"Ein Erfolg für die Menschenwürde"

Die Deutsche Bischofskonferenz begrüßt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Ablehnung der Patentierung von embryonaler Stammzellenforschung. Das Urteile stärke die Auffassung, dass vom Zeitpunkt der Befruchtung an einem Embryo die Würde eines Mensche zukomme.

Die Deutsche Bischofskonferenz begrüßt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Ablehnung der Patentierung von embryonaler Stammzellenforschung. „Dieses Urteil freut mich außerordentlich. Es ist ein Erfolg für die Menschenwürde und ein deutliches Signal gegen den Machbarkeitswahn des Menschen. Es zeigt, dass die Würde des Menschen vom Beginn der Befruchtung an gilt“, sagte Weihbischof Dr. Dr. Anton Losinger, der Mitglied der Unterkommission „Bioethik“ der Deutschen Bischofskonferenz sowie Mitglied im Deutschen Ethikrat ist.

„Das Urteil stärkt unsere Auffassung ‚Mensch von Anbeginn’. Vom Zeitpunkt der Befruchtung an, kommt dem Embryo die Würde eines jeden Menschen zu. Er ist vom ersten Augenblick zu achten; so sind ihm Lebensrecht und Lebensschutz uneingeschränkt geschuldet." Gleichzeitig sei durch das Urteil „der Frage nach der Klonierung eines Menschen zunächst ein weiterer Riegel vorgeschoben.“

Weiterhin positiv zu bewerten sei auch „die deutliche Absage an jede Form der Kommerzialisierung des Menschen, die durch das Urteil klar werde“, betonte Weihbischof Losinger. „Denn die Frage nach der Patentierbarkeit menschlicher embryonaler Stammzellen hatte ihre Kommerzialisierung und wirtschaftliche Verwertung zum Ziel.“
Der EuGH mache außerdem deutlich, „dass der umfassende Schutz der Menschenwürde nicht durch die Art der Formulierung von Patentanträgen unterlaufen werden darf, indem die Beschreibung keinen Hinweis auf die erforderliche vorausgehende Zerstörung menschlicher Embryonen enthält. Die Tatsache, dass Embryonen für die im Patentantrag enthaltenen Schritte zerstört werden müssen, reicht aus, um die Patentierbarkeit abzulehnen.“
„Auch wenn die Entscheidung des EuGH als positiv anzusehen ist, muss eine abschließende Bewertung der ausführlichen Begründung des Urteils noch erfolgen“, so Weihbischof Losinger. (dbk)

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