von Thomas Rünker

Katholiken wählen Kirchenvorstände und Gemeinderäte

Wahl am kommenden Wochenende stellt in den meisten Pfarreien des Bistums Essen die personellen Weichen für die Besetzung der wichtigsten Mitbestimmungsgremien der Kirche vor Ort

In allen Pfarreien des Ruhrbistums wählen die volljährigen Katholiken am 17. und 18. November neue Kirchenvorstandsmitglieder

In 26 der 42 Pfarreien werden auch neue Gemeinde- und Pfarrgemeinderäte gewählt

Gemeinsam mit den hauptamtlichen Seelsorgerinnen und Seelsorgern verantworten die Kirchenvorstände und Pfarrgemeinderäte das katholische Leben vor Ort

Mit ihren Wahlzetteln bestimmen die Katholiken im Bistum Essen am kommenden Wochenende, wer in den nächsten Jahren im Kirchenvorstanddas Vermögen ihrer Pfarrei verwaltet. In mehr als der Hälfte der 42 Pfarreien werden zudem die Gemeinde- und Pfarrgemeinderäte neu gewählt – also die Gremien, die gemeinsam mit den hauptamtlichen Seelsorgerinnen und Seelsorgern vor Ort für das katholische Leben verantwortlich sind.

Während bei der Kirchenvorstandswahl nur volljährige Gemeindemitglieder abstimmen dürfen, sind bei den Gemeinde- und Pfarrgemeinderäten auch Jugendliche ab 14 Jahren zur Wahl aufgerufen. Allerdings werden diese Räte nur in 26 Pfarreien des Ruhrbistums gewählt – anderenorts wurden diese Gremien bereits im vergangenen Herbst neu konstituiert.

Die Struktur der Kirchenvorstände mit dem Pfarrer als Vorsitzenden, den gewählten sowie weiteren, vom Pfarrer ernannten Mitgliedern ist in allen Pfarreien des Bistums identisch. Die Gremien unterscheiden sich vor allem in ihrer Größe – je nach Zahl der Katholiken in der Pfarrei hat ein Kirchenvorstand zwischen 6 und 16 gewählte Mitglieder. Um eine möglichst kontinuierliche Arbeit zu gewährleisten, wird mit der Wahl am Wochenende nur jeweils die Hälfte der Mandate neu besetzt – die Amtszeit der anderen Kirchenvorstandsmitglieder endet erst 2021.

Im Gegensatz zu den Kirchenvorständen gibt es bei den Gemeinde- und Pfarrgemeinderäten im Bistum Essen mittlerweile verschiedene Modelle. Haben ursprünglich alle Gemeinden innerhalb einer Pfarrei je einen Gemeinderat gewählt, der dann jeweils Mitglieder in den Pfarrgemeinderat entsandt hat, gibt es zunehmend auch alternativen Strukturen. So wählen manche Pfarreien den Pfarrgemeinderat direkt, teils mit einer gemeinsamen Wahlliste, teils mit Wahlbezirken auf Ebenen der einzelnen Gemeinden. Einige Gemeinden wählen gemeinsame Gemeinderäte – und in Einzelfällen wird derzeit auf eine Wahl verzichtet, weil vor Ort neue, ehrenamtliche Leitungsmodelle etabliert werden.

Die Öffnungszeiten der Wahllokale sind von Pfarrei zu Pfarrei unterschiedlich und oft mit den Gottesdienstzeiten am Samstag und Sonntag kombiniert. Den Kirchenvorstand können nur Katholiken wählen, die mindestens seit einem Jahr in ihrer Pfarrei wohnen. Auch bei mehreren Wahllokalen in der Pfarrei kann zudem jeder nur in der Gemeinde wählen, in der er wohnt, weil nur dort die entsprechende Wählerliste vorliegt. Nähere Informationen gibt es in den Pfarreien vor Ort – bei Fragen helfen die Pfarr- und Gemeindebüros. Kontaktdaten gibt es über den Pfarreifinder des Bistums.

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