von Simon Wiggen

Bistum Essen unter den Top 5 der kirchlichen Arbeitgeber

Studie der Universität Eichstätt-Ingolstadt belegt familienfreundliche Personalpolitik im Ruhrbistum

Umfangreiche Leistungen haben dem Bistum Essen einen Platz unter den fünf familienfreundlichsten kirchlichen Arbeitsgebern in Deutschland beschert. Laut einer Studie der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz schneidet das Ruhrbistum überdurchschnittlich gut im Vergleich der 27 deutschen (Erz-) Bistümer ab. „Wir freuen uns, dass unsere Bemühungen der vergangenen Jahre Früchte tragen“, sagt Stefan Hergemöller, Leiter der Personalverwaltung. „Nach dem Qualitätssiegel ‚audit berufundfamilie‘ bescheinigt uns jetzt auch eine wissenschaftliche Studie unsere Familienfreundlichkeit.“

Untersucht wurden in der Studie des Zentralinstituts für Ehe und Familie in der Gesellschaft (ZFG) vor allem die Bereiche Arbeitszeitflexibilität, Angebote für Eltern und Elternzeit, Betreuung und Familienserviceangebote. Überdurchschnittlich gut steht das Bistum Essen besonders beim Familienservice da. Dazu gehören Maßnahmen der Altersvorsorge, Gesundheitstage, Rechtsberatung, Wickelmöglichkeiten, Entgeltbestandteile sowie geldwerte Leistungen und vieles mehr.

Besser als die meisten Bistümer schnitt das Ruhrbistum auch bei den Betreuungsangeboten ab. Zwar sei dort der Nachholbedarf für Kinder noch groß, jedoch biete kein weiteres Bistum diese Vielzahl an Maßnahmen an, angefangen bei Notfallmaßnahmen, die es den Eltern erlauben, ihr Kind mit zur Arbeit zu bringen, Hilfe bei der Suche nach Betreuungsplätzen sowie finanzielle Zuschüsse zur Ferienbetreuung. Überdurchschnittlich gut sei das Angebot für Angestellte mit Pflegeverpflichtung – was „in Anbetracht des demografischen Wandels und des relativ hohen Durchschnittsalters sinnvoller und dringlicher ist als die Aufstockung von Maßnahmen für die Kinderbetreuung“, heißt es in der Studie.

In der Studie wurden im vergangenen Jahr in 27 deutschen (Erz-)Bistümer Personalreferenten, Führungskräfte, Mitarbeitervertreter und Gleichstellungsbeauftrage schriftlich und teilweise persönlich befragt.


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