Recht auf Kenntnis der eigenen Herkunft ist absolut zentral

Den jüngsten Kabinettsentwurf zur "vertraulichen Geburt" bewertet Dr. Björn Enno Hermanns, Sprecher des "essener Babyfenster", positiv. Auch wenn an einigen Stellen noch nachjustiert werden müssen, stärke der Entwurf das Recht darauf, Kenntniss über die eigene Herkunft zu erlangen.

essener Babyfenster e.V. und SkF Essen kommentieren Kabinettsentwurf zur vertraulichen Geburt

Seit wenigen Tagen liegt der Kabinettsentwurf für ein Gesetz zur „vertraulichen Geburt“ vor, der in dieser Form im Deutschen Bundestag verabschiedet werden soll. Das Gesetz regelt, dass Mütter nach Beratung in einer Beratungsstelle zwar ihre Daten dort preisgeben, dann aber eine vertrauliche Geburt möglich ist und erst nach 16 Jahren die Daten an das Kind weitergegeben werden.

„Die jetzt vorliegende Fassung unterscheidet sich deutlich von den ersten Entwürfen und das ist auch gut so“, erklärt Dr. Björn Enno Hermans, Sprecher des essener Babyfenster e.V. und Geschäftsführer des SkF Essen-Mitte e.V. „Zusammen mit vielen anderen Institutionen und Verbänden konnten wir kommentierend Einfluss nehmen und es sind wesentliche Veränderungen erreicht worden“.

So wird es jetzt möglich sein, dass das geplante Verfahren in den staatlich anerkannten Schwangerenberatungsstellen stattfinden kann und nicht, wie zunächst geplant, eine andere Stelle zusätzlich aufgesucht werden muss. Ebenso wird es keine Information der Mutter zum geplanten Abschluss des Adoptionsverfahren nach einem Jahr geben und damit zumindest subjektiv weniger Verunsicherung in den Adoptivfamilien. Eine wesentliche Veränderung ist, dass es kein generelles Widerspruchsrecht der Mutter gegen die Offenlegung der Daten nach 16 Jahren gibt, sondern ein entsprechendes Schutzbedürfnis ggf. familiengerichtlich geltend gemacht werden müsste. „Das halte ich für absolut wichtig“, sagt Hermans, der selbst auch Psychologe und Kinder- und Jugendlichentherapeut ist.

„Persönlich finde ich auch die Frist von 16 Jahren schon zu lang, wenn man bedenkt, in welchem Alter Kinder und Jugendliche auf der Suche nach wichtigen Informationen zu ihrer Herkunft sind. Eine per se weitere Möglichkeit der Verlängerung dieser Frist würde einen wichtigen Teil des Zwecks der gesetzlichen Regelung ad absurdum führen“.

Der Entwurf sieht eine Evaluation des Gesetzes nach drei Jahren vor, in deren Rahmen auch der Fortbestand der Babyklappen und Babyfenster geklärt werden soll. „Diesen Zeitraum halte ich für eher kurz, vor allem was die Babyfenster betrifft“, sagt Hermans. „Ich bin absolut mit einer solchen Evaluation einverstanden, glaube aber immer noch nicht, dass Angebote wie Babyklappen gänzlich überflüssig werden. Das Problem bleibt, dass auf jeden Fall einmal die „Schwelle“ in eine Beratungsstelle überschritten und zumindest gegenüber der Beraterin ‚Face to Face’ die Anonymität aufgegeben werden muss. Das werden einige Mütter schlicht nicht schaffen und nicht tun“, ist er überzeugt.

Noch näher klärungsbedürftig sei das Verfahren in Situationen, in denen sich Mütter direkt zur Entbindung an eine Klinik wenden. Für den Verein Essener Babyfenster bleibt es dabei: „Das Recht auf Kenntnis der eigenen Herkunft ist absolut zentral. Dennoch darf es nicht in Abwägung mit dem Recht auf Leben gebracht werden“, so Hermans. Eine deutsche Studie kam zu dem Ergebnis, dass Babyklappen keine Leben retten, eine Österreichische Untersuchung kam zum genau gegenteiligen Befund. „Letztlich wird es so etwas wie eine Glaubensfrage bleiben, denn wir alle wissen nicht wirklich, in welcher individuellen Notlage sich die abgebende Mutter im Einzelfall befindet“, fasst Hermans zusammen.

„Das Gesetz zur vertraulichen Geburt ist ein wichtiger und richtiger Schritt, mehr Mütter als heute auf anderem Wege zu erreichen, der den Kindern Kenntnisse über ihre Herkunft zugänglich macht. Wenn dann nach Einführung dieser Möglichkeit in Babyklappen über mehrere Jahre keine Kinder mehr abgegeben werden, stehen wir auch einer Schließung offen gegenüber. Wenn aber dort weiter Kinder aufgefunden werden und man sonst zumindest damit rechnen müsste, dass sie wieder an anderen Orten ausgesetzt werden, dann werden wir uns auch weiterhin für den Erhalt dieser Einrichtungen und ganz konkret des "essener Babyfensters" einsetzen“, so der Sprecher der Essener Einrichtung. (SkF)

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