von Cordula Spangenberg

Intensive Bemühungen um vollständige Aufklärung sexuellen Missbrauchs

Bistum Essen und „axis“-Rechtsanwälte legen Ergebnisbericht zur Prüfung aller Personalakten von Priestern und Diakonen vor

Aktueller Hinweis:

Die sozialwisschenschaftliche Studie zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt im Bistum Essen ist am 14. Februar 2023 veröffentlicht worden.

Alle zentralen Ergebnisse zur weiterführenden Studie finden Sie hier

Die Ergebnisse einer groß angelegten juristischen Untersuchung zu etwaigen Vorwürfen sexuellen Missbrauchs durch Priester und Diakone hat das Bistum Essen vorgelegt. Der Ergebnisbericht des „Compliance-Projektes“ bescheinigt dem Bistum Essen, transparent und vollumfänglich bei der Aufdeckung sexuellen Missbrauchs durch Priester im eigenen Einflussbereich mitzuwirken und auch bereits vor Beginn des „Compliance“-Mandates, also vor 2012, eine eigene Aktenübersicht aufgestellt zu haben. Da bei dieser internen Prüfung im Nachhinein noch ein weiterer Missbrauchsfall aufgedeckt worden war, hatte das Bistum die Rechtsanwälte der axis-Gesellschaft in Köln im Jahr 2012 mit der umfangreichen Prüfung beauftragt. „Angesichts der unglaublichen Fakten seit Bekanntwerden des Missbrauchsskandals in der katholischen Kirche und der Strukturen, die diesen Missbrauch ermöglicht haben, ist die Aufarbeitung unserer Personalakten Teil unseres Bemühens, die Würde der Betroffenen zu achten und beschädigtes Vertrauen wiederherzustellen“, sagte Bischof Dr. Franz-Josef Overbeck am Donnerstag, 9. November, bei einer Pressekonferenz zur Vorstellung des „Compliance-Projektes“.

Der axis waren sämtliche Personalakten lebender Diözesan- und Ordenspriester sowie Diakone überlassen worden mit dem Ziel, jegliche Anhaltspunkte auf gegebenenfalls in Betracht kommende sexuelle Missbrauchsfälle durch nicht verstorbene Kleriker ohne Anonymisierung zu dokumentieren. Insgesamt wurden 1.549 Personalakten auf eventuelle Unregelmäßigkeiten überprüft. Kriterien für eine vertiefte Überprüfung konnten zum Beispiel unbegründete Stellenwechsel, plötzliche Beurlaubungen oder verordnete Aufenthalte in einem Kloster sein, aber auch Hinweise auf einen Zölibatsverstoß oder Notizen aus persönlichen Absprachen mit Personal- oder Ausbildungsverantwortlichen. In den Personalakten von 17 Priestern wurden nach diesen Kriterien Hinweise gefunden, denen das Bistum Essen nachgegangen ist, und aus denen sich kein weiteres Verfahren ableiten ließ – teils, weil weitere konkrete Anhaltspunkte fehlten, teils, weil weder potentielle Opfer noch Zeugen gefunden werden konnten, oder auch, weil Jahrzehnte alte Vorwürfe anonym erhoben worden waren. Die Personalakten der Diakone waren unauffällig. Nicht abzuschätzen ist aus Sicht der Anwälte, ob es eine Dunkelziffer nicht entdeckter Missbrauchsfälle geben könnte, da sehr alte Personalakten zum Teil erheblich lückenhaft seien.

Zu den 1.549 Akten aus dem Personalarchiv kamen 100 Akten aus dem sogenannten „Geheimarchiv“, in dem entsprechend den Vorgaben des Kirchlichen Gesetzbuches „Codex Iuris Canonici“ (CIC) Akten der Strafsachen in Sittlichkeitsverfahren datengeschützt aufzubewahren sind. 30 dieser Akten dokumentieren aufgedeckte und verfolgte Missbrauchsvorwürfe. Hier fanden die Anwälte keinerlei weitere nicht erkannte Vorwürfe, die Verfahrensordnung bei der Bearbeitung dieser Fälle wurde eingehalten.

Die Kanzlei hatte den Auftrag, unabhängig von einer rechtlichen Relevanz nicht nur strafbare Handlungen, sondern auch bereits Grenzverletzungen aufzuspüren. Außerdem war zu prüfen, ob die bereits aktenkundig gewordenen Missbrauchsvorwürfe nach den im Bistum Essen geltenden Verfahrensordnungen von 2011 und 2014 ordnungsgemäß bearbeitet waren. In einem weiteren Schritt wird es in 2018 eine erneute Prüfung der bis dato noch nicht abgeschlossenen Fälle geben. Um eventuelle Aufklärungslücken auch künftig reduzieren zu können, wurde zudem der Personalaktenbestand der Priester und Diakone umorganisiert, vervollständigt und nummeriert, damit es nicht möglich sein wird, gegebenenfalls kompromittierende Dokumente zu entnehmen. Aufgabe der axis war die reine Dokumentation des Aktenmaterials, nicht aber eine etwaige juristische Aufarbeitung von Einzelfällen.

„Wir haben aufgrund unserer mehrjährigen Prüfung und vielfältigen Besprechungen den festen Eindruck gewonnen, dass das Bistum Essen sehr intensiv eine vollständige Aufklärung aller möglichen Missbrauchsfälle verfolgt hat“, heißt es in der Abschlusserklärung der axis-Gesellschaft, „hervorzuheben ist aus unserer Sicht auch, dass das Bistum Essen diese Prüfung bereits Jahre vor Einleitung der MHG-Projekte veranlasst hat.“ Die MHG-Studie hatte die Deutsche Bischofskonferenz im Jahr 2014 auf den Weg gebracht, um deutschlandweit quantitativ und anonymisiert die Zahl vermuteter Missbrauchsfälle in der katholischen Kirche zu erfassen.

Weitere Informationen - Missbrauch: Ruhrbistum untersucht 216 Hinweise

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