Das Verhältnis von Staat und Kirche stets im Blick

Es ist nicht immer leicht, ein passendes Geschenk für einen verdienten und geschätzten Jubilar zu finden. Doch dass das "Fachgespräch" in der katholischen Akademie "Die Wolfsburg" Professor Dr. Heiner Marré freuen würde, davon waren alle überzeugt.

Fachgespräch zum 80. Geburtstag von Professor Heiner Marré


Es ist nicht immer leicht, ein passendes Geschenk für einen verdienten und geschätzten Jubilar zu finden. Doch dass sich Professor Dr. Heiner Marré, langjähriger Justitiar des Bistums Essen, über dieses Präsent anlässlich seines 80. Geburtstages freuen würde, davon waren alle überzeugt. Dem Mitbegründer der renommierten „Essener Gespräche zum Thema von Staat und Kirche“ hatten das Ruhrbistum und die Katholische Akademie „Die Wolfsburg“ ein außergewöhnliches „Fachgespräch“ geschenkt. Unter dem Titel „Dem Gemeinwohl verpflichtet. Wechselseitige Erwartungen von Staat und Kirche“ referierte der frühere Bundesverfassungsrichter Professor Dr. Paul Kirchhof und diskutierte anschließend mit Prälat Dr. Karl Jüsten, dem Leiter des Kommissariates der deutschen Bischöfe bei der Bundesregierung, und dem Justitiar der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Dr. Günter Krings.

Was erwartet der säkulare Staat von den Kirchen? Was erwarten die Kirchen in ihrem gemeinwohlorientierten Dienst vom Staat? Diesen für Staat und Kirche zentralen Fragen hatte sich Professor Dr. Heiner Marré – neben Fragen der Kirchenfinanzierung - in seinem beruflichen und wissenschaftlichen Wirken besonders gewidmet und freute sich deshalb ganz besonders, dass nicht nur viele Weggefährten und Gratulanten am Fachgespräch im Auditorium der Akademie teilnahmen, sondern auch zahlreiche interessierte Tagungsgäste.

Dass Heiner Marré diese besondere Ehre mehr als verdient habe, bekräftigte auch Dr. Hans-Werner Thönnes, Ständiger Vertreter des Diözesanadministrators des Bistums Essen: „Ihnen verdanken wir gemeinsam mit dem ersten Generalvikar des Ruhrbistums, Joseph Krautscheidt, die Initiative für die ,Essener Gespräche zum Thema Staat und Kirche‘“. Marré habe zudem als Mitbegründer und erster Mitgeschäftsführer des Instituts für Staatskirchenrecht mit dazu beigetragen, dass es eine profilierte Entwicklung der Beziehung von Staat und Kirche in der Bundesrepublik Deutschland bis heute gebe. Thönnes: „Dafür sind wir Ihnen sehr dankbar.“

Heiner Marré hatte seinen Dienst im Bistum Essen 1961 begonnen. Sehr schnell machte er sich – weit über das Ruhrbistum hinaus – einen Namen als ausgezeichneter Kenner des Staatskirchenrechts und des Kirchensteuerwesens in der Bundesrepublik Deutschland. Die von ihm mitinitiierte Tagung „Essener Gespräche“ ist längst zu einem festen Bestandteil der staatskirchenrechtlichen Wissenschaft geworden. Marré, von 1976 bis 1994 auch Justitiar im Bistum Essen, vermittelte seine fachwissenschaftlichen Kenntnisse während einer langjährigen Lehrtätigkeit an unterschiedlichen Universi-täten sowie in zahllosen Fachveröffentlichungen und Gremien. 1993 ernannte ihn die Ruhr-Universität Bochum zum Honorar-Professor. Papst Johannes Paul II. würdigte 2004 Marrés vielfältige Verdienste mit der Ernennung zum Ritter des Ordens vom heiligen Gregorius.(ul)


Stichwort: Essener Gespräche

Bei den "Essener Gesprächen zum Thema Staat und Kirche" handelt es sich um eine interdisziplinäre und überkonfessionelle wissenschaftliche Fachtagung, zu der das Bistum Essen seit 1966 einmal jährlich Hochschullehrer (vorwiegend Staats- und Kirchenrechtler, Theologen sowie je nach Tagungsthema Historiker, Mediziner o.ä.) und wissenschaftlich tätige Praktiker aus Justiz und – staatlicher und kirchlicher – Verwaltung aus Deutschland und dem europäischen Ausland (Österreich, Schweiz, Niederlande, Belgien, Spanien, Tschechien und Ungarn) einlädt. Die Essener Gespräche gehen zurück auf eine Initiative des ersten Essener Generalvikars, Joseph Kraut-scheidt, und des langjährigen Justitiars des Bistums Essen, Professor Dr. Heiner Marré. Die gleichnamige Schriftenreihe enthält sämtliche bei den Essener Gesprächen gehaltenen Vorträge einschließlich aller Diskussionsbei-träge. Die Dokumentationsbände mit ihren Registern – vom Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Karl Lehmann, als "Riesenfundgrube" bezeichnet – finden seit Jahren in Rechtsprechung und Fachliteratur Beachtung und sind in zahlreichen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zitiert worden. (©lou)

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