Der Sozialstaat steht vor einer großen Bewährungsprobe

Der Sozialsstaat steht nach Ansicht des ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes, Professor Dr. Hans-Jürgen Papier, vor seiner größten Belastungs- und Bewährungsprobe. Auf dem 28. Juristentag im Bistum Essen sprach er zum Thema "Wie viel kann, soll, muss der Staat leisten?".


Juristentag diskutierte sozialstaatliche Leistungsfähigkeit und Existenzminimum

Der Sozialstaat steht nach Ansicht des ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes, Professor Dr. Hans-Jürgen Papier, „vor seiner vielleicht größten Belastungs- und Bewährungsprobe“. Deutschland befinde sich in einer Zeit des Umbruchs. „Der größte und wichtigste Teil der in letzter Zeit angegangenen und der noch anstehenden Reformaufgaben betrifft dabei zentrale Fragen der Sozialpolitik und der sozialstaatlichen Gesetzgebung“, betonte Papier auf dem 28. Juristentag im Bistum Essen im Bochumer Bergbau-Museum, der sich mit der „Zukunft des Sozialstaates“ befasste. Zu den Aufgaben zählten die Bekämpfung der hohen Arbeitslosigkeit, die Anpassung der Altersversorgungssysteme an veränderte Erwerbsbiographien und an die demografische Entwicklung, die „Effizienz- und Finanzierungsprobleme in fast allen Bereichen der Sozialversicherung und im gesamten Bereich des Gesundheitswesen“.

In seinem Vortrag zum Thema „Wie viel kann, soll, muss der Staat leisten?“ unterstrich der Staatsrechtler und Universitätsprofessor, dass der Sozialstaat in Deutschland „nicht die Verwirklichung eines in der Verfassung vorgegebenen oder vorgeschriebenen Modells“ sei, sondern das „Resultat politischer Gestaltung und Rechtsetzung“. Das Sozialstaatsprinzip garantiere beispielsweise nicht Rentenformel, Rentenhöhe oder Zeitpunkte und Modalitäten von Rentenanpassungen. Es garantiere noch nicht einmal ein bestimmtes Sozialversicherungssystem.


Anwachsen von Staatsaufgaben und Staatsverschuldung

Hinsichtlich der sozialstaatlichen Leistungsfähigkeit habe der Staat seit Jahrzehnten mit einem massiven Anwachsen von Aufgaben zu kämpfen. „Die Gesamtausgaben des Staates belaufen sich auf fast die Hälfte des Bruttoinlandsproduktes“, so Papier. Die immense Staatsverschuldung sei auch ein „Ausfluss einer Aufgabenexpansion“. Nach Ansicht des Staatsrechtlers lassen sich wirkliche Einsparungen nicht allein über verfassungsrechtliche "Schuldenbremsen" erzielen, „sondern nur durch eine Reduzierung der Schuldenfaktoren, also vor allem durch eine Begrenzung und gegebenenfalls auch eine Rückführung staatlicher Aufgaben“. Diese müssten auf den Prüfstand. Dabei dürfe nicht nach Kriterien des Wünschbaren oder „des dem Wähler Genehmen“, sondern nach Kriterien des unbedingt Notwendigen entschieden werden.  „Ein wichtiges Reformthema wird dabei in Zukunft das Problem der Generationengerechtigkeit sein“, betonte Papier.

Hinsichtlich des viel diskutierten Existenzminimums machte er deutlich, dass das „Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums dem Grunde nach unverfügbar“ sei und eingelöst werden müsse. Der Gesetzgeber müsse es konkretisieren und ständig aktualisieren sowie die zu erbringenden Leistungen „an dem jeweiligen Entwicklungsstand des Gemeinwesens und den bestehenden Lebensbedingungen“ ausrichten. Der Gesetzgeber verfüge dabei über einen Gestaltungsspielraum. Der verfassungsrechtliche Leistungsanspruch erstrecke sich nur auf diejenigen Mittel, „die zur Aufrechterhaltung eines menschenwürdigen Daseins unbedingt erforderlich“ seien. Es gebe eine grundrechtliche Garantie, „die sowohl die physische Existenz des Menschen als auch die Sicherung der Möglichkeit der Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und zu einem Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben umfasst, denn der Mensch als Person existiert notwendig in sozialen Bezügen“, betonte der Staatsrechtler.

Das Sozialstaatsprinzip hat nach Ansicht von Papier auch eine internationale Dimension. Die „Schattenseiten“ der Globalisierung sowie der international agierenden Finanz- und Wirtschaftswelt würden den Staat in seinen Handlungs- und Steuerungsmöglichkeiten einschränken, was vor allem den Sozialstaat treffe. Dieser laufe zunehmend Gefahr; „von einer aktiven und gestalterischen Rolle in eine defensive, reagierende Rolle gedrängt zu werden, in der er die sozialpolitischen Kollateralschäden der Ökonomisierung und halbwegs abmildern soll“, so Papier. Der Sozialstaat müsse jedoch „mehr sein als ein Auffangbecken für diejenigen, die unter die Räder gekommen sind“. „Er muss die Werte, die Leitideen und den Zusammenhalt einer ganzen Gesellschaft verkörpern und zu verwirklichen suchen“, betonte der Professor. Bei der Lösung dieser schwierigen Probleme werde die Europäische Union der deutschen Sozialpolitik nichts abnehmen können. Die Werte des Sozialstaates könnten „nur durch die Bereitschaft zur Veränderung – gegebenenfalls durch eine Neujustierung des Verhältnisses von Solidarität einerseits und Eigenverantwortung und Subsidiarität andererseits – bewahrt werden“.

Zum Thema „Das Existenzminimum im Sozialstaat“ sprach der Aachener Philosophieprofessor Dr. Wilfried Hinsch. Seiner Ansicht nach gibt es „keine Klarheit“ gebe, was das Existenzminimum fordert und nicht fordert“.


Menschenwürdige Lebensbedingungen erhalten

In seinem Schlusswort unterstrich Bischof Dr. Franz-Josef Overbeck, dass es der Kirche als öffentliche und gesellschaftliche Institution um den Menschen und um das Gemeinwohl gehe. Mit Blick auf den Sozialstaat lenkte Overbeck den Blick auf die Sozialenzyklika „Rerum Novarum“, die Papst Leo XIII. im Jahr 1891 veröffentlichte. In der notwendigen gesellschaftspolitischen Debatte über die Zukunft des Sozialstaates, an der sich die Kirche „für die Gesellschaft“ beteiligen wolle, „müssen wir darauf achten, dass wir die Bedürfnisse einzelner im Sinne der Erhaltung menschenwürdiger Lebensbedingungen nicht aus den Augen verlieren“, so der Bischof. Bei der notwenigen Neubestimmung des Existenzminimums müsse es menschenwürdig zugehen. „Vor allem darf der Stil der Auseinandersetzung nicht ganze Bevölkerungsteile verletzen und gesellschaftlich abhängen“, betonte Overbeck. (do)


Schlusswort von Bischof Dr. Franz-Josef Overbeck

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