"Ärzte werden nur selten mit einbezogen"

Mediziner Nauck untersucht Aussagekraft von Patientenverfügungen. In einem Interview spricht er über erste Ergebnisse und Handlungsempfehlungen für die Politik.

Mediziner Nauck untersucht Aussagekraft von Patientenverfügungen


Am Donnerstag nimmt der Bundestag einen neuen Anlauf zu einer gesetzlichen Regelung von Patientenverfügungen. Professor Friedemann Nauck, Direktor der Abteilung Palliativmedizin am Universitätsklinikum Göttingen, leitet derzeit ein Forschungsprojekt, das untersucht, inwieweit Patientenverfügungen tatsächlich den Willen des Verfassers dokumentieren. Im Interview sprach er am Mittwoch in Berlin über erste Ergebnisse und Handlungsempfehlungen für die Politik.

KNA: Herr Professor Nauck, was war Anlass für Ihr Projekt zu Patientenverfügungen?

Nauck: Im Umgang mit Patientenverfügungen gibt es viele rechtliche und praktische Unsicherheiten. Seit einiger Zeit werden im Bundestag neue Gesetzesentwürfe diskutiert. Die Unterschiede der Entwürfe drehen sich um rein rechtliche Rahmenbedingungen wie Fragen der Reichweite, der juristischen Bindungskraft oder der korrekten Form. Gleichzeitig mangelt es aber noch an abgesicherten Erkenntnissen darüber, inwieweit Patientenverfügungen überhaupt Wünsche und Vorstellungen des Patienten erkennen lassen. Und genau deswegen wollten wir das Instrument Patientenverfügung untersuchen. Unser Hauptfrage dabei: Stimmt das, was Menschen in einer Patientenverfügung ausfüllen, mit dem überein, was sie tatsächlich wollen und meinen?

KNA: Haben Sie Beispiele, wo das auseinanderfällt?


Nauck: In den Interviews, die wir durchgeführt haben, lehnten Befragte oftmals lebenserhaltende Maßnahmen ab - mit Ausnahme von Unfallsituationen. In ihrer Patientenverfügung fehlte aber der Hinweis auf diese Ausnahme. Oder: Im Interview betonten einige Menschen, wie wichtig ihnen Familie und familiäre Unterstützung seien. In ihren Patientenverfügungen wurde jedoch Hilfe aus der Familie ausdrücklich abgelehnt. Oder: Ein Vorsorgeberechtigter wurde zwar in der Patientenverfügung vermerkt, nur wusste er gar nichts davon. Noch wusste er, dass es eine Patientenverfügung gab oder wo er sie hätte finden können.

KNA: Das Projekt startete vor einem Jahr. Welche Ergebnisse zeichnen sich ab?

Nauck: Der meistgenannte Anlass, warum Menschen eine Patientenverfügung erstellen, ist die Erfahrung mit Todesfällen im Familien- oder Freundeskreis. Wie erste Analysen zeigen, werden Ärzte, trotz ihrer medizinischen Kompetenz, nur sehr selten bei der Erstellung von Patientenverfügungen einbezogen. Die Verfügungen selbst sind meist sehr allgemein gehalten, Bezüge auf eigene Krankheiten fehlen fast vollständig. Ebenso persönliche Eigenschaften der Verfasser oder Aussagen zu ihren Glaubens- und Wertvorstellungen. Dabei können gerade solche Informationen im Zweifelsfall für einen Arzt sehr hilfreich sein, um den mutmaßlichen Willen des Patienten zu ermitteln.

KNA: Gib es auf den Formularen dafür keinen Platz?


Nauck: Doch. Aber aus Angst, irgendwas formal oder inhaltlich falsch zu machen, füllen viele die Vordrucke nur ganz standardisiert aus. Sie fügen weder etwas hinzu, noch ändern sie Antwortmöglichkeiten oder streichen sie Passagen, die für sie selbst eigentlich nicht von Bedeutung sind. Nur wenige Menschen nutzen die Möglichkeit, eine vollständig eigene Patientenverfügung zu formulieren. Es muss ja nicht unbedingt ein Formular sein. Auch glauben viele, Patientenverfügungen seien nur mit notarieller Beglaubigung gültig. Was nicht stimmt. Es zeigt aber eine tiefe Verunsicherung über die bisherige Rechtslage.

KNA: Ist also die derzeitige Rechtslage ungeeignet?


Nauck: Patientenverfügungen sind nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs von 2003 rechtlich bindend. Sie dürfen also nicht nicht befolgt werden, wenn sie auf die akute Situation inhaltlich zutreffen. Allerdings gibt es immer wieder bei gerichtlichen Entscheidungen Unterschiede in der Beurteilung dessen, ob Patienten an einer unumkehrbar zum Tode führenden Erkrankung in einem fortgeschrittenen Stadium leiden müssen, damit aufgrund der Verfügungen Therapieabbrüche erlaubt sind. Das macht es in der Praxis schwierig. Da ist etwa die Frage, ob es Sonderregelungen für Demenzkranke und Menschen im Wachkoma geben soll. Sind das unumkehrbar tödlich verlaufende Krankheiten? Und warum soll es gerade für diese beiden Krankheitsbilder Sonderregelungen geben?

KNA: Ist aus ärztlicher Sicht politischer Handlungsbedarf geboten? Der Bundestag will ja an diesem Donnerstag ein entsprechendes Gesetz beschließen
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Nauck: Es wird sehr schwierig sein, politisch eine Lösung zu finden, die für die Mehrheit der Menschen zufriedenstellend ist. Ich denke, dass die bisherigen Regelungen im Grunde ausreichen, dass aber die Politik in Hinblick auf andere Bereiche dringend tätig werden muss. Hierzu gehört auf jeden Fall die Verankerung der Palliativmedizin als obligatorisches Lehr- und Prüfungsfach für Ärzte und Pflegepersonal. Der Gesetzgeber sollte dafür sorgen, dass Gerichte bei strittigen Fragen zur Versorgung am Lebensende auch in der Lage sind, zügig zu entscheiden. Und die Politik sollte sich überlegen, wo sie zur Verbesserung der Versorgung in Alten- und Pflegeheimen beitragen kann. Denn das sehr große Interesse der Öffentlichkeit am sogenannten selbstbestimmten Sterben hat eine Menge mit Pflege- und Versorgungsnotstand zu tun. (Interview: Karin Wollschläger / KNA)

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