungen beschließen werde. Dies ist jedoch nicht gelungen. 

Mit der jetzt in Kraft gesetzten Regelung, die bis Ende 2010 gilt, verbindet Weihbischof Franz Vorrath gleichzeitig die Hoffnung, dass die Arbeitsrechtliche Kommission des Deutschen Caritasverbandes diese Zeit nutzt, um solche Regelungen für die Arbeitsverhältnisse mit geringfügig Beschäftigten zu beschließen, die dann von den Bischöfen in Kraft gesetzt werden.

Inhaltlich greift er einen Vorschlag auf, den der Vermittlungsausschuss der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes am 31. August 2009 mit den Stimmen von Dienstnehmern und Dienstgebern beschlossen hat.

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