von Deutsche Bischofskonferenz, Thomas Rünker

Kirchen geben aktualisierte „Christliche Patientenvorsorge“ heraus

Neuauflage berücksichtigt jüngste gesetzliche Veränderungen und bietet erweiterte Möglichkeiten der Vorsorgevollmacht. Bereits ausgefüllte, ältere Formulare behalten ihre Gültigkeit. Gemeinsames Projekt der christlichen Kirchen in Deutschland.

Eine aktualisierte Neuauflage der „Christlichen Patientenvorsorge“ haben die Deutsche Bischofskonferenz, die Evangelische Kirche in Deutschland und die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland am Montag veröffentlicht. Die Broschüre berücksichtigt die jüngsten gesetzlichen Veränderungen ebenso wie Fragen aus der Anwendungspraxis. Dabei betonen die Herausgeber, dass bereits ausgefüllte Formulare aus einer früheren Auflage ihre Gültigkeit auch in rechtlicher Hinsicht behalten. Aus Gründen der Aktualität empfehlen sie jedoch, nach Möglichkeit ein Formular der Neuauflage auszufüllen – insbesondere dann, wenn die Unterschrift schon länger zurückliegt. Beim Ausfüllen der Patientenvorsorge raten sie zudem, stets das Gespräch mit den eigenen Angehörigen und Vertrauten sowie gegebenenfalls mit Fachleuten zu suchen.

Mit der „Christlichen Patientenvorsorge“ wollen die Kirchen Menschen dabei unterstützen, einen Weg zwischen nicht gebotener Lebensverlängerung und nicht verantwortbarer Lebensverkürzung zu finden. Deshalb berücksichtigt die „Christliche Patientenvorsorge“ einerseits die theologisch-ethischen Aspekte eines christlichen Umgangs mit dem Ende des irdischen Lebens und erläutert andererseits die wichtigsten juristischen Gesichtspunkte.

Die Broschüre umfasst die Bereiche

• Vorsorgevollmachten

• Betreuungsverfügung

• Patientenverfügung

• Äußerung von Behandlungswünschen.

Die Möglichkeiten der Vorsorgevollmacht wurden in der aktualisierten Neuauflage erweitert. Nun sind drei mögliche Vollmachten enthalten:

• die Vorsorgevollmacht in Gesundheits- und Aufenthaltsangelegenheiten

• die Vorsorgevollmacht zu Totensorge, Organspende und Bestattung

• die Generalvollmacht in den übrigen Angelegenheiten, die insbesondere eine vermögensrechtliche Bevollmächtigung ermöglicht und auch über den Tod hinaus gilt.

Die Deutsche Bischofskonferenz hat eine eigene Internetseite zur Patientenvorsorge eingerichtet, auf der Texte der Broschüre sowie die Formulare zum Download bereit stehen. Zudem kann die Handreichung „Christliche Patientenvorsorge durch Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung und Behandlungswünsche“ (Gemeinsame Texte, Nr. 20) dort auch als gedrucktes Heft bestellt werden.

Pressestelle Bistum Essen

Zwölfling 16
45127 Essen