von Cordula Spangenberg, Christoph Grätz, Thomas Rünker

Caritas fordert mehr Hilfen für überschuldete Menschen

Zu wenige Beratungsstellen und lange Wartezeiten für Betroffene. Caritas macht im Ruhrbistum noch bis Freitag mit einer Aktionswoche auf die Herausforderungen für die besonderen Herausforderungen der Schuldnerberatung aufmerkam.

Einen Rechtsanspruch auf eine ausreichende Zahl leicht zugänglicher Beratungsangebote für überschuldete Menschen fordert Norbert Hartmann, Referent für Schuldnerberatung im Caritasverband für das Bistum Essen. „Wenn Menschen in finanzielle Not geraten, brauchen sie Unterstützung – unabhängig von ihrer Einkommenssituation. Denn bei Überschuldung müssen rechtliche, wirtschaftliche und soziale Fragen geklärt werden. Das belastet die Betroffenen auch psychisch und gesundheitlich“, sagt Hartmann anlässlich der bundesweiten Aktionswoche Schuldnerberatung vom 19. bis 23. Juni. Nicht selten entstehe ein Teufelskreis, den die Betroffenen oft ohne Begleitung nicht durchbrechen könnten. 2015 hatten die beratenen Personen nach Angaben der Angaben der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AGSBV) im Schnitt Schulden in Höhe von 34.400 Euro, was etwa dem 33-fachen ihres Monatseinkommens entspricht. Hauptursachen waren Arbeitslosigkeit, längerfristiges Niedrigeinkommen, gesundheitliche Probleme, Trennung oder Tod des Partners.

Die Arbeitsgemeinschaft betont, dass Verschuldung kein Einzelfall ist. Laut der AGSBV haben 2015 bundesweit 647.136 Personen wegen finanzieller Probleme in einer der 1400 Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen ein Beratungsangebot in Anspruch genommen. Angesichts der Größe des Problems fordert Hartmann weitere gemeinnützige Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen: „In Ballungszentren wie dem Ruhrgebiet ist die Zahl verschuldeter Menschen tendenziell höher als in ländlichen Gebieten. Häufig müssen die Betroffenen drei Monate Wartezeit hinnehmen, bevor sie in einen Beratungsprozess einsteigen können.“

Als Fachmann für Allgemeine Sozialberatung hält Hartmann es zudem für erforderlich, den Schuldnerschutz zu stärken. Das 2010 eingeführte Pfändungsschutzkonto erfülle eine wichtige Schutzfunktion für Überschuldete. Viele Ratsuchende, so seine Beobachtung, seien in prekären Beschäftigungsverhältnissen als sogenannte „Aufstocker“, bei größeren Reparaturen oder der Anschaffung einer Waschmaschine oder eines Kühlschranks darauf angewiesen Finanzierungsangebote zu nutzen oder Darlehen beim Jobcenter aufzunehmen.

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