„Augen auf – hinsehen und schützen!“

Ab dem 1. Februar führt das Bischöfliche Generalvikariat des Bistums Essen umfassende und zielgerichtete Schulungen seiner Mitarbeiter zur Prävention von sexuellem Missbrauch und sexualisierter Gewalt durch. Ziel ist es, eine "Kultur der Achtsamkeit" an den Orten kirchlichen Handelns zu festigen.



Schulungen zur Prävention von sexuellem Missbrauch und sexualisierter Gewalt im Generalvikariat des Bistums Essen


Ab Freitag, 1. Februar, führt das Bischöfliche Generalvikariat des Bistums Essen umfassende und zielgerichtete Schulungen seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Prävention von sexuellem Missbrauch und sexualisierter Gewalt durch. Grundlage bildet die „Ordnung zur Prävention von sexuellem Missbrauch an Minderjährigen“, die am 1. April 2011 im Bistum Essen in Kraft getreten ist und verbindliche Maßnahmen zur Vorbeugung von sexualisierter Gewalt regelt. Eine der dort festgelegten Maßnahmen ist die verpflichtende Fortbildung aller haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Kontakt zu Kindern, Jugendlichen oder hilfs- und schutzbedürftigen Erwachsenen haben.

Die Schulungen des Bischöflichen Generalvikariats richten sich in erster Linie an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, für die das Ruhrbistum der Dienstgeber ist. Aber auch die Mitarbeiter der angeschlossenen Einrichtungen und der bistumseigenen Schulen, sowie das pastorale Personal sind verpflichtet, an einer entsprechenden Schulung teilzunehmen. „Je nach Aufgabenfeld, der Art und Intensität des Kontaktes, den die Mitarbeiter zu Kindern, Jugendlichen oder hilfs- und schutzbedürftigen Erwachsenen haben, sind ein bestimmter Schulungsumfang und verschiedene Schulungsinhalte vorgesehen“, erklärt Benjamin Hoffmann, der zusammen mit seiner Kollegin Maren Völker die Schulungen im Generalvikariat durchführen wird: So müssen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die gelegentlichen oder regelmäßigen Kontakt zu Kindern, Jugendlichen und hilfs- und schutzbedürftigen Erwachsenen haben an einer halb-tägigen Basis-Schulung beziehungsweise an einer ganztägigen Basis-Plus-Schulung teilnehmen. An einer Intensiv-Schulung müssen Mitarbeiter teilnehmen, die intensiven Kontakt zu den jeweiligen Gruppen haben. Im Rahmen der Schulungen werden Inhalte und Informationen aus den Themenbereichen „Basiswissen über sexualisierte Gewalt und rechtliche Grundlagen“, „Reflexion und Sensibilisierung“ sowie „Prävention und Intervention“ vermittelt. Darüber hinaus bieten Hoffmann und Völker den Pfarreien Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung der Präventionsordnung an. „Wir beraten die Pfarrer zum Beispiel bei der Unterstützung und Benennung einer geschulten Fachkraft für die Pfarrei, bei der Auswahl der passenden Schulungsvarianten für die jeweiligen Mitarbeiter, bei der Auswahl und Qualifizierung von Multiplikatoren und bei der Durchführung von Intensiv-Schulungen“, erklärt Hoffmann.

Unter dem Motto „Augen auf – hinsehen und schützen“ bildet das Bistum Essen bereits seit dem vergangenen Jahr Schulungsreferentinnen und -referenten wie Benjamin Hoffmann und Maren Völker aus. Diese Ausbildung ist Voraussetzung dafür, dass die entsprechenden Personen ihre Kolleginnen und Kollegen in den Pfarreien, kirchlichen Einrichtungen, Verbänden und Vereinen zur Prävention von sexuellem Missbrauch und sexualisierter Gewalt schulen dürfen. Im Rahmen einer mehrtägigen Veranstaltung lernen die zukünftigen Schulungsreferenten nicht nur die Präventionsordnung kennen, in den Kursen geht es unter Anderem auch um Begriffsdefinitionen und rechtliche Grundlagen. Des Weiteren setzen sie sich mit Aspekten wie Missbrauchsdynamiken zwischen Täter, Opfer und Umwelt, Balance von Nähe und Distanz, Intervention bei Grenzverletzungen, Beteiligungs- und Beschwerdemanagement, Verfahrensstandards im Bistum Essen sowie Präventionsstrategien auseinander. Im Rahmen der Seminare werden unterschiedliche Methoden für die eigenen Schulungen erprobt und reflektiert. Außerdem kommen Fachleute dazu, die aus der Praxis berichten.

„Wir wollen eine Kultur der Achtsamkeit an allen Orten kirchlichen Handelns“, erklärt Dr. Andrea Redeker zum Hintergrund. „Kinder und Jugendliche müssen sich im kirchlichen Raum nicht nur sicher fühlen, sie müssen dort sicher sein“. Die Theologin ist seit Mai 2011 als Präventionsbeauftragte für das Bistum Essen für die Umsetzung der Präventionsordnung verantwortlich. Ihre Aufgabe ist es unter anderem dafür zu sorgen, dass das Thema Prävention ein fester Bestandteil der Aus- und Fortbildung wird, sowohl bei haupt- als auch bei ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Als Präventionsbeauftragte trägt sie außerdem für die Ausbildung der Leitungskräfte Sorge, zu denen neben Einrichtungsleitern und Pfarrern auch der Bischof gehört.

Präventionsbeauftrage im Bistum Essen ist Dr. Andrea Redeker (Tel.: 0201.2204-234; Mail: andrea.redeker@bistum-essen.de). Weitere Informationen zum Schulungsangebot des Bistums Essen erhalten Sie bei Benjamin Hoffmann (Telefon: 0201.2204-431; Mail: Benjamin.Hoffmann@bistum-essen.de) und Maren Völker (Tel.: 0201.2204-432; Mail: Maren.Voelker@Bistum-Essen.de) oder unter www.bistum-essen.de. (ms)

Pressestelle Bistum Essen

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