von Thomas Rünker

Akademischer Festakt für Kirchenrechts-Professor Reinhardt

Katholisch-Theologische Fakultät ehrte ehemaligen Lehrstuhlinhaber zu dessen 75. Geburtstag. Festschrift „Im Dienst der Gerechtigkeit und Einheit“ würdigt Reinhardts Verdienste um die Ökumene.

Mit einem Akademischen Festakt hat der Lehrstuhl für Kirchenrecht an der Ruhr-Universität Bochum den früheren Lehrstuhl-Inhaber Prof. Heinrich J.F. Reinhardt geehrt. Reinhardt, der im Sommer 75 Jahre alt geworden ist, hat das Fach Kirchenrecht und die Katholisch-Theologische Fakultät an der Ruhr-Universität viele Jahre lang geprägt. 1992 übernahm Reinhardt in Bochum den Lehrstuhl für Kirchenrecht, an dem er in den 1960er und 1970er Jahren bereits als wissenschaftliche Hilfskraft und Assistent tätig gewesen war. Von 1999 bis 2002 stand er der Fakultät zudem als Dekan vor.

Zuvor war der Kirchenjurist unter anderem für das Ruhrbistum tätig gewesen: Seit 1976 war Reinhardt Verwaltungskanonist im Essener Generalvikariat, bevor er 1984 nach Münster wechselte. Auch nach seiner Berufung an die Ruhr-Universität engagierte sich Reinhardt in vielfältiger Weise im Bistum Essen, unter anderem als Dozent in der Priesterbildung und als Diözesanexaminator des Bistums.

„Im Zentrum von Heinrich Reinhardts Forschungsinteresse, seinem wissenschaftlichen Werk und persönlichem Engagement, stand und steht die Ökumene“, betonte Reinhardts Nachfolgerin auf dem Lehrstuhl für Kirchenrecht, Professorin Judith Hahn. So überreichte sie Reinhardt im Rahmen des Festakts gemeinsam mit ihren Mit-Herausgebern Professor Rüdiger Althaus (Paderborn) und Professor Matthias Pulte (Mainz) die Festschrift „Im Dienst der Gerechtigkeit und Einheit“, die Reinhardts Verdienste für die Ökumene würdigt und Beiträge ökumenisch engagierter Wegbegleiterinnen und Wegbegleiter enthält.

In ihrem Festvortrag nahm Hahn in ökumenischer Absicht Luthers Rechtsverständnis in den Blick und stellte die Frage, was Katholikinnen und Katholiken hiervon lernen können – „nicht zuletzt um die Spannung zwischen Barmherzigkeit und Gerechtigkeit besser zu verstehen, die gerade im Jahr der Barmherzigkeit immer wieder deutlich wurde und zu rätseln aufgibt“, so Hahn. Eine zentrale Frage sei, wie das Recht der Kirche Gerechtigkeit und Barmherzigkeit verbinden könne, ohne das eine oder das andere zu marginalisieren.

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