Freude am Lesen und Vorlesen wecken

Jetzt bewerben: Das „LauschGericht“ lädt zu einer Tischlesung am 20. November ein. Tischgemeinschaften und Vorleser gesucht.

Jetzt bewerben: Das „LauschGericht“ lädt zu einer Tischlesung am 20. November ein. Tischgemeinschaften und Vorleser gesucht.

Eine kleine literarische Pause am Esstisch verspricht das „LauschGericht“. Die Idee: Menschen, die sich am Mittag oder Abend zu einer gemeinsamen Mahlzeit versammeln, können sich beim „LauschGericht“ um einen Vorleser bewerben. Während sie essen, liest er oder sie eine halbe Stunde lang aus einem selbst ausgewählten Buch vor. Nach der Lesung lässt er das aufgeschlagene Buch am Esstisch zurück.

Als Zuhörer können sich alle bewerben, die eine tägliche Mittagsmahlzeit (12 bis 14 Uhr) oder eine Abendmahlzeit (18 bis 20 Uhr) zusammen einnehmen. Denkbar sind alle möglichen Tischgemeinschaften auf dem Gebiet des Ruhrbistums: Familie, Kantine, Schulmensa, Kindergarten, Suppenküche, Gefängnis, Altenheim, Krankenzimmer. Als Vorleser können sich Menschen jeden Alters bewerben. Unter 18-jährige dürfen allerdings nur in Begleitung Erwachsener reisen. Jeder Vorleser wird am 20. November als Überraschungsgast zu einer Tischgemeinschaft entsandt.

Das „LauschGericht“ geht auf die alte klösterliche Tradition der Tischlesung zurück. Anlass für das heutige „LauschGericht“, ein Projekt des Bistums Essen, ist der bundesweite Vorlesetag der Stiftung Lesen am 20. November, der Interesse für das Vorlesen und Freude am eigenen Lesen wecken soll. Schirmherr des „LauschGerichts“ ist der Sternekoch Nelson Müller. Im vergangenen Jahr haben sich 50 Tischgemeinschaften mit 800 Zuhörern beteiligt.

Als Tischgemeinschaft oder als Vorleser kann man sich bis zum 6. November beim Medienforum des Bistums Essen anmelden: Tel.: 0201 / 2204-274, Fax: 0201 / 2204-272 oder unter www.lauschgericht.de. (cs)

Pressestelle Bistum Essen

Zwölfling 16
45127 Essen